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Vornamen ändern (Gelesen: 3.501 mal)
Dani
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02.02.2012 um 11:19:15
 
Folgender Fall: Kenianische Straatsbürgerin (verwitwet) gibt bei der Geburt ihres Kindes irrtümlich den Namen ihres verstorbenen Mannes an anstatt den vorgesehenen Namen für das Kind. Folge: In der dt. Geburtsurkunde steht der falsche Vorname. Standesamt: Geburturkunden lassen sich nicht ändern, außerdem sei die Darstellung der Frau falsch - Verweis an die kenianische Botschaft. Kenianische Botschaft: Ohne Änderung der dt. Geburtsurkunde keine kenianischen Dokumente auf den vorgesehenen Namen.

Frage: Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es? Antrag beim Vormundschaftsgericht auf Änderung des Namens in der Geburtsurkunde? Voraussetzung hier: "wichtiger Grund". Ist der hier gegeben? Kann die kenianische Botschaft einen Nationalpass auf den vorgesehenen Namen ausstellen - ggf. im Rahmen einer Namensänderung nach kenianischem Recht? Oder ist sie immer an den Eintrag in der dt. Geburtsurkunde gebunden?
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Antwort #1 - 02.02.2012 um 13:38:54
 
Welche Staatsangehörigkeit hat denn der Vater des Kindes?
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Dani
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Antwort #2 - 02.02.2012 um 13:42:13
 
Pfirsichring schrieb am 02.02.2012 um 13:38:54:
Welche Staatsangehörigkeit hat denn der Vater des Kindes? 


Ebenso kenianisch. Lebt noch in Kenia.
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Antwort #3 - 02.02.2012 um 15:34:14
 
Dani schrieb am 02.02.2012 um 13:42:13:
Ebenso kenianisch. Lebt noch in Kenia. 


Dani schrieb am 02.02.2012 um 11:19:15:
Kenianische Straatsbürgerin (verwitwet) gibt bei der Geburt ihres Kindes irrtümlich den Namen ihres verstorbenen Mannes an 



Wie jetzt, der verstorbene Mann lebt noch in Kenia???

Oder ist sie verwitwet und hat den Namen des verstorbenen Mannes angegeben. Tatsächlich ist aber ein anderer Mann der Vater und der lebt in Kenia?

Was ist denn an dem Vornamen falsch? Wollte sie dem Kind den Namen des Vaters geben und hat ihm aus Versehen den Namen des ersten Mannes gegeben?
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Dani
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Antwort #4 - 03.02.2012 um 08:42:12
 
Der Kindesvater ist nicht mit der Mutter verheiratet. Das Kind hat irrtümlich einen Namen bekommen, den die Mutter ihm nicht geben wollte. Grund ist ein Mißverständnis. Die Frage ist, ob es für die Mutter einen Weg gibt, dem Kind den von ihr gewollten Namen zu geben.
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Antwort #5 - 03.02.2012 um 08:54:58
 
Ich sehe da keine Chancen.
Nach Geburt hat die Mutter einen Vornamen für das Kind bestimmt und mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass sie diesen haben möchte.
Und das hat der Standesbeamte beurkundet.

Eine Berichtigung des Geburtseintrages ist nur dann möglich, wenn der Standesbeamte bei der Beurkundung einen Fehler gemacht hat. Das sieht mir aber nicht danach aus.

Beispiel:

Ich gebe nach der Geburt des Kindes an, dass es den Vornamen Christoph bekommen soll. Das unterschreibe ich. Der Standesbeamte beurkundet aber Christof. Dann ist das was ich so wollte, nicht beurkundet worden, ergo falsch und kann berichtigt werden.
Wenn ich nach der Geburt Christoph angebe, der Standesbeamte auch Christoph beurkundet und ich dann aber sage, eigentlich wäre mir Hans lieber ich habe Christoph nur irrtümlich angegeben, dann gibt es keine Berichtigung. Dann wäre nur eine Vornamensänderung nach dem Namensänderungsgesetz möglich.

Die scheidet jedoch in vorliegendem Fall aus.
Eine Vornamensänderung nach dem Namensänderungsgesetz scheitert daran, dass dieses Gesetz nur für Deutsche und Staatenlose anwendbar ist. Das Kind ist aber kenianisch.
Eine weitere Hürde würde ich darin sehen, dass ein wichtiger Grund vorliegen müsste, um den Vornamen zu ändern.
Und "ich wollte das eigentlich nicht" ... ist kein wichtiger Grund.

Bleibt nur der Gang zu den kenianischen Behörden.
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Antwort #6 - 06.02.2012 um 10:25:40
 
Ich bin jetzt endlich zum Fragen gekommen.
Die kenianischen Behoerden aendern auch erst, wenn die deutsche Geburtsurkunde geandert werden wuerde. Sie vertrauen auf das, was von den deutschen Behoerden beurkundet wurde.
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Dani
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Antwort #7 - 07.02.2012 um 10:31:12
 
Pfirsichring schrieb am 06.02.2012 um 10:25:40:
Ich bin jetzt endlich zum Fragen gekommen.
Die kenianischen Behoerden aendern auch erst, wenn die deutsche Geburtsurkunde geandert werden wuerde. Sie vertrauen auf das, was von den deutschen Behoerden beurkundet wurde. 


Hier liegt offenbar das Problem. Wenn die deutschen Behörden die Geburtsurkunde nicht ändern, die kenianischen Behörden aber sich ausschließlich auf die deutsche Geburtsurkunde beziehen, bleibt für die Kenianerin nichts anders übrig als für ihren kleinen Sohn einen ungewollten Namen beizubehalten?
Die Frau spricht nur sehr schlecht deutsch, so dass mir ein Übersetzungsfehler bei der Beurkundung durchaus als glaubhaft erscheint. Wäre dies ein "wichtiger Grund" oder spielt das sowieso keine Rolle, weil sie als Nicht-Deutsche sowieso keine Namensänderung beantragen kann? Das Standesamt bestreitet den Übersetzungsfehler...
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erne
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Antwort #8 - 07.02.2012 um 14:37:51
 
Dani schrieb am 07.02.2012 um 10:31:12:
Das Standesamt bestreitet den Übersetzungsfehler... 

Hat das Standesamt übersetzt?
nein?
nun, selbst wenn es sich um einen Übersetzungsfehler handelt, ist das dann nicht dem Standesamt anzulasten.
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