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*** Indische Eltern nach Deutschland holen *** (Gelesen: 9.862 mal)
franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 08.01.2012 um 15:46:20
 
Die Rentenbeitraege bekommt man normalerweise doch nur ausgezahlt, wenn man erklaert die Bundesrepublik dauerhaft zu verlassen, oder taeusche ich micht da? Dann waeren mit dieser Handlung fast alle rechtlichen Ueberlegungen umsonst.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 08.01.2012 um 16:21:00
 
Zitat:
wenn man erklaert die Bundesrepublik dauerhaft zu verlassen, oder taeusche ich micht da? Dann waeren mit dieser Handlung fast alle rechtlichen Ueberlegungen umsonst. 


Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

War die Mutter 15 Jahre Arbeitnehmer oder Selbständige, so könnte es sein, das ihre damalige unbefristete Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verfällt (§ 44 Abs. 1a und 1b AuslG). Auf ein dauerhaften Verlassen kommt es dann nicht mehr an.

Heute gelten die günstigeren Bestimmungen des §51 Abs 2 AufenthG.
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CaraMelitta
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 09.01.2012 um 09:59:04
 
Hallo ihr Lieben!

Vielen Dank fuer eure zahlreichen Antworten..wahnsinn!
Ehrlich gesagt, weiss ich jetzt gar nicht was ich nun machen soll...

@ Petersburger: ...dann hatte mein Vater wohl doch keine. Es war so ein gruener Ausweis..denke das war dann wohl so eine Form von Protokollausweis.

@grisu1000 & Muleta: ..der Lebensunterhalt waere gesichert, meint ihr ich koennte dann erstmal so eine Bescheinigung bei der letzten zustaendigen ABH anfordern? Und wenn ja, was mache ich danach?

@franky_23: ..ich mussete mich nochmal erkundigen, ob meine Eltern bzw, meine Mutter damals eine Erklaerung abgegeben hat, die BRD dauerhaft zu verlassen. Gab es denn so etwas? Ich meine dass man eine erklaerung abgeben muesste...?

So..ich werde die Tage meine Eltern mal anrufen und nachfragen.

Nochmal..DANKE DANKE DANKE!!!

Dat CaraMelitta
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 09.01.2012 um 10:08:43
 
Bevor du hier in Dankestiraden verfällst solltest du das nochmals realistisch betrachten.

Wie Muleta bereits erklärte, kannst du die Regelung im AuslG § 44 Abs. 1a und 1b vergessen, deine Mutter hat sich ja die Rente auszahlen lassen und keine KV -> AE erloschen, LU nicht gesichert

Damit bleibt eben nur der AufenthG §36 Abs. 2, aussergewöhnliche Härte, und wie hoch die Glocken da hängen hat man dir ja auch bereits erklärt.

Tut mir leid für die deutlichen Worte, aber bevor du dir unrealistische Hoffnungen machst...
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CaraMelitta
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #19 - 09.01.2012 um 10:23:35
 
Hallo Maki...

Danke fuer die klare Ansage!   Zwinkernd

Ich sehe das alles sehr realistisch..hatte mich ja eigentlich schon mit dem "aussergewöhnlichen Härtefall" abgefunden.
Ich bin nichtsdestotrotz dankbar an alle Leute hier im Forum, die sich mit "meinem" Problem annehmen...ihr macht echt nen super Job!

Danke!!!   Smiley

CaraMelitta
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