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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.381 mal)
Dianaa
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i4a rocks!


Beiträge: 18

moers, Germany
moers
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung
09.01.2012 um 08:54:34
 
Guten morgen an alle,

ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen, also ich bin 21 und bin verheiratet und habe gemeinsam eine Tochter. Ich bin zurzeit in Deutschland, wohne aber leider im Irak, da ja mein Mann dort lebt. Aber ich möchte nicht dort leben, sondern hier in Deutschland und mein Mann auch gerne.
Also mein Mann hat seine Prüfung bestanden und am Freitag hab ich die ganzen Unterlagen bekommen vom Auswärtigen Amt. Darin enthalten sind die Heiratsurkunde, sein Zertiikat und sein irakischer Ausweis. Da ich morgen wieder zurück fliege, möchte ich heute zur Ausländerbehörde. Kann ich denn das machen, ohne vorher einen termin bekommen zu haben. Ich habe ja keine andere Wahl. Und was soll ich denen sagen, ich mein dass mein Mann auch einen Visum bekommt?
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Petersburger
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Beiträge: 6.456

RUS, Russia
RUS
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.01.2012 um 09:35:48
 
Ob die ABH ohne Termin ... erfährst Du nur dort.

Das Visum bekommt Dein Mann auch nicht bei der ABH, sondern in der deutschen AV im Irak.

Du kannst aber erreichen, daß die ABH Deinen Fall bereits kennt und die derzeit möglichen Unterlagen bereits entgegennimmt.
Das kürzt u.U. das Visumverfahren zeitlich etwas ab.

Aber sonst - alles wie auf der Website der deutschen AV wie auch hier im Forum nachzulesen.

Nebenbei: Ist Dein Mann "zweifellos" (d.h. nach deutschem Recht einwandfrei) Vater Deines Kindes, ist der Sprachtest für das Visumverfahren unwichtig.
Einreichen würde ich ihn trotzdem, aber im Visumantrag ganz klar FZF zum deutschen Kind gem. § 28 (1) Nr. 3 AufenthG eintragen.

Das hat den Vorteil, daß auch gesicherter LU für das Visumverfahren bedeutungslos ist.

Viel Glück!
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Dianaa
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i4a rocks!


Beiträge: 18

moers, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.01.2012 um 11:22:07
 
Ja, mein Mann ist der leibliche Vater von meiner Tochter.
Und diese Prüfung hat er trotzdem gemacht und auch bestanden.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.01.2012 um 12:39:05
 
Dein Mann muss je nach Wohnort den Antrag bei der Botschaft in Amman (Jordanien) oder Ankara (Türkei) stellen. Die deutschen AV im Irak stellen keine Visa aus.

http://www.bagdad.diplo.de/Vertretung/bagdad/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmu...
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