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Finazielle Hilfe während der Ausbildung!!! (Gelesen: 1.250 mal)
ikram91
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Finazielle Hilfe während der Ausbildung!!!
24.01.2012 um 14:55:10
 
Ich bitte euch mir ein wenig zu helfen. Bin langsam echt am verzweifeln.

Mein Mann ist jetzt seit fast 2 Monaten in DE. Wir bekommen für ihn keine finanzielle Hilfe, da er die ersten 3 Monate gesperrt ist. Also noch bis 6.03.2012.
Ich erhalte lediglich mein Ausbildungsgehalt von 497€ +189 € (BAB). Mehr bekomme ich nicht.
Von diesen 686€ muss ich meine Miete bezahlen (375€) und die Energiekosten (150€). Das  heißt es bleibt zum Leben 161€. Für uns beide ist das zu wenig.
Was kann ich in dieser Situation noch beantragen?

PS: Eine Verpflichtserklärung habe ich in der Ausländerbehörde nicht unterschrieben.
War jemand schonmal in dieser Situation und weiß was man machen kann? Bitte ich brauche echt Hilfe. Danke
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Antwort #1 - 24.01.2012 um 16:02:12
 
ikram91 schrieb am 24.01.2012 um 14:55:10:
War jemand schonmal in dieser Situation und weiß was man machen kann?


Es waren schon manche in Deiner Situation, leider.

Was man machen kann, ist einiges, das Problem ist, dass das Zeit braucht, die Ihr kaum überbrücken könnt.

Lies bitte einmal
diesen thread
. (Blaues bitte anklicken!) -

Der erklärt Dir, warum ich und eine Menge anderer Leute das mit dem "Sperren" für rechtswidrig halten und welche Schritte man selbst gehen sollte, um sich das nicht gefallen zu lassen.

Im Zweifel wird es dazu dennoch anwaltlichen Rat oder sogar unmittelbare anwaltliche Hilfe brauchen, etwa, um für den Fall einer wirklich bestehenden Notsituation zu versuchen, eine gut und knackig begründeten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Sozialgericht zu stellen. - Müsste aber wohl ein engagierter und im Sozialrecht wirklich kundiger Anwalt sein ...


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ikram91
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Antwort #2 - 26.01.2012 um 07:52:35
 
Vielen Dank für deine Antwort. Also ich kenne mittlerweile diesen Thread auswendig, leider.
Gibt es denn NUR die Möglichkeit mit de Anwalt?
Gibt es sonst keine andere Chance. Was ist wenn ich die Anträge über mich laufen lasse? Das Problem ist immer, dass die fragen, was mein Mann arbeitet und wenn ich denen das erzähle, dass er erstmal 3 Monate gesperrt ist, dann wollen die das nicht wirklich glauben:(
Ich bin langsam am verzweifeln.
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schweitzer
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Antwort #3 - 26.01.2012 um 08:02:49
 
ikram91 schrieb am 26.01.2012 um 07:52:35:
Was ist wenn ich die Anträge über mich laufen lasse?


Das würde m.E. nichts ändern, weil Du auch dann ja entsprechende Angaben zu Deinem Mann machen müsstest.

ikram91 schrieb am 26.01.2012 um 07:52:35:
Das Problem ist immer, dass die fragen, was mein Mann arbeitet und wenn ich denen das erzähle, dass er erstmal 3 Monate gesperrt ist, dann wollen die das nicht wirklich glauben


Meinst Du damit auch, dass er für drei Monate "gesperrt" ist, eine Arbeit aufzunehmen? - Das wäre der nächste große Unsinn. - Er soll sich, wenn es daran hängt, von der ABH eine FB mit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit gestattet" ausstellen lassen - darauf hat er einen Anspruch. - Weist im Zweifel die ABH auf Eure Probleme hin.

ikram91 schrieb am 26.01.2012 um 07:52:35:
Gibt es denn NUR die Möglichkeit mit de Anwalt?


Ich sehe, ehrlich gesagt keine andere - insbesondere wenn sowohl Jobcenter als auch Sozialamt "dicht" machen . Und weil die Materie insgesamt mittlerweile ziemlich hochgeschaukelt ist. Die behördliche Seite fährt immerhin auch Juristen auf im Rahmen einer solchen Streitigkeit. - Im Übrigen halte ich es persönlich, spätestens, wenn es auf das Erwirken einer einstweiligen Verfügung geht, regelmäßig so, da zumindest anwaltlichen Rat einzuholen. - Aber diese Entscheidung, liegt natürlich bei jedem selbst.


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