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Behördengänge nach Fzf Visum/Führerschein (Gelesen: 1.119 mal)
Themen Beschreibung: Führerscheinänderung
London
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Behördengänge nach Fzf Visum/Führerschein
05.02.2012 um 00:14:26
 
Hallo zusammen,

mein Mann ist nun bei mir in Deutschland und hat auch seinen Aufenthaltstitel...
Nun fiel mir mir die Sache mit dem Führerschein ein, er hat einen ukrainischen Führerschein,gemacht im Jahr 2000, müssen wir diesen nun neu beantragen bzw, müsste er eine erneute theoretische oder praktische Prüfung ablegen?
Er kann ja in Deutschland nicht auf Dauer mit seinem ukrainischen Führerschein herumfahren...-)

Vielen Dank für Hinweise und Tip`s...
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Tippi
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Beiträge: 4.463

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördengänge nach Fzf Visum/Führerschein
Antwort #1 - 05.02.2012 um 00:25:57
 
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.02.2012 um 01:11:20
 
London schrieb am 05.02.2012 um 00:14:26:
Er kann ja in Deutschland nicht auf Dauer mit seinem ukrainischen Führerschein herumfahren...-)


Er kann es sechs Monate ab Wohnsitznahme fahren. Dann braucht er einen deutschen Führerschein.  Er muss die theoretische und praktische Prüfung machen.
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