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Heirat mit einem Iraner (Gelesen: 5.139 mal)
Sandra86
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05.02.2012 um 20:40:30
 
Hallo,
ich hab schon ziemlich das ganze Internet durchforstet und sonst auch jeden gefragt, der dazu eine Meinung hat. Und jeder erzählt irgendwie was anderes.... hä?
Mir scheint, als wären hier ein paar Leute, die sich mit solchen Sachen auskennen, und jetzt würd ich gern mal hören, was die dazu zu sagen haben.   Smiley
Also...
Ich bin Deutsche, 25, aus Bayern, wohne aber seit Januar in Frankfurt am Main und arbeite bei Lufthansa am Flughafen.
Mein Freund ist Iraner, auch 25, hat in Deutschland Asyl beantragt und ist in Bayern untergebracht.
Wir wollen heiraten und ich habe eigentlich nur noch 1 Problem.
Offiziell hat er keinen Pass, da er ja nur so Asyl beantragen konnte. Es ist aber kein Problem, einen zu besorgen.
Jetzt will ich eigentlich nur wissen, was theoretisch passieren kann, wenn er einen Pass bekommt und wir zum Standesamt gehen? Wir waren schon mal dort, wissen was wir sonst alles brauchen und haben auch schon alles organisiert. Haben uns aber nicht getraut, den Standesbeamten zu fragen, weil wir nicht wussten, wie heikel das ist.
Können die theoretisch die Hochzeit beim OLG ablehnen? Oder können sie ihn abschieben, weil er ja dann doch einen Pass hat? Ich hab einfach Angst, dass wir dann im Standesamt stehen und die dann kommen und ihn abholen. Er hat sich so noch nie was zu schulden kommen lassen, und beantragt auch immer brav die Verlassenserlaubnis, wenn er herkommt.
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand  helfen könnte.
(Und "bist du sicher, dass du einen Asylbewerber/Iraner heiraten willst?" können behalten werden, hab ich genug von  Zwinkernd )
LG Sandra Kuss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.02.2012 um 20:57:39
 
Wenn ihr euch tatsächlich entschlossen habt zu heiraten und dein Freund das Asylverfahren nicht mehr betreiben möchte, solltet ihr auf jeden Fall mal mit der zuständigen ABH sprechen und das im Vorfeld abklären.
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Sandra86
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Antwort #2 - 05.02.2012 um 21:03:14
 
ok, danke erst mal.
können die da dann irgendwas machen? Zum Beispiel sagen wir dürfen nicht heiraten oder so? Ich hab da echt Angst, weil wenn mein Freund in den Iran zurück muss werden die ihn da ehrlich gesagt nicht gerade mit offenen Armen empfangen....
Und wie gesagt, wir müssen in Bayern aufs Amt, die sind da immer sehr speziell.
Würdest du also auch davon abraten, es einfach durchzuziehen und aufs Standesamt zu gehen?
Vielen Dank
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.02.2012 um 21:13:54
 
Sandra86 schrieb am 05.02.2012 um 21:03:14:
Zum Beispiel sagen wir dürfen nicht heiraten oder so?

Ihr dürft nicht heiraten können sie nicht sagen. Es sollte ja vor allem darum gehen, wie man das ganze reibungslos und am besten ohne vorherige Ausreise deines Verlobten bewerkstelligt.

Sandra86 schrieb am 05.02.2012 um 21:03:14:
Und wie gesagt, wir müssen in Bayern aufs Amt, die sind da immer sehr speziell.

Auch hier wird man in Ausländerbehörden nicht gebissen.  Laut lachend

Sandra86 schrieb am 05.02.2012 um 21:03:14:
Würdest du also auch davon abraten, es einfach durchzuziehen und aufs Standesamt zu gehen?

