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Polizeiliches Führungszeugnis!!! (Gelesen: 1.481 mal)
Ete1974
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Polizeiliches Führungszeugnis!!!
23.01.2012 um 05:06:41
 
Hallo,

hoffe mal ich bin der richtigen Rubrik gelandet. Meine Frau (Drittstaatlerin) hat nun endlich eine Anstellung gefunden und der Arbeitgeber möchte von ihr ein pol. Führungszeugnis. Wohin muss sie gehen??? Zur Abh. und einen Auszug aus dem AZR holen oder zum Bürgeramt und dort eins beantragen? Wenn Abh. wieviel kostet so ein Auszug, wenn es ihn denn gibt???Sie wohnt seit 2008 hier und ist 24 Jahre alt. Ich hoffe mal nicht, dass die eins aus ihrem Heimatland haben wollen. Besten Dank im voraus.

mfg Ete1974
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Mick
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Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 23.01.2012 um 07:00:46
 
Sie muss zum Bürgeramt. 13,- Euronen kostet das.

Ich würde ggf. mal auf der Homepage "Deiner" Stadt gucken.
Wenn sie halbwegs vernünftig aufgestellt ist, sollten da alle
Infos zu finden sein. Achtung: Je nach Zweck (§ 30a Abs. 1
Bundeszentralregistergesetz) muss der Arbeitgeber da was
mit ausfüllen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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sailor
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Antwort #2 - 23.01.2012 um 10:40:54
 
Mick schrieb am 23.01.2012 um 07:00:46:
Je nach Zweck (§ 30a Abs. 1
Bundeszentralregistergesetz) muss der Arbeitgeber da was
mit ausfüllen.

Das ist aber nur erforderlich, wenn ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird weil man mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet oder ein Führungszeugnis für Behörden. Für das normale Führungszeugnis braucht man keine Bestätigung des Arbeitgebers.
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