superA schrieb am 09.01.2012 um 09:59:27: Wie lange kann der Aufenthalt geduldet werden?
Das kann eine, zwei Wochen, einen Monat, zwei Monate ... maximal sechs Monate geschehen, Verlängerungen einer Duldung sind ebenso möglich, alles natürlich abhängig von der Spezifik des jeweiligen Einzelfalles.
superA schrieb am 09.01.2012 um 09:59:27: Kann in dem Persönlichem Gespräch oder bei einer schriftlichen Stellungsnahme evtl. doch einer Ermessens Entscheidung rauskommen?
Kann schon. Und da es um eine Ermessensentscheidung geht, muss die
ABH auch darauf achten, dass sie ihr Ermessen pflichtgemäß (also im Zweifel gerichtsfest) wahrnimmt. Da Ihr bereits einen Anwalt habt, wird der ganz sicher darauf achten, dass das bezogen auf Euren Einzelfall auch in hinreichender Weise geschieht. Eine besondere Rolle wird in diesem Kontext das Kindeswohl Eurer beiden Kinder zu spielen haben.
superA schrieb am 09.01.2012 um 09:59:27:und wenn die Rückreise erfolgen muss, wie lange wird die Visa fertigstellung ca. dauern ( im kosovo)?
Da es um ein Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über zwei deutsche Kinder geht, sind Nachweise von deutschen Sprachkenntnissen und gesicherten Lebensunterhalts nicht nötig. Wenn ansonsten alle Unterlagen vollständig und in der erforderlichen Form vorliegen und es ansonstgen keine Komplikationen (Vorliegen von Straftaten, starke Arbeitsbelastung der zu beteiligenden Behörden u.a.) gibt, sollte das Ganze in einem Zeitraum von 2 - 4 Monaten zu schaffen sein.
Das ist eine generelle Prognose, es gibt da freilich auch immer mal Ausnahmen, aus unterschiedlichsten Gründen ...
=schweitzer=