Muleta schrieb am 06.02.2012 um 16:02:00:Bitte nicht vergessen: selbst in Deutschland, wo die Mehrehe unter Strafe steht, ist eine Mehrehe rechtlich möglich!
Das stimmt. Das ist zunächst mal eine Ehe ... eine aufhebbare Ehe, aber eine Ehe.
Seit Jahren gibt es nur noch aufhebbare Ehen, keine nichtigen Ehen mehr.
Sobald hier bei uns bekant wird, dass eine Doppelehe vorliegt, kann ein Antrag auf Aufhebung der Ehe gestellt werden. Das können die Beteiligten, aber auch Behörden veranlassen.
In meiner Zeit in der ich beruflich mit Standesamtswesen zu tun hatte, hatte ich einmal eine solche Ehe.
Der deutsche Mann, der in erster Ehe mit einer Polin verheiratet war, hat - ohne sich von seiner Frau scheiden zu lassen - in Dänemark eine Marokkanerin geheiratet. Er dachte, dass die erste Ehe nicht gültig sei, da seine Polin ihn gleich nach der Hochzeit in den Wind geschossen hat und nach Amerika gegangen ist. Im Rahmen des Visumsverfahrens kam dann heraus, dass er ja schon verheiratet ist.
Da hatten wir zwar zunächst eine Ehe, die jedoch keine Schutzwirkung entfaltet hat. Sprich, die Gute ist nicht eingereist. Wir haben die zweite Ehe aufheben lassen.
Im Bereich Standesamt gibt es unterschiedliche Mitteilungspflichten, auch ins Ausland. Es kann also gut sein, dass der Standesbeamte dem Herkunftsland des Ausländers eine Mitteilung über die Eheschließung geschickt hat. Dann wird vermutlich eine zweite Eheschließung von vorneherein abgelehnt werden.
In jedem Fall wird die zweite Ehe, sobald klar ist, dass eine Doppelehe geschlossen wurde, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Weiterhin ist denkbar, dass auch im Heimatland diese zweite Ehe aufgehoben wird, bzw. nichtig ist (einige Länder kennen noch die Nichtigkeit von Ehen).
Deshalb sollte sie in jedem Fall die Scheidung beantragen und erst nach der Rechtskraft der Scheidung an eine erneute Eheschließung denken.