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Gemeinsame Einreise mit Ehemann (Gelesen: 1.725 mal)
carasita
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Gemeinsame Einreise mit Ehemann
09.01.2012 um 16:53:11
 
Hallo Ihr!

Ich hatte hier schon einmal geschrieben. Ich habe im November einen Chilenen geheiratet. Zur zeit befinde ich mich in Chile und wir planen gemeinsam nach Deutschland einzureisen, wenn mein Mann sein Visum hat. Er lernt auch schon fleißig deutsch für den Test.

Wie erwartet habe ich es nicht geschafft hier Arbeit zu finden und halte mich durch meine Ersparnisse über Wasser, was ja auf Dauer keine Lösung ist. Für meinen Mann ist es unmöglich hier einen Job zu finden, mit dem er uns beide versorgen könnte.
Durch die Heirat werde ich jetzt zwar eine Arbeitsgenehmigung bekommen, aber da mein Studium hier nicht anerkannt wird und ich es auch mit einem Staatsexamen beendet habe, wird es wahrscheinlich weiterhin unmöglich sein hier zu arbeiten.

Jetzt stellt sich natürlich die offensichtliche Frage: Wird hier von einer Regelausnahme ausgegangen? Ich habe versucht hier Arbeit zu finden, geklappt hat es aber nicht.

Außerdem braucht mein Mann eine Meldebescheinigung von mir. Wir werden zunächst bei meinen Eltern unterkommen. Deren Adresse ist auch meine letzte Meldeadresse. Aber wo bekomme ich aus dem Ausland die Bescheinigung her und brauche ich die wirklich?

Und zuletzt hat jemand Vorschläge, wo ich meinen Mann krankenversichern kann?

Ich bedanke mich für eure Hilfe! Ich bin schon am Verzweifeln.

Liebe Grüße

Cara
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Antwort #1 - 09.01.2012 um 17:27:44
 
carasita schrieb am 09.01.2012 um 16:53:11:
Wird hier von einer Regelausnahme ausgegangen?

Die Frage ist, ist es dir objektiv zumutbar, die Ehe in Chile zu führen? Du selber hast es dir offenbar zugemutet, sei nicht überrascht, wenn die ABH zur gleichen Schlussfolgerung kommt.
Um dagegen dann vorzugehen brauchst du obejtkive und sachliche Argumente, warum es dir nicht zumutbar ist.
Diese Argumente kennst nur du und keiner hier im Board.

carasita schrieb am 09.01.2012 um 16:53:11:
Außerdem braucht mein Mann eine Meldebescheinigung von mir

Wozu und wer fordert denn die Meldebescheinigung.
Klar, die AV muss wissen, wohin er in D zieht, denn daraus leitet sich die zuständige ABH ab, die beteiligt werden muss.

carasita schrieb am 09.01.2012 um 16:53:11:
Deren Adresse ist auch meine letzte Meldeadresse. Aber wo bekomme ich aus dem Ausland die Bescheinigung her und brauche ich die wirklich?

können deine Eltern dich denn nicht mitanmelden (Kopie vom Ausweis und Vollmacht kannst du ihnen ja schicken)

carasita schrieb am 09.01.2012 um 16:53:11:
wo ich meinen Mann krankenversichern kann?

Wie bist du versichert?
Wenn selber in einer GKV, dann wird dein Mann mitversichert.
Wenn bei Eltern, dann musst du dir auch Gedanken machen, wie du dich weiterversicherst.
Wenn privat, dann muss deine Mann eine eigene Versicherung abschliessen. Basistarif in privat oder eine GKV ... dazu braucht er aber erstmal eine AE oder bei einigen KK zumindest ein FZF Visum und sollte bereits in D gemeldet sein.
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carasita
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Antwort #2 - 09.01.2012 um 17:37:33
 
Hallo erne,

Danke für deine Antwort. Ich war vor einem Jahr nach Chile gekommen um meinen Jetzt-Mann näher kennen zu lernen, zB auch im Alltag. Dies wäre in Deutschland nicht möglich gewesen. Seit unserer Hochzeit im November arbeiten wir an unserer Ausreise. Ich habe mich schon vor unserer Hochzeit entschieden meine Ehe nicht hier in Chile zu leben. Eben auch weil ich versucht habe einen Job zu finden und es nicht geklappt hat.

Noch habe ich kein dauerhaftes Visum für Chile, sondern bin als Tourist hier. Wäre es klüger das Ehegattenvisum auch gar nicht erst zu beantragen, um zu zeigen, dass ein dauerhafter Aufenthalt nicht geplant ist? Oder reicht die Tatsache, dass ich es theoretisch beantragen könnte, aus?

Das mit der Meldebescheinigung lese ich nochmal nach, danke.

Krankenversichert bin ich hier in Chile, nicht in Deutschland.
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Antwort #3 - 09.01.2012 um 17:54:27
 
carasita schrieb am 09.01.2012 um 17:37:33:
Wäre es klüger das Ehegattenvisum auch gar nicht erst zu beantragen, 

du meinst das Ehegattenvisum für Dich in Chile !?
Kann ich dir nicht sagen, hängt von den chilenischen Gesetzen ab, ob das musst oder nicht musst

carasita schrieb am 09.01.2012 um 17:37:33:
Oder reicht die Tatsache, dass ich es theoretisch beantragen könnte, aus?

nein, das reicht nicht für eine Regelausnahme

carasita schrieb am 09.01.2012 um 17:37:33:
Krankenversichert bin ich hier in Chile,

Das ÍMHO ist wieder ein Punkt, warum die AV oder ABH eine Regelausnahme annehmen könnten.
Ich würde schon mal Punkte sammeln, die gegen diese Annahme sprechen.



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carasita
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Antwort #4 - 10.01.2012 um 01:51:16
 
erne schrieb am 09.01.2012 um 17:54:27:

du meinst das Ehegattenvisum für Dich in Chile !?
Kann ich dir nicht sagen, hängt von den chilenischen Gesetzen ab, ob das musst oder nicht musst


Müssen tue ich es nicht. Es würde die letzten Monate hier in Chile für mich aber sehr vereinfachen. Wenn dadurch aber wieder ein Punkt mehr für die Regelausnahme spricht, lasse ich es lieber bleiben.

Mit der Krankenversicherung hast du wohl recht, auch wenn ich keine eigene habe sondern bei meinem Mann mitversichert bin und das von Anfang an, auch als wir noch nicht verheiratet waren. Woher weiß die Ausländerbehörde das denn aber?

Naja dann will ich mal Argumente sammeln, warum ich gerne nach hause möchte... mit meinem Ehemann.
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