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Arbeitsvisum und Aufenthaltserlaubnis für Südamerikanerin!! (Gelesen: 7.002 mal)
Themen Beschreibung: Ausbildung in Deutschland
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12.01.2012 um 18:59:29
 
Guten Tag liebe Forengemeinde,

ich bin nun schon 2 Jahre mit einer Argentinierin zusammen, nachdem ich sie bei einem Auslandssemester kennengelernt habe, macht sie gerade ein AuPair Jahr hier, lernt fleißig deutsch und hat sich bei diversen Hotels als Hotelfachfrau beworben. Sie hat eine Zusage und einen Ausbildungsvertrag.

Jetzt muss sie zur Ausländerbehörde mit diesem Vertrag+Lebenslauf...

Gibt es eine Möglichkeit dass sie eine Arbeitserlaubnis erlangt? Bringt es was wenn wir im Lebenslauf "verlobt" angeben, wie kann man es beeinflussen, dass sie eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung erlangt?

Vielen Dank für die Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Peter
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Antwort #1 - 12.01.2012 um 20:59:04
 
chieftain@onlinehome.de schrieb am 12.01.2012 um 18:59:29:
Bringt es was wenn wir im Lebenslauf "verlobt" angeben,


nein, "verlobt" sein ist kein offizieller Status ..

chieftain@onlinehome.de schrieb am 12.01.2012 um 18:59:29:
wie kann man es beeinflussen, dass sie eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung erlangt?

a) heiraten
(versteh das bitte nicht als Aufforderung)
b) sie ist hochqualifiziert und findet eine entsprechende Stelle hier (trifft wohl nicht zu)
c) Studium mit anschliessender Arbeitsstelle passend zurm Studium
d) es gibt keine dt. oder EU-ler oder Ausländer mit Arbeitsgenhemigung hier in D, um eine Arbeitsstelle, die sie haben möchte, zu besetzen (sehr unwahrscheinlich)
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Antwort #2 - 12.01.2012 um 21:15:16
 
eventuell kann das Hotel ja einen Schrieb verfassen, von wegen sie brauchen jmd. der spanisch spricht...oder gibt es da keine Möglichkeit?
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Antwort #3 - 12.01.2012 um 22:05:34
 
chieftain@onlinehome.de schrieb am 12.01.2012 um 21:15:16:
eventuell kann das Hotel ja einen Schrieb verfassen, von wegen sie brauchen jmd. der spanisch spricht...oder gibt es da keine Möglichkeit?


Das Hotel muss die Stelle ausschreiben und bei der Arbeitsagentur melden. Da kann dann rein, der Arbeitnehmer muss spanisch sprechen. Nur nicht wundern, dass sich dann spanische Bürger bewerben, und die müssen Vorrang haben.
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Antwort #4 - 14.01.2012 um 13:43:47
 
das hotel wird einen brief verfassen, dass sie unbedingt diese frauen wollen und brauchen...desweiteren werde ich einen brief verfassen, dass sie eh bald in 2-3jahren durch die heirat das visum bekommt, aber sie jetzt schon anfangen öchte mit der ausbildung, was dem deutschen staat im endeffekt auch mehr bringen würde...
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Antwort #5 - 14.01.2012 um 14:37:13
 
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Antwort #6 - 14.01.2012 um 20:59:19
 
chieftain@onlinehome.de schrieb am 14.01.2012 um 13:43:47:
dass sie unbedingt diese frauen wollen und brauchen.


man kann AFAIK nicht eine besondere Person "fordern", sondern nur bestimmt Eigenschaften. Und sollte eine "bevorrechtigte" Bewerberin mit solchen Eigenschaften sich melden, hat sie "Vorrang" zu haben.

