Sandra86 schrieb am 05.02.2012 um 20:40:30:keinen Pass, da er ja nur so Asyl beantragen konnte.
das ist doch Blödsinn.
Man unterdrückt den Pass und gibt ggf. auch noch falschen Namen an, damit man im Falle einer Ablehnung nicht zurückgeschoben werden kann.
aber was ist denn der aktuelle Status deines Verlobten?
Sandra86 schrieb am 05.02.2012 um 20:40:30:hat in Deutschland Asyl beantragt
Sandra86 schrieb am 05.02.2012 um 20:40:30:Oder können sie ihn abschieben,
Wenn man Asyl beantragt hat und das ist noch in Bearbeitung, dann kann man überahupt nicht abgeschoben werden.
Wenn das Asylverfahren aber schon durch ist und abgelehnt wurde, ist er ausreisepflichtig.
Sandra86 schrieb am 05.02.2012 um 20:40:30:Können die theoretisch die Hochzeit beim OLG ablehnen?
Das OLG kann natürlich auch von der Pflicht zur Beibringung eines
EFZ nicht befreien, wenn die notwendigen Dokumente nicht beigebracht wurden (sonst wäre es doch ein Witz), aber wegen des aufenthaltsrechlichen Status deines Verlobten die Eheschliessung verbieten können sie nicht.
Es soll aber schon Fälle gegeben haben, da hat das Standesamt bei Vorlage einer Duldung und Passes schon mal die
ABH informiert.
Es gab auch schon Fälle, da konnte der Asylbegehrende ohne weiteres heiraten, nachdem der Pass "gefunden" wurde.
Ohne die
ABH einzuweihen, würde ich im späteren Verlauf mit Problemen rechnen (auch und vor allem die Behörden lassen sich nciht gerne verarschen).
Aber ich würde soviel wie möglich mit dem Standesamt klären, bevor ich zur
ABH gehe. Je weiter die Eheschliessungsvorbereitungen gediehen sind, desto eher neigt die
ABH dazu die Duldung bis zur Eheschliessung zu belassen und keine weiteren Massnahmen zu treffen.
Und: wenn der Asylantrag deines Verlobten noch nicht abgelehnt wurde, dann ist alles in Butter ... er ist ganz legal hier und kann heiraten, ohne dass er das geringste befürchten muss.