ikram91 schrieb am 26.01.2012 um 07:52:35:Was ist wenn ich die Anträge über mich laufen lasse?
Das würde m.E. nichts ändern, weil Du auch dann ja entsprechende Angaben zu Deinem Mann machen müsstest.
ikram91 schrieb am 26.01.2012 um 07:52:35: Das Problem ist immer, dass die fragen, was mein Mann arbeitet und wenn ich denen das erzähle, dass er erstmal 3 Monate gesperrt ist, dann wollen die das nicht wirklich glauben
Meinst Du damit auch, dass er für drei Monate "gesperrt" ist, eine Arbeit aufzunehmen? - Das wäre der nächste große Unsinn. - Er soll sich, wenn es daran hängt, von der
ABH eine
FB mit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit gestattet" ausstellen lassen - darauf hat er einen Anspruch. - Weist im Zweifel die
ABH auf Eure Probleme hin.
ikram91 schrieb am 26.01.2012 um 07:52:35:Gibt es denn NUR die Möglichkeit mit de Anwalt?
Ich sehe, ehrlich gesagt keine andere - insbesondere wenn sowohl Jobcenter als auch Sozialamt "dicht" machen . Und weil die Materie insgesamt mittlerweile ziemlich hochgeschaukelt ist. Die behördliche Seite fährt immerhin auch Juristen auf im Rahmen einer solchen Streitigkeit. - Im Übrigen halte ich es persönlich, spätestens, wenn es auf das Erwirken einer einstweiligen Verfügung geht, regelmäßig so, da zumindest anwaltlichen Rat einzuholen. - Aber diese Entscheidung, liegt natürlich bei jedem selbst.
=schweitzer=