Zitat:
in 2-3jahren durch die heirat das visum bekommt, aber sie jetzt schon anfangen öchte mit der ausbildung,

das geht kaum
entweder Visum/AE durch Heirat oder weil sie die Anforderungen an ein anderes Visum erfüllt ... aber wegen Heiratsplänen ein Visum/AE vorab zu bekommen ist nicht ... ist ziemlich absonderlich und absolut abwegig
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Antwort #7 - 17.01.2012 um 17:47:41
 
wenn ich sie heiraten werde, wie lange würde es dauern bis sie dann eine aufenthaltsgenehmigung+arbeitsvisum bekäme?

gibt es nicht einen rechtsanwalt der die ausbildung auf legalem wege ohne heirat durchbringen kann?
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Antwort #8 - 17.01.2012 um 21:20:24
 
chieftain@onlinehome.de schrieb am 17.01.2012 um 17:47:41:
wenn ich sie heiraten werde, wie lange würde es dauern bis sie dann eine aufenthaltsgenehmigung+arbeitsvisum bekäme?


wenn Ihr heiratet, solange sie noch als Au-pair oder mit einer anderen AE hier in D ist: beantragen könnt ihr die AE nach §28.1 direkt nach der Eheschliessung, bekommen wird sie sie, sobald sie gedruckt wurde. in der Zwischenzeit bekäme sie eine FB mit Arbeitserlaubnis.

chieftain@onlinehome.de schrieb am 17.01.2012 um 17:47:41:
gibt es nicht einen rechtsanwalt der die ausbildung auf legalem wege ohne heirat durchbringen kann?

Ein Rechtsanwalt kann nur das druchbringen, worauf man einen Aspruch hat.
Woher soll sich der Anspruch deiner Freundin auf eine Asubildung in D begründen?


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Antwort #9 - 13.02.2012 um 10:58:02
 
sie wird in einer woche nach argentinien zurückkehren...der Antrag aufs Visum usw. läuft bereits über die Ausländerbehörde, sie bekommt dann noch 3 Monate Visumsverlängerung wegen dem Antrag.

Wenn sie in Argentinien ist und wir heiraten, wie lange dauert das ganze? Sie will im September die Ausbildung beginnen, sollten wir schon wenn sie jetzt noch in Deutschland ist, einen Antrag oder irgendwas ausfüllen oder bevor sie abreist regeln?

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Antwort #10 - 13.02.2012 um 15:25:04
 
chieftain@onlinehome.de schrieb am 13.02.2012 um 10:58:02:
Antrag aufs Visum usw. läuft bereits über die Ausländerbehörde,

glaube ich nicht, denn die ABH bearbeitet keine Visa und nimmt auch keine Anträge auf Visa entgegen.
Evtl. hat sie einen Antrag auf eine AE gestellt?
chieftain@onlinehome.de schrieb am 13.02.2012 um 10:58:02:
3 Monate Visumsverlängerung wegen dem Antrag.

wenn sie als Au-pair ist, dann hat sie eine AE, kein Visum mehr.
Eines ist wichtig, das englische Wort "Visa" und das deutsche Wort "Visum" ist nicht das gleiche. Verwendest du "Visum" wenn eine AE gemeint ist, stösst du unweigerlich auf Schwierigkeiten.
Sie hat wohl eine FB bekommen (und noch keine AE-Verlängerung)?

chieftain@onlinehome.de schrieb am 13.02.2012 um 10:58:02:
Wenn sie in Argentinien ist und wir heiraten, wie lange dauert das ganze?

das heiraten in Argentinien?
Das müsst ihr das Standesamt in Argentinien fragen.

chieftain@onlinehome.de schrieb am 13.02.2012 um 10:58:02:
Sie will im September die Ausbildung beginnen, sollten wir schon wenn sie jetzt noch in Deutschland ist, einen Antrag oder irgendwas ausfüllen oder bevor sie abreist regeln?

Ihr könnt die ABH nach einer Vorabstimmung zu einem FZF Visum nach §28.1.1 fragen. Wenn Ihr Glück habt, bekommt Ihr es, es gibt aber keinen Anspruch darauf.
Da Ihr aber noch unverheiratet seid, glaube ich nicht, dass die ABH da was macht (wozu auch, die Voraussetzung "Ehe" ist ja nicht gegeben.)

