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Besuchsvisum (Gelesen: 11.009 mal)
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 29.12.2011 um 23:20:19
 
IMHO müsste vor allem Rückkehrbereitschaft (Kinder, Frau, Familie, Betrieb) nachgewiesen werden. Darauf sollte man in der Remonstration eingehen und ggf. noch mehr Dokumente einreichen.
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Antwort #16 - 29.12.2011 um 23:28:37
 
Hallo Bay., wie besprochen!



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde von dem Antragsteller bevollmächtigt die Korrespondenz zu führen und den Widerspruch einzulegen.

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung des Visa-Antrages (Az.: RK ) vom .12.2011 ein und begründe wie folgt:

Der Antrag auf Erteilung eines Besuchsvisums wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in an seiner Rückkehrwilligkeit zweifelt und dass er keinen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts und ausreichenden Krankenversicherungsschutzes während des Aufenthalts im Bundesgebiet vorlag.

Die Ablehnung begründende fehlende Rückkehrwilligkeit liegt nicht vor denn:

Mein Bruder (Der Antragsteller) ist in seiner Heimat tief verwurzelt,  er ist seit 2002 mit seiner Frau verheiratet und hat fünf minderjährige Kinder.

Die Zukunft meines Bruders, als Nesthäkchen seiner Familie in weiter Ferne von seinen Kindern und seiner Frau ist unvorstellbar, so dass von seinen familiären Verpflichtungen, die eine Rückkehr nach Heimat erforderlich machen, ausgegangen werden kann.

Daher fehlt es nicht an einer starken familiären Verwurzelung in seiner Heimat. Dazu erhalten Sie anbei eine Bescheinigung aus der hervorgeht, dass er mit seiner Ehefrau und seinen Kinder in Haus wohnt.

Seit 2000 ist er selbstständig und führt seine eigene Autowerkstatt in….. Bei ihm sind 3 Mitarbeiter beschäftigt, seine Verantwortung für diese ist er sich bewusst.
Er ist auch seit 2000 bei der dortigen IHK (Industrie- und Handelskammer) angemeldet und Mitglied der IHK. Die Bescheinigung dazu  hat er bei der Abgabe des Antrages vorgelegt.

Meine Frau und ich haben ihn zum Besuch eingeladen, da zwischen mir und ihm eine gute und starke Geschwister Beziehung herrscht. Wir möchten, dass er unsere kleine Familie (Unsere beiden Kinder, 20 Monate und 7 Monate alt) hier in Deutschland kennenlernt.

Meine Familie und ich können und dürfen nicht nach ….. aus Sicherheitsgründe  fliegen.

Der Antragsteller beabsichtigt daher in keinem Fall langfristig in der Bundesrepublik Deutschland zu verbleiben und seine Familie in ……. zurückzulassen.

Der Nachweis über die Sicherung seines Lebensunterhalts und ausreichenden Krankenversicherungsschutzes wurde in der Form einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 sowie §§ 66, 67 des Aufenthaltsgesetzes erbracht.

Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass ich die Verpflichtungserklärung auch zur Absicherung seiner fristgerechten Rückkehr abgegeben habe.

Mir ist sehr bewusst, dass ich mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung die Verpflichtung übernehme, alle Kosten für seinen Lebensunterhalt und für seine Ausreise zu tragen.

Es wird auch zur Absicherung seiner fristgerechten Rückkehr ein Hin- und Rückflugticket gebucht. Sobald der Antrag stattgegeben wird, werden wir Ihnen das Ticket vorlegen. 

Einen neuen Krankenversicherungsschutz wurde am 29.12.2011 abgeschlossen. Die Bestätigung dazu füge ich Ihnen diesem Schreiben bei.

Ich bitte Sie um eine nochmalige Prüfung seines Antrages.

Ich wäre sehr dankbar, wenn sein Antrag auf Erteilung des Besuchsvisums stattgegeben wird.