Definitiv, das könnte zu unnötigen Problemen führen.
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Sandra86
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Antwort #4 - 05.02.2012 um 21:28:23
 
Ok vielen vielen Dank für deine Hilfe  Smiley
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Antwort #5 - 05.02.2012 um 22:14:01
 
Sandra86 schrieb am 05.02.2012 um 20:40:30:
keinen Pass, da er ja nur so Asyl beantragen konnte.


das ist doch Blödsinn.
Man unterdrückt den Pass und gibt ggf. auch noch falschen Namen an, damit man im Falle einer Ablehnung nicht zurückgeschoben werden kann.

aber was ist denn der aktuelle Status deines Verlobten?
Sandra86 schrieb am 05.02.2012 um 20:40:30:
hat in Deutschland Asyl beantragt

Sandra86 schrieb am 05.02.2012 um 20:40:30:
Oder können sie ihn abschieben,

Wenn man Asyl beantragt hat und das ist noch in Bearbeitung, dann kann man überahupt nicht abgeschoben werden.
Wenn das Asylverfahren aber schon durch ist und abgelehnt wurde, ist er ausreisepflichtig.

Sandra86 schrieb am 05.02.2012 um 20:40:30:
Können die theoretisch die Hochzeit beim OLG ablehnen?

Das OLG kann natürlich auch von der Pflicht zur Beibringung eines EFZ nicht befreien, wenn die notwendigen Dokumente nicht beigebracht wurden (sonst wäre es doch ein Witz), aber wegen des aufenthaltsrechlichen Status deines Verlobten die Eheschliessung verbieten können sie nicht.

Es soll aber schon Fälle gegeben haben, da hat das Standesamt bei Vorlage einer Duldung und Passes schon mal die ABH informiert.
Es gab auch schon Fälle, da konnte der Asylbegehrende ohne weiteres heiraten, nachdem der Pass "gefunden" wurde.

Ohne die ABH einzuweihen, würde ich im späteren Verlauf mit Problemen rechnen (auch und vor allem die Behörden lassen sich nciht gerne verarschen).
Aber ich würde soviel wie möglich mit dem Standesamt klären, bevor ich zur ABH gehe. Je weiter die Eheschliessungsvorbereitungen gediehen sind, desto eher neigt die ABH dazu die Duldung  bis zur Eheschliessung zu belassen und keine weiteren Massnahmen zu treffen.

Und: wenn der Asylantrag deines Verlobten noch nicht abgelehnt wurde, dann ist alles in Butter ... er ist ganz legal hier und kann heiraten, ohne dass er das geringste befürchten muss.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 25.05.2014 um 10:13:59
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 31.05.2014 um 10:19:40
 
Hallo Sandra, macht euch keine sorgen.wenn du deinen Freund Mitte in den Weg nicht allein lässt, kann euch keiner was böses tun.
Ich habe selbst das alles vor 10 Jahren durch machen müssen und zwar im Bayern.ihr sollt euch beim Standesamt der für Wohnort deines Freundes zuständig ist anmelden und dann entsprechende Unterlagen zum Beispiel Reisepass und Ledigkeitsbescheinigung von iranischen Konsulat besorgen.dann wird es kein Problem sein.Ihr behält ja schließlich den Pass bei euch.ohne einen gültigen Pass wird ihn keiner in den Iran abschieben können.wenn der Asylverfahren noch läuft dann sowieso nicht.bei Abgabe der Unterlagen beim Standesamt, der Beamter macht eine Kopie vom Pass und gibt den wieder zurück.(so wars damals zu mindestens bei mir)
dann werden die Unterlagen zur Prüfung zum OLG zu gesendet.wenn die Ehefähigkeitsbefreiung vom OLG zurück kommt, dann braucht ihr nur einen Termin beim Standesamt zur Eheschließung.Nach dem gibt ihr die Heiratsurkunde und den Pass an ALB ab.nach ca. einer Woche bekommt er seine Aufenthaltserlaubnis.
Ich wünsche euch alles Gute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 31.05.2014 um 10:40:44
 
Hallo Sandra,
wenn ihr ohne Absprache mit der ABH einfach so mit seinem Pass auf das Standesamt geht, dann kann es passieren, dass dort sein Pass eingezogen wird. Also unbedingt vorher alles abklären!
Gruß, E-Punkt
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Tippi
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Antwort #9 - 31.05.2014 um 12:38:08
 
Danke für die guten Ratshläge in einem seit 2 Jahren ruhenden
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Sandra war das letzte mal ebenfalls vor 2 Jahren online .....

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