Hallo zusammen,
ich bin seit 09.2003 hier in Deutschland -genau in NRW- und besitze
AT §16, 1 Abs
AufenthG. Während meinem Studium (Fach: Informatik) habe ich ein Praxissemester bei einem Forschungsinstitut durchgeführt und danach habe ich als Werkstudentin bei einer Softwareentwicklungsfirma gearbeitet (auf 400 Basis).
Nun besteht prinzipiell die Möglichkeit, dass ich bei dieser Firma festangestellt wird.
Meine Fragen:
1) Da ich immer noch
AT §16 ,1
AufenthG habe darf ich nur max 90 Tage/Jahr arbeiten + studentische Nebenbeschäftigung. Steht das im Widerspruch mit einem unbefristeten/lanfristegen Vollzeit_Arbeitsvertrag ? Was soll man in dem Fall machen?
2) ich habe mir die Einbürgerungsvoraussetzungen nach §10 StAG -für NRW - angeschaut. Falls ich den Job problemlos ausüben würde ,könnte ich dann direkt den Einbürgerungsantrag stellen oder nicht? wenn nicht welche Schritte soll ich verfolgen?
3)Ich habe leider zur zeit negative Schufa,und habe andererseit Vollstreckungskündigung wegen offene Beiträge gekriegt.Ich zahle zwar die Schulden auf Raten aber hab´immer noch was zu zahlen, kann sowas die Einbürgerung unmöglich machen.
Ein Rechtanwahlt hat mir telefonisch gesagt, dass sowas gehört nicht zu schwieregen Straftaten aber habe trotzdem Zweifel und würde gerne eine zweite juristische Meinung einholen.
Ich freue mich auf Eure Antworten
Danke im voraus