Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZF oder Heiratsvisum (Gelesen: 2.343 mal)
Dancer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF oder Heiratsvisum
18.01.2012 um 16:13:25
 
Hallo zusammen,

ich habe gerade dieses Forum entdeckt und hoffe Ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen.

Meine Verlobte (Herkunft Nigeria) ist illegal nach Deutschland eingereist und hat später einen Asylantrag gestellt. Wir wollten nun heiraten und haben dazu den Vorgang mit der Dokumentenüberprüfung über das Standesamt/AV/Vertrauensanwalt gestartet. Die Dokumente sind aber leider noch nicht wieder zurück.

Nun wurde Ihr Asylantrag abgelehnt und Sie wurde zur Ausreise aufgefordert, was sie auch machen wird. Da wir aber nach wie vor heiraten wollen gibt es dann ja nur noch die Möglichkeit der FZF oder des Heiratsvisums.

Der einfachere Weg wäre sicherlich das Heiratsvisum, da dem Standesamt ja alle Dokumente schon vorliegen und wir sicherlich nach der Überprüfung der Dokumente dann auch einen Heiratstermin vorweisen könnten. Zudem würde das mir auch eine Reise nach Nigeria ersparen (habe große Flugangst).

Allerdings habe ich so meine Zweifel, ob es für das Visum überhaupt eine Chance gibt, da ich hier gelesen habe dass es bei abgelehnten Asylanträgen in der Regel nicht genehmigt wird. Zudem hat sie für Ihre illegale Einreise eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen erhalten, weil sie beim Asylantrag (wie es auch sein sollte) mit offenen Karten gespielt und wahrheitsgemäß angegeben dass sie schon vor einiger Zeit eingereist war.

Macht ein Antrag auf ein Heiratsvisum überhaupt Sinn ?

Oder sollen wir besser direkt in Nigeria heiraten und das FZF Visum beantragen ? Das Problem dann wäre ja dass die ganze Überprüfungen mit dem Vertrauensanwalt wieder von vorne anfangen würden...
Gibt es beim Heiratsvisum eigentlich auch die Möglichkeit der Vorabzustimmung durch die AB oder nur beim FZF Visum ?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin gerade ziemlich durcheinander weil ich nicht weiss wie es weitergehen soll...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.705

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF oder Heiratsvisum
Antwort #1 - 18.01.2012 um 17:11:39
 
Dancer schrieb am 18.01.2012 um 16:13:25:
da ich hier gelesen habe dass es bei abgelehnten Asylanträgen in der Regel nicht genehmigt wird

das wird auf den Einzelfall ankommen.
Bei Besuchsvisa besteht natürlich die Gefahr, dass derjenige nicht zurückkehrt wie versprochen ... in so einem Fall kann das Visum wegen fehlender Rückkehrbereitschaft abgelehnt werden.
Im Falle von FZF oder Eheschliessungsvisum ist aber Rückkehrbereitschaft kein Kriterium ... das Visium gibt es ja, um eine  gemeinsame eheliche LG in D zu begründen.

Dancer schrieb am 18.01.2012 um 16:13:25:
Zudem hat sie für Ihre illegale Einreise eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen erhalten,

Das könnte ein Problem sein, ich weiss jetzt nicht, wo die Grenze liegt, bei denen die Probleme anfangen. Ich bilde mir ein, 90 Tagessätze ... aber warte hier noch weitere Antworten ab.

Dancer schrieb am 18.01.2012 um 16:13:25:
Macht ein Antrag auf ein Heiratsvisum überhaupt Sinn ?

nur dann, wenn der Eheschliessungstermin mit dem Standesamt ausgemacht ist, und sie A1 Zertifikat hat.

Dancer schrieb am 18.01.2012 um 16:13:25:
Oder sollen wir besser direkt in Nigeria heiraten und das FZF Visum beantragen ?

dann wird nur die Hürde mit der Koordination mit dem Standesamt wegfallen ...

Dancer schrieb am 18.01.2012 um 16:13:25:
Das Problem dann wäre ja dass die ganze Überprüfungen mit dem Vertrauensanwalt wieder von vorne anfangen würden...

wenn alles andere schon für die Eheschliessung geprüft wurde:
zumindest die Heiratsurkunde wird geprüft werden müssen.


Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Dancer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF oder Heiratsvisum
Antwort #2 - 18.01.2012 um 17:28:44
 
erne schrieb am 18.01.2012 um 17:11:39:
nur dann, wenn der Eheschliessungstermin mit dem Standesamt ausgemacht ist, und sie A1 Zertifikat hat.


Hatte ich vergessen zu erwähnen. Das A1 Zertifikat hat sie bereits hier in Deutschland gemacht - das ist also kein Problem.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dancer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF oder Heiratsvisum
Antwort #3 - 26.01.2012 um 19:08:45
 
Hat sonst niemand eine Eischätzung ob es überhaupt Sinn macht das Eheschließungsvisum zu beantragen ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF oder Heiratsvisum
Antwort #4 - 26.01.2012 um 19:17:17
 
Dancer schrieb am 26.01.2012 um 19:08:45:
Hat sonst niemand eine Eischätzung ob es überhaupt Sinn macht das Eheschließungsvisum zu beantragen ?


die Chancen für das Heiratsvisum sind, sofern zwischen Einreise und Eheschließung der LU gesichert werden kann, genau die gleichen wie bei einem Nachzugsvisum nach einer Heirat in NIG.

Insofern verstehe ich das Problem jetzt nicht so richtig.

Sofern der Asylantrag nur "einfach" unbegründet abgelehnt wurde, sollte dagegen unbedingt geklagt werden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung und bei der allgemein schleppenden Bearbeitung durch die VGs gewinnt sie damit bis zu einem Jahr Zeit in Deutschland. Die kurzen Klagefristen sind allerdings zu beachten. Dann wäre das

Dancer schrieb am 18.01.2012 um 16:13:25:
Nun wurde Ihr Asylantrag abgelehnt und Sie wurde zur Ausreise aufgefordert, was sie auch machen wird.


nämlich erstmal überflüssig.

Das Gesagte gilt aber *nicht*, wenn der Antrag als OU abgelehnt wurde. Dann sollte sie ausreisen.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Dancer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF oder Heiratsvisum
Antwort #5 - 26.01.2012 um 20:34:00
 
Muleta schrieb am 26.01.2012 um 19:17:17:
die Chancen für das Heiratsvisum sind, sofern zwischen Einreise und Eheschließung der LU gesichert werden kann, genau die gleichen wie bei einem Nachzugsvisum nach einer Heirat in NIG.


Ich habe deswegen schon einmal mit meiner Anwältin geredet und sie meinte, dass das Heiratsvisum oft abgelehnt wird und im Gegensatz zum FZF Visum kein Rechtsanspruch besteht und es somit bei einer Ablehnung schwierig ist dagegen noch etwas zu tun.
Die LU Sicherung wäre kein Problem, da ich über ein ausreichendes Einkommen verfüge.


Muleta schrieb am 26.01.2012 um 19:17:17:
Das Gesagte gilt aber *nicht*, wenn der Antrag als OU abgelehnt wurde. Dann sollte sie ausreisen.


Das ist leider der Fall - auch der Eilantrag den wir mit der Klage eingereicht hatten wurde inzwischen abgelehnt. Insofern sollte sie also ausreisen  Traurig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF oder Heiratsvisum
Antwort #6 - 26.01.2012 um 20:59:28
 
Dancer schrieb am 26.01.2012 um 20:34:00:
Ich habe deswegen schon einmal mit meiner Anwältin geredet und sie meinte, dass das Heiratsvisum oft abgelehnt wird und im Gegensatz zum FZF Visum kein Rechtsanspruch besteht und es somit bei einer Ablehnung schwierig ist dagegen noch etwas zu tun.


das halte ich für Unsinn: Art. 6 GG schützt die Ehe und daraus resultierend auch das Recht, eine Ehe schließen zu können. Wenn keine Scheinehe im Raum steht, dann besteht im einen Fall ein Anspruch auf Erteilung und im anderen Fall eine Ermessensreduzierung auf Null. Im Ergebnis macht das in diesem Zusammenhang keinen Unterschied.

Dass Eheschließungsvisa häufiger abgelehnt werden als Nachzugsvisa kann ich nicht bestätigen; ebenso wenig, dass bei einer Ablehnung die rechtlichen Mittel ungünstiger wären.

Außerdem wäre bei einer Eheschließung in Nigeria wohl erstmal wieder eine Urkundenüberprüfung der Heiratsurkunde fällig, was bei den dortigen Verhältnissen dann mit gewisser Regelmäßigkeit (aber natürlich nicht immer) zur Feststellung von Fehlern oder Schmiergeldforderungen des "Vertrauensanwalts" führt.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema