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Ich brauch hilfe! (Gelesen: 3.272 mal)
Themen Beschreibung: FZF Umgeborenes kind!
senii braucht hilfe
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i4a rocks!


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05.01.2012 um 21:45:49
 
hallo ihr lieben <3 ..... ich bin senad asanovic
ich hab eine freundin die is deutsche.. ich lieb sie ganz doll  Smiley ich bin leider aus serbien ..wir werden bald eltern.Smiley ich hab gehört es gibt eine lösung für die FZF umgeborenes kind sie braucht echt meine hilfe die wohnt aleine mit ihr kind in deutschland ... und mit das heiraten und so wolln wir erst später machen ...also wir wiesen nicht wie das mit dem FZF umgeborenesd kind geht was man dafür braucht oder wo man hingehn soll .. die deutsche botschaft in serbien helfen mir sowieso nicht ... also wenn einer mir helfen könnte ... tut mir leid leute ich kann nicht so perfeckt deutsch hoffentlich habt ihr mich verstanden ...danke euch Smiley
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erne
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Antwort #1 - 05.01.2012 um 21:55:14
 
senii braucht hilfe schrieb am 05.01.2012 um 21:45:49:
freundin die is deutsche

senii braucht hilfe schrieb am 05.01.2012 um 21:45:49:
umgeborenes kind 


verstehe ich das richtig, dass du der werdende Vater eines Deutschen Kindes bist.
Wenn das so ist, dann kannst du einen Antrag auf  FZF nach §28.1.3 stellen.
Die Visumserteilung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass du zur Geburt einreisen kannst.

Bei Risikoschwangerschaften, die ärztlich nachgewiesen werden muss, auch früher als nur rechtzeitig zur Geburt.
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senii braucht hilfe
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Antwort #2 - 05.01.2012 um 22:07:31
 
Danke für die antwort Durchgedreht  aber wo beantragt man das weil ich zu der deutschen botschaft wahr mich zu informieren.. und die haben mir keine auskunft gegeben.. die haben mich einfach weg geschickt ..z.b vaterschaftserkennung usw?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.01.2012 um 22:22:02
 
senii braucht hilfe schrieb am 05.01.2012 um 22:07:31:
ber wo beantragt man das weil ich zu der deutschen botschaft wahr mich zu informieren


das FZF Visum bei der Botschaft.


Um das Visum zu beantragen, müssen natürlich die Voraussetzungen gegeben sein
a) Eine Frau ist wirklich von Dir schwanger und das Kind wird deutsch.
b) du bekommst mit das Sorgerecht, denn §28.1.3 ist die AE zur Personensorge über ein deutsches Kind

für b) musst du als Vater anerkannt werden.
Das bist du automatisch als Ehemann oder die Vaterschaft muss anerkannt werden und die Mutter muss das Sorgerecht "teilen"
Die Mutter wendest sich dafür an das Jugenamt und du gibst bei einem Notar eine Vaterschaftsanerkennung ab.
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senii braucht hilfe
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Antwort #4 - 05.01.2012 um 23:01:38
 
Dankee für das infoo !!!!! Erne
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senii braucht hilfe
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Antwort #5 - 06.01.2012 um 17:22:37
 
und was must man so gerecht erst machen usw..
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wiola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.01.2012 um 02:16:15
 
möchte keine hoffnung dir weg nehmen aber.ich habe es auch die ganze schwangerschaft versucht mein man hier zu holen. ich bin aber verheiratet und mein mann hat immernoch kein Visum bekommen .mein baby ist jetzt  4 monate alt und hat papa noch nicht gesehen.Kann nicht weg fliegen zu meinem mann, weil ich keine geburtsurkunde bekomme. mein mann musst hier dafur sein um das kind zu registrieren .wir sind verheiratet daswegen muss er auch.es fehlt sein unterschrift usw.kein elterngeld weil mein mann musst mit zum amt. krassss.baby ist nicht deutsch weil wir beide ausländer sind und hat kein aufhenthaltstitel.also keine papiere. deutsche botschaft will aber die geburtsurkund sehen und die name meines mannes als vater.krasss. ich kann noch  nicht arbeiten (lebensunterhalsicherung) weil ich noch einen 6 jährigen sohn aus früherer ehe habe der um 13 uhr schulschluss hat und stille das baby voll. nix hat geholfen auch kaiserschnitt und mein wohlbefinden nach der operation.Alleine mit 2 kindern und keine verwandte hier leben. Ich bin eine polin aber lebe hier weil mein elterer sohn hat deutschen vater der auch sorge recht hat.

ich wünsche euch mehr glück !!!!!!!!!!


ich habe hoffnung schon längst verloren. Ärgerlichmir worde gesagt warten warten warten. ich brauche auch hilfe sonst drehe ich durch.
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Säln
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.01.2012 um 09:34:01
 
Hallo Wiola,

wiola schrieb am 08.01.2012 um 02:16:15:
versucht mein man hier zu holen.

wiola schrieb am 08.01.2012 um 02:16:15:
ich bin aber verheiratet und mein mann hat immernoch kein Visum bekommen

wiola schrieb am 08.01.2012 um 02:16:15:
weil ich keine geburtsurkunde bekomme. mein mann musst hier dafur sein um das kind zu registrieren.

wiola schrieb am 08.01.2012 um 02:16:15:
.baby ist nicht deutsch weil wir beide ausländer sind und hat kein aufhenthaltstitel

wiola schrieb am 08.01.2012 um 02:16:15:
ich kann noch  nicht arbeiten

wiola schrieb am 08.01.2012 um 02:16:15:
Ich bin eine polin



Ich glaube deine Mann braucht kein Visum um sein Kind mindesten zu besuchen  und Antrag für die Geburtsurkunde zu unterschreiben. Nur weil sie EU-Bürger sind und Polen gehört zu EU und Schengen-staaten seit 1. Mai 2004.  (Sie dürfen 90 Tage in Deutschland als Besucher)

Aber für eine FZF müssen sie, glaube ich die Sicherstellung des Lebensunterhaltes nachweisen können, nur dann können sie hier leben ohne Problem

Gruß

Säln
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« Zuletzt geändert: 08.01.2012 um 09:50:50 von Säln »  
 
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Säln
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 08.01.2012 um 10:23:13
 
Wiola, Dumm von mir ich sollte Dich woher fragen, ob Dein Man auch Pole ist, weil Du seine Staatsangehörigkeit nicht erwähnt hast.
Sorry.
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