ripple schrieb am 07.01.2012 um 18:31:26:Nachtrag: was für rechtliche konsequenzen wird das für mich haben?
danke!
Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hast, dann Papierkram ja, rechtliche Konsequenzen nein. Seit 2004 gilt in Deutschland die jetzige Form des FreizügG/EU. Damit hast du seitdem einen rechtmäßigen Aufenthalt. Wahrscheinlich schon früher. Deine Frau hat deshalb seit Einreise nach 2004 eine abgeleitete Freizügigkeit, sie war
IMHO nie Illegal hier, Über beides braucht es grundsätzlich keinen Antrag oder eine Bescheinigung, es ist per Gesetz vorhanden. Unterlassene Meldungen sind nur Ordnungswidrigkeiten und können max. mit Bußgeld geahndet werden.
Sollte vorher deshalb falsche Angaben z.B bei Antrag nach § 28
AufenthG oder die
NE gemacht worden sein, so verjähren diese mögliche Straftat nach drei Jahren, da nach §95
AufenthG mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Zudem hat sich deine Frau keinen Vorteil erschlichen, da abgeleitete EU-Freizügigkeit.
Folgendes Vorgehen schlage ich vor:
Du beantragst einen Staatsangehörigkeitsausweis bei der
EBH. Sollte diese Feststellen, das du kein deutscher Staatsbürger bist gehst du zur
ABH und:
- bantragst eine
Freizügigkeitsbescheinigung für dich oder bei über fünfjährigen Aufenthalt eine
Bescheinigung des Daueraufenthalts.
-für deine Frau eine
Aufenthaltskarte oder bei über fünfjährigen Aufenthalt eine
Daueraufenthaltskarte-
IMHO kannst du sofort wieder die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wenn du die Aufenthaltszeit erfüllst. (Diesmal ohne Verlust der Staatsangehörigkeit UK)