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Kann ich in Deutschland bleiben obwohl ich mich scheiden lasse? (Gelesen: 4.320 mal)
mirza
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09.02.2012 um 05:19:20
 
Hallo an alle,also ich habe meine freundinn geheiratet und bin per FZF nach Deutschland gekommen,innerhalb einer Woche habe ich eine arbeit gefunden und habe nen Jahresvertrag,die Ehe ging nicht weil es zu übel geworden ist und ich bin ausgezogen,meine Frau hat wieder Ihre gelder beantragt also ne scheidung,und die von der ABH haben ihr gesagt ich werde einen Brief bekommen bis zu welchen Zeitpunkt ich ausreisen muss.Die Frage ist kann ich trotzdem bleiben den ich sorge selber für mich,seit ich eingereisst bin habe ich keinen einzigen cent vom amt bekommen,es war keine scheinehe,wir beide wissen es und haben uns im guten ohne streit getrennt,meine Familie ist hier,Sprache behersche ich und integration ist mir kein problem,habe keine probleme mit dem Gesetz...ich habe mal im internet gelesen das ich erst nach 8 Jahren arbeiten in De ein Recht auf den standigen DE Aufenthaltstitel....wer kann helfen?danke
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Mick
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Antwort #1 - 09.02.2012 um 07:06:35
 
Hi,
nach Deinen bisherigen Threads bist Du erst seit Nov. 2011 aufgrund
der Ehe in Deutschland. Damit hast Du keine Chance auf ein eigen-
ständiges Aufenthaltsrecht, vergleiche § 31 AufenthG .
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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sandy33
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Antwort #2 - 09.02.2012 um 07:06:44
 
Wie lange wart ihr verheiratet?
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Runenwolf
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Antwort #3 - 09.02.2012 um 08:56:53
 
sandy33 schrieb am 09.02.2012 um 07:06:44:
Wie lange wart ihr verheiratet? 



Das spielt für die Frage eines eigenständigen Aufenthaltrechtes keine Rolle. Maßgeblich ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit 3 Jahren im Bundesgebiet bestanden haben muss.
Rein theoretisch könnten die beiden bereits vor 10 Jahren geheiratet haben, wenn er erst seit November 2011 in Deutschland lebt, dann kann er kein eigenes Aufenthaltsrecht bekommen.
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sandy33
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Antwort #4 - 09.02.2012 um 10:00:26
 
Runenwolf schrieb am 09.02.2012 um 08:56:53:
Das spielt für die Frage eines eigenständigen Aufenthaltrechtes keine Rolle. Maßgeblich ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit 3 Jahren im Bundesgebiet bestanden haben muss.
Rein theoretisch könnten die beiden bereits vor 10 Jahren geheiratet haben, wenn er erst seit November 2011 in Deutschland lebt, dann kann er kein eigenes Aufenthaltsrecht bekommen. 


Danke für die Info, so war mir das auch noch nicht klar.
Ich bin jetzt seit 3 Jahren verheiratet, wir haben mit einer Duldung geheiratet in Deutschland und erst vor 2,5 Jahren hat mein Mann seine AE über das Verwaltungsgericht bekommen, welche Zeit zählt den bei uns? Die ab heirat also 3 Jahre oder ab AE 2,5 Jahre? Mein möchte in wenigen Wochen eine Niederlassungserlaubnis als nächstes beantragen und wir sind ab Datum Heirat ausgegangen.
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Muleta
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Antwort #5 - 09.02.2012 um 10:08:35
 
sandy33 schrieb am 09.02.2012 um 10:00:26:
Ich bin jetzt seit 3 Jahren verheiratet, wir haben mit einer Duldung geheiratet in Deutschland und erst vor 2,5 Jahren hat mein Mann seine AE über das Verwaltungsgericht bekommen, welche Zeit zählt den bei uns?


§ 28 Abs. 2 AufenthG ist da doch ganz klar:

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, ...

Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis.
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Runenwolf
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Antwort #6 - 09.02.2012 um 10:12:54
 
Das wirfst du ein bisschen was durcheinander.

Für den Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes ist es nötig, dass die eheliche Lebensgemeinschaft drei Jahre im Bundesgebiet bestanden hat. Das sind solche Fälle, in denen es zu einer Trennung kommt und der ausländische Partner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben möchte.

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist in deinem Fall § 28 Abs. 2 AufenthG einschlägig.

Zitat:
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


Für die Erteilung einer NE muss dein Mann also 3 Jahre im Besitz einer AE sein, um allein die Zeiten zu erfüllen. Die restlichen Voraussetzungen müssen natürlich auch erfüllt sein, sprich kein Ausweisungsgrund, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache, das Zusammenleben.
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schweitzer
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Antwort #7 - 09.02.2012 um 10:16:17
 
Runenwolf schrieb am 09.02.2012 um 10:12:54:
Die restlichen Voraussetzungen müssen natürlich auch erfüllt sein, sprich kein Ausweisungsgrund, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache, das Zusammenleben.
           


... und, vor allem, hinreichend gesicherter Lebensunterhalt, wobei es ausreichend ist, wenn das durch einen der beiden Partner, etwa durch ausreichendes Erwerbseinkommen, nachgewiesen werden könnte.


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Antwort #8 - 09.02.2012 um 10:19:32
 
Danke für die Ergänzug schweitzer ... hatte ich übersehen.
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sandy33
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Antwort #9 - 09.02.2012 um 12:42:13
 
Unsere Ehe besteht weiter und alle anderen Auflagen erfüllt er auch. Dann werden wir mal zu ABH gehen und schauen was für uns in frage kommt. Wir sind immer von 3 Jahren Ehe ausgegangen und vorallem dachte ich immer durch unser gemeinsames Kind wäre die Voraussetztung schon früher gegeben.
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Antwort #10 - 09.02.2012 um 14:37:07
 
sandy33 schrieb am 09.02.2012 um 12:42:13:
Dann werden wir mal zu ABH gehen und schauen was für uns in frage kommt. 

dann geht mal hin ....
aber da er eine AE erst seit 2.5 Jahren hat, fehlt im ein halbes Jahr, um die Voraussetzungen für eine NE zu erfüllen

sandy33 schrieb am 09.02.2012 um 12:42:13:
dachte ich immer durch unser gemeinsames Kind wäre die Voraussetztung schon früher gegeben.

nein, ein Kind verändert die Voraussetzungen für eine NE nicht.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #11 - 09.02.2012 um 20:48:10
 
wir waren 6 monate verheiratet und 3 monate in de..also gibt es keine chance,dann home sweet home zuruck....danke
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