Im Fall einer Aufrechterhaltung der Ablehnung bitte ich Sie darum, mir umgehend -per E-Mail gerne auch per Fax- eine schriftliche Begründung der Visumablehnung zu übermitteln. In dieser schriftlichen Begründung sind alle Verwaltungsvorschriften und Anweisungen der Übergeordneten Behörde, die ihre Ablehnungsgründe zum Gegenstand haben, sowie einen Vorschlag zur Heilung der von Ihnen vorgebrachten Ablehnungsgründe, die nach meiner Auffassung nicht vorhanden sind.

Ich verweise hier auch auf die Anweisung des Auswärtigen Amtes zu der erleichterten Visumspraxis.
M

MfG
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Antwort #17 - 29.12.2011 um 23:32:31
 
Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 22:39:23:
Steht genau : Die finanzielle Leistungsfähigkeit wurde nachgewiesen! 

hmm, dann kann  der LU und KV während des Aufenthaltes kein Grund für die Ablehnung des Visums sein ... klingt nach einem Fehler.

bleibt nur noch der Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.
Diese nachzuweisen oder glaubhaft zu machen liegt beim Antragsteller. Nur er weiss, was ihn wieder in das Heimatland "treiben" würde.


nebenbei:
ryka schrieb am 29.12.2011 um 19:16:36:
Ich vermute, dass die Botschaft denkt, dass der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes des Bruders in D für die Familie nicht gesichert ist. 


also das kann der AV nun wirklich egal sein.
.... dieser Gedanke ist aber ein Guter Grund, die Rückkehrberitschaft anzuzweifeln (Tenor, warum zurückkehren, wenn man nicht mal den LU der eigenen Familie mehr sicherstellen kann)
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Antwort #18 - 29.12.2011 um 23:34:23
 
erne schrieb am 29.12.2011 um 23:32:31:
also das kann der AV nun wirklich egal sein.
.... dieser Gedanke ist aber ein Guter Grund, die Rückkehrberitschaft anzuzweifeln (Tenor, warum zurückkehren, wenn man nicht mal den LU der eigenen Familie mehr sicherstellen kann)



Da gebe ich dir 100% recht:)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 29.12.2011 um 23:51:20
 
Na, wenn er fünf minderjährige Kinder hat (ggf Bescheinigung beifügen) und einen Betrieb, der den LU der Familie sicherstellt (falls es dazu auch Unterlagen gibt nachreichen), dann sollte die Rückkehrbereitschaft doch da sein.

Klingt für mich zumindest so, als wäre man bei einem staatenlosen Palästinenser wohl sehr vorsichtig.
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Antwort #20 - 29.12.2011 um 23:54:55
 
Zitat:
Klingt für mich zumindest so, als wäre man bei einem staatenlosen Palästinenser wohl sehr vorsichtig.



Er ja ja ID nummer in Palästina!!

Was meinst du, ist es ok was ich schrieb.Kann ich so schicken???

Füge auch bei.

Familienbuch
Schreiben IHK
vllt Kontoauszug von ihm
Kopie meiner VE
Krankenversicherung


Danke ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 30.12.2011 um 00:00:01
 
Ich finde die Remonstration gut, wobei ich natürlich kein Experte bin und auch noch nie eine verfasst habe.

Die Unterlagen mitzuschicken finde ich gut.
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Antwort #22 - 30.12.2011 um 00:02:10
 
Zitat:
Ich finde die Remonstration gut, wobei ich natürlich kein Experte bin und auch noch nie eine verfasst habe.

Die Unterlagen mitzuschicken finde ich gut



Ich danke dir sehr.. Vllt hat jd andere Meinung. Ich warte bis Morgen, vllt bekomme ich noch mehr Feedback...

Gute Nacht!
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Antwort #23 - 30.12.2011 um 00:17:27
 
Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 23:28:37:
Er ist auch seit 2000 bei der dortigen IHK (Industrie- und Handelskammer) angemeldet und Mitglied der IHK. Die Bescheinigung dazuhat er bei der Abgabe des Antrages vorgelegt.


hmm, das ist ein bisschen dünn
rein logisch betrachtet steht hier nicht, wie es dem Betrieb momentan geht und wie die Ertragslage in der Vergangenheit war.
Nur bei der IHK gemeldet zu sein und drei Angestellte zu haben ist keine Kunst.