Aber warum heiratet ihr nicht hier, wenn sie eine FB für weitere 3 Monate hat? Oder hat sie keine FB?
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Antwort #11 - 14.02.2012 um 11:23:59
 
danke erstmal für die Antworten..

seit heute gibt es Neuigkeiten, die Ausländerbehörde hat angerufen und gesagt dass das Arbeitsamt eine sogenannte ZAV? erteilt hat, also ein Arbeitserlaubnis, allerdings kann die Ausländerbehörde kein Aufenthaltsvisum erteilen, sondern Sie muss ausreisen und einen Antrag bei der deutschen Botschaft in Argentinien zwecks Aufenthaltserlaubnis stellen.

Was haltet Ihr davon? ist es schonmal ein riesen Schritt, dass sie eine Arbeitserlaubnis hat und eine Aufenthaltserlaubnis ist jetzt nur noch ein formaler Schritt? oder ist es sehr schwer eine Aufenthaltserlaubnis zu bekomme?? Ich weiss nicht wo wir stehen...

Wie sollen wir jetzt weitermachen, ohne vorerst nicht heiraten zu müssen, wie stehen die Chancen auf ein Aufenthaltsgenehmigung?

Sie haette eine FB über 3 Monate bekommen, aber die Ausländerbehörde meinte dass sie keine Genehmigung ausstellen dürfe, da sie 6 Monate im Land auf den Ausbildungsbeginn warten müsse...

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Antwort #12 - 15.02.2012 um 00:18:06
 
erne ich brauch ihre Hilfe...antworten Sie bitte!!
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Antwort #13 - 15.02.2012 um 17:41:37
 
chieftain@onlinehome.de schrieb am 14.02.2012 um 11:23:59:
allerdings kann die Ausländerbehörde kein Aufenthaltsvisum erteilen, sondern Sie muss ausreisen und einen Antrag bei der deutschen Botschaft in Argentinien 

sie hat doch momentan eine AE als Au-pair!?
Steht in der AE eine Nebenbestimmung?


chieftain@onlinehome.de schrieb am 14.02.2012 um 11:23:59:
und eine Aufenthaltserlaubnis ist jetzt nur noch ein formaler Schritt?

beisst sich ja bereits mit
chieftain@onlinehome.de schrieb am 14.02.2012 um 11:23:59:
kann die Ausländerbehörde kein Aufenthaltsvisum erteilen

also ist es kein formaler Schritt.

Die Arbeitserlaubnis kommt von der Agentur für Arbeit, die AE von der ABH.
Wenn man das eine hat (bzw. eine "Zusicherung" dafür), heisst es noch lange nicht, dass man das andere automatisch bekommt.

chieftain@onlinehome.de schrieb am 14.02.2012 um 11:23:59:
wie stehen die Chancen auf ein Aufenthaltsgenehmigung?

kann ich nicht abschätzen. Hast du die ABH gefragt?
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Muleta
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Antwort #14 - 15.02.2012 um 18:01:10
 
chieftain@onlinehome.de schrieb am 14.02.2012 um 11:23:59:
Sie haette eine FB über 3 Monate bekommen, aber die Ausländerbehörde meinte dass sie keine Genehmigung ausstellen dürfe, da sie 6 Monate im Land auf den Ausbildungsbeginn warten müsse...


damit ist doch alles geklärt: sie hatte eine AE 18 (Au-pair) und rechtzeitig einen Verlängerungsantrag gestellt. Der wäre auch positiv beschieden worden, aber da die Ausbildung erst in einige Monaten beginnt, kann die AE eben jetzt nicht verlängert werden. Der Antrag wäre daher abzulehnen.

Sie müsste daher ausreisen und in Argentinien einen Visumsantrag stellen (Zweck: Berufsausbildung, § 17 AufenthG). Vielleicht kann sie von der ABH noch eine "Vorabzustimmung" zum Visumsantrag erhalten - müsste sie vor der Ausreise fragen.

Wenn vorher geheiratet wird, besteht ein Anspruch auf ein Visum (Familiennachzugsvisum).

Und bitte halte langsam mal die Begriffe "Visum" und "Aufenthaltserlaubnis" auseinander: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1286741984
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