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Türkische Personal Ausweis (Gelesen: 5.188 mal)
Themen Beschreibung: Verlust
vivooo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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24.01.2012 um 16:13:26
 
Hallo zusammen .....

Hoffe ihr könnt mir Helfen habe mein Türkischen Ausweis verloren in der zeit wo ich Entlassung der Türkischen Staatsangehörikeit bekommen habe .Da ich mein Ausweis nicht mehr habe ,würde mir gesagt ich soll ein Bescheinigung vorbei bringen das verloren gegangen ist.
Reicht es wenn ich nur Einwohnermeldeamt gehe und dort eine Bescheinigung hole als verlust der Ausweis ??

Vielen Dank im Voraus ...
LG Vivooo
























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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.01.2012 um 18:31:39
 
Du hast also deinen Nüfus verloren?

In diesem Fall wäre das Einwohnermeldeamt nicht der richtige Ansprechpartner, dazu müsstest du schon zum zuständigen türkischen Konsulat.
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.01.2012 um 19:16:57
 
vivooo schrieb am 24.01.2012 um 16:13:26:
Da ich mein Ausweis nicht mehr habe ,würde mir gesagt ich soll ein Bescheinigung vorbei bringen das verloren gegangen ist.

Wer moechte denn diese Bescheinigung sehen? Die deutschen oder die tuerkischen Behoerden?

Im letzteren Fall koennte ich mir noch vorstellen, dass du den Verlust bei der Polizei melden sollst und dann von dort eine Bescheinigung bekommst welche du dann im tuerkischen Konsulat vorlegst.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.01.2012 um 19:46:01
 
vivooo schrieb am 24.01.2012 um 16:13:26:
Reicht es wenn ich nur Einwohnermeldeamt gehe und dort eine Bescheinigung hole als verlust der Ausweis ??


1. Verlust des Ausweise bei der deutschen Polizei melden
2. Kopie der Verlustanzeige zum türkischen Konsulat und zur EBH
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vivooo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #4 - 31.01.2012 um 19:50:11
 
Jetzt hab ich ein Problem !Sch.....

Habe meine zweite Teilzeitjob verloren besser gesagt wurde gekündigt besteht das ich jetzt meine Einbürgerungsurkunde nicht bekomme...meine jetzt jetztige Status ist Staatslos wurde schon aus dem Türkischen Staatsangehörikeit entlassen..

Mit freundlichen Grüßen
vivooo
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vivooo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #5 - 31.01.2012 um 20:07:07
 
Die Türkische Konsolat möchte die bescheinigung sehen . War bei der Polizei und mir würde gesagt die können das nur bescheinigen wenn Diebstahl vorliegt.Als Verlust Verloren sollte ich Einwohnermeldeamt gehen und dort melden. Jetzt habe ich dort ein bescheinigung bekommen als Verlust. und bei der Zeitung gemeldet als Verloren/Gefunden .... Ich hoffe das reicht Für die Konsolat . Aus dem Türkischen Staatsangehörikeit wurde ich jetzt ausgebürgert und trotz möchten die bescheinigung haben...und dann Verliere ich noch mein Zweiten Teilzeitjob was passiert jetzt Griesgrämig
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 31.01.2012 um 20:31:35
 
Die Türkei stellt doch zunächst nur eine Genehmigung zum Wechsel der Staatsangehörigkeit aus, die Entlassungurkunde gibt es erst nach der Einbürgerung. Also solltest du (noch) nicht Staatenlos sein.


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vivooo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #7 - 01.02.2012 um 01:50:50
 
Achsooo ja o.k. dann habe ich das falsch Verstanden hab dann aus der Türkei die Genehmigung bekommen und damit war ich in Ausländerbehörde.Und mir wurde gesagt das Dauert ca 3 Monate für die Einburgerungsurkunde..Wird das alles neu Überprüft. Hab da meine Zweifel weil ich mein Zweiten Teilzeitjob verloren hab B.Z.W ich würde gekündigt.....
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 01.02.2012 um 09:21:45
 
Also du solltest das mit der Kündigung sofort der EBH melden, damit entstehen dir später keine unnötigen Probleme.

Falls es sich um eine Einbürgerung nach §10 Stag handelt, wäre die Einbürgerung auch bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII unschädlich, sofern der Antragsteller das nicht zu vertreten hat. Das solltest du aber mit der EBH besprechen.
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vivooo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #9 - 01.02.2012 um 14:17:23
 
Welche probleme könnten den Auftretten bei nicht melden ???
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #10 - 10.02.2012 um 17:48:55
 
vivooo schrieb am 01.02.2012 um 14:17:23:
Welche probleme könnten den Auftretten bei nicht melden ???


§ 35 Abs 1 StaG

Zitat:
(1) Eine rechtswidrige Einbürgerung oder eine rechtswidrige Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.
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