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scheidung (Gelesen: 4.182 mal)
Themen Beschreibung: scheidung
cheki
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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06.02.2012 um 19:37:56
 
Hi
Dieses mal ein anderes thema !
Ich habe vor 13 jahren geheiratet .. 1 jahr später bin ich in die deutsche staatsbürgerschaft eingetreten..

Vor 5 Jahren haben wir uns getrennt nach dem deutschen recht sind wir nun geschieden..

Nun Möchte ich erneut Heiraten..Beim standesamt haben wir einen termin..

Heute hat mich jedoch das standesamt angerufen und gesagt ich müsste mich noch in der türkei geschieden erklären lassen,bis ich das nicht gemacht habe legt er das hochzeits termin auf eis  unentschlossen

Wie Wo und Womit muss ich das den machen  unentschlossen..kennt sich da jemand aus..Helft mir Bitte..
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Lior
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 06.02.2012 um 19:48:04
 
Ein rechtskräftiges deutsches Scheidungsurteil entfaltet in der Türkei bzw. dem türkischen Rechtsraum keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen. Soll ein Scheidungsurteil, das in Deutschland ergangen ist, in der Türkei rechtswirksam sein, muss es dort durch den Beschluss eines türkischen Gerichtes anerkannt werden.

Denn das deutsche Scheidungsurteil hat für türkische Behörden keine rechtliche Wirkung. Das heißt die Scheidung kann nicht beim türkischen Personenstandsamt registriert werden und die Parteien gelten weiterhin als verheiratet:

Dieses Verfahren über die Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils ist nicht etwa ein zweites Scheidungsverfahren. Gemäß Art. 58 des Gesetzes Nr. 5718 über das interne Privat- und Zivilverfahrensrecht erkennt die Türkei entsprechende Urteile ausländischer Gerichte an.

Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Wohnort bzw. der letzte Wohnort. Ausländer haben ein Wahlrecht und die Möglichkeit zwischen den Familiengerichten in Ankara, Istanbul oder Izmir zu wählen. Der Betroffene selbst oder dessen Anwalt kann den Antrag auf Anerkennung stellen. Stimmt die andere Partei dem Antrag zu, so dauert das Verfahren lediglich 5 bis 10 Tage. Dabei ist es empfehlenswert als Ausländer lediglich eine Vollmacht zur Anerkennung des Scheidungsurteils von einem türkischen Gericht („Türk mahkemesinde tenfizi") erteilen zu lassen und daneben eine andere Verwendung ausdrücklich ausschließen („bu vekalet baþka bir amaçla kullanýlamaz"). So lässt sich ein Missbrauch vermeiden.

Anwaltszwang besteht nur bei demjenigen, welcher nicht persönlich bei Gericht vorsprechen kann. Die in der Türkei anwesende Partei benötigt keinen Anwalt, wobei auch in solchen Fällen die Verfahrensdauer nur 5 bis 10 Tage ist.

Bevollmächtigt der ausländische Ehepartner keinen Anwalt und stellt der türkische Ehepartner selbst oder über einen Anwalt den Antrag auf Anerkennung der Scheidung, wird das Verfahren daraufhin eröffnet. Das Gericht teilt dem ausländischen Ehepartner mit, selbst zum angegebenen Termin zu erscheinen oder einen Anwalt zu beauftragen. Geschieht dies nicht, erfolgt die Anerkennung in Abwesenheit.

Erscheint keine der Parteien vor Gericht wird der Anerkennungsbeschluss (tenfiz karari) aufgrund von Zeugenaussagen und des vorliegenden deutschen Scheidungsurteils gefasst. Das Urteil muss dabei übersetzt und in beglaubigter Form vorliegen. Allerdings dauert das Verfahren dann 5 bis 6 Monate.

Bei Unzustellbarkeit der Ladung wird diese nach türkischem Gesetz veröffentlicht werden. Erst dann ist die Anerkennung des deutschen Urteils möglich, welcher in diesem Fall ebenso veröffentlicht werden muss um rechtskräftig zu werden. Von einer Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr ist jedoch dann auszugehen.

Natürlich können gegen die Anerkennung Rechtsmittel eingelegt werden.

Rechtskraft entfaltet ein deutsches Scheidungsurteil in der Türkei ab dem Datum, an dem die türkische Anerkennungsentscheidung Rechtskraft erlangt.

(Quelle: Deutsche Botschaft, Ankara)
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Runenwolf
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i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.02.2012 um 20:02:07
 
Ich frag jetzt nochmal nach.

Du warst bei der Eheschließung türkisch, hast dich ein Jahr nach der Eheschließung einbürgern lassen.
Vor fünf Jahren bei der Scheidung warst du deutsch und die Scheidung ist in Deutschland erfolgt.
Soweit richtig?

Welche Staatsangehörigkeit hat dein/e Zukünftige/r?

Wenn du hier in Deutschland heiraten möchtest, und ein deutsches Scheidungsurteil hast und deutscher Staatsbürger bist, dann brauchst du aus der Türkei gar nichts mehr. Ich denke mal, die Auskunft ist nicht ganz richtig.
Schließlich hat der Standesbeamte zu prüfen, ob du nach deutschem Recht heiraten darfst. Was interessiert da die Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils in der Türkei.

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cheki
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.02.2012 um 20:13:50
 

Du warst bei der Eheschließung türkisch, hast dich ein Jahr nach der Eheschließung einbürgern lassen.
Vor fünf Jahren bei der Scheidung warst du deutsch und die Scheidung ist in Deutschland erfolgt.
Soweit richtig? [/quote]


Ja Genau so ist es.Bei der scheidung war ich deutsch bin ich immer noch..scheidung war hier in deutschland nach deutschem recht..

Er der standesbeamter  hat wie gesagt gesagt ich müsste das noch machen..Ich soll entweder in die türkei deutsche botschaft anrufen und fragen wie und wo oder ich soll türkische botschaft hier in essen oder köln anrufen und fragen wie und wo..
ich hatte gerade 2 stunden nach dem nachtdienst geschlafen da rief er an und sagte dies.
Anrufe bei den botschaften war erfolglos keiner geht drann (10 uhr morgens) unentschlossen

Mein zukünftiger ist Türkischer staatsangehöriger..
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cheki
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.02.2012 um 20:35:27
 
Oh nein Lior was hast du da geschrieben  weinend

Ich hab es verstanden,ich muss antrag auf anerkennung stellen lassen von meinem anwalt da ich bestimmt nicht kommen kann..
Hoffentlich dauert es dann nicht 5-6 monate oder wohlmöglich 1 jahr..
Denn ich weis jetzt schon das mein ex weder auftauchen wird noch einen anwalt einschalten wird..schlimmer noch und eine frage zugleich ,kann er sagen ich will nicht oder sowas..
Sorry wenn es jetzt so unverständlich klingt,aber mein ex und meine Heirat war die übliche eheschliesung von den eltern organisiert,er ist mein cousin,als ich die scheidung damals eingereicht habe hat er sich schon so Quer gestellt,Briefe und anträge hat er einfach nicht angenommen und die scheidung hat 3 jahre gedauert bis es endlich durch war ..über seinen kopf hinaus sozusagen..

Ich bin mir sicher er wird diese ganze sache wieder so hinaus schieben..
Was dann..oder Kann er dass

Nicht böse sein aber bitte beantwortet mir diese fragen  Griesgrämig Griesgrämig
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cheki
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 07.02.2012 um 11:06:09
 
Hallo
Also ich hab jetzt mit der deutschen botschaft in der türkei gesprochen die sagen..du bist deutsche du willst nach dem deutschen recht heiraten und bist nach dem deutschen recht geschieden da brauchst du nichts mehr machen

Die türkische botschaft hab ich auch angerufen und die sagt ich muss mich in der türkei nochmal scheiden lassen

wozu hab ich mich dan hier scheiden lassen mensch

kann ich denn diese scheidung in der türkei nicht umgehen muss ich das jetzt wirklich machen ??
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cheki
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 07.02.2012 um 11:30:35
 
Hab gerade mit standesamt geredet..er wird mich nicht vermählen solange ich das nicht in der türkei anerkennen lasse..

somit muss ich in der türkei einen anwalt bevollmächtigen das er dies alles macht..

warten..warten..warten
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Blaise
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Erde, Germany
Erde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 07.02.2012 um 18:38:24
 
Hallo,

Du brauchst für deinen Verlobten ein Ehefähigkeitszeugnis aus der Türkei. Hat er das schon bekommen und wenn ja, stehst Du da auch drin?

Falls die Türkei kein Ehefähigkeitszeugnis für deinen Verlobten ausstellt, weil Du in der Türkei noch als verheiratet gilst, würde ich dir empfehlen, das Scheidungsurteil in der Türkei anerkennen zu lassen. Hier findest Du Informationen in türkischer Sprache von der zuständigen Stelle in Ankara.
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