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Besuchsvisum (Gelesen: 11.002 mal)
Telebrot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #30 - 30.12.2011 um 11:46:02
 
erne schrieb am 30.12.2011 um 11:39:21:
soso, erst hat er 3 Mitarbeiter, nun kümmert sich nur der Vater bei Abwesenheit und er hat keine Mitarbeiter seit 2000?



Nein falsch geschrieben. Ich meinte, wenn sein Betrieb nicht gut laufen würde,würde bei ihm keiner arbeiten...
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ryka
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Antwort #31 - 30.12.2011 um 15:28:47
 
@erne, was willst du wirklich sagen? Denkst du, dass dein Beitrag dem TS weiter hilft?



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Telebrot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #32 - 30.12.2011 um 15:37:08
 
ryka schrieb am 30.12.2011 um 15:28:47:
@erne, was willst du wirklich sagen? Denkst du, dass dein Beitrag dem TS weiter hilft?



Du hast falsch verstanden! ich wurde gefragt, warum ich nichts über den Betrieb geschrieben. Ich hab beanwortet, dass der Betrieb gut läuft sonst hätte er keine Mitarbeiter. Verstehst du jetzt was ich gemeint habe???Oder habe ich dich doch falsch verstanden??

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


Telebrot schrieb am 30.12.2011 um 15:37:08:
@erne, was willst du wirklich sagen? Denkst du, dass dein Beitrag dem TS weiter hilft?



Du hast falsch verstanden! ich wurde gefragt, warum ich nichts über den Betrieb geschrieben. Ich hab beanwortet, dass der Betrieb gut läuft sonst hätte er keine Mitarbeiter. Verstehst du jetzt was ich gemeint habe???Oder habe ich dich doch falsch verstanden??



Das ist die Antwort für erne!!!
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Tippi
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Antwort #33 - 30.12.2011 um 15:45:11
 
@
Telebrot

Ich habe eben schon wieder deine Folgepostings zusammen-
gefügt.

Du ignorierst alle Hinweise auf die Änderungsmöglichkeiten.

Beim nächsten Mal gibt es eine Verwarnung - es reicht mir.  Ärgerlich


Bevor es hier nur noch um überflüssigen Kleinkram geht -
sind noch offene sachliche Fragen?

Kommentar zu meinem Posting ist nicht erwünscht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 31.12.2011 um 08:29:24
 
Prüfe mal deine bisherigen Angaben.

Am Anfang war es Visum für 4 Wochen (25. 12 - 25.01) Antwort 6
Dann wollte er Anfang 2012 den Laden schließen.

Den Punkt kein gesicherter Lebensunterhalt kann man ja in einer Remonstration begegnen in dem du nochmals die VE sendest und den Beleg für die KV.

Der springende Punkt ist und bleibt die Rückkehrwilligkeit. Es kann jederzeit passieren, dass die VE anerkannt wird, es aber bei der fehlenden Rückkehrwilligkeit bleibt.

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Antwort #35 - 31.12.2011 um 09:11:43
 
An den Angaben ist nichts zu prüfen.
Die entwickeln sich passend zur Diskussion - habe ich im Leben auch oft, macht die Sache aber nicht besser.

Für alle diejenigen, die Antwort #10 überlesen haben, hier nochmal:

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 18:28:40:
Er wollte eigentlich sein Betrieb für 3 Wochen zumachen und Mitarbeiter haben sowieso Urlaub.


Wenn ich das richtig verstanden habe, nennt man so etwas Betriebsferien - und ist auch in Deutschland nicht unüblich.
Anderenfalls hätte ein Selbständiger ohne Angestellte gar keine Möglichkeit, mal Urlaub zu machen. Und eine Handvoll Angestellte läßt nicht jeder Inhaber gern völlig allein - da machen dann halt alle gleichzeitig Urlaub.

Wenn ich das also immer noch richtig verstanden habe, dann erfordert dieser Fakt nichts weiter als eine vernünftige "Bekanntgabe" in Form geeigneter, nicht mißverständlicher Formulierungen und dann sollte es gut sein.

Weitere Fragezeichen in der Augen der Leser - auch meine Kollegen in der AV werden dazugehören* - sind dann Zeichen von Nichtverstehen, sollten aber nicht zu einer Ablehnung ausschließlich aus dieser Frage führen.


* - In den AV arbeiten nicht durchgängig Menschen, die mal selbständig waren oder solche Zusammenhänge aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis kennen. Da muß man halt erklären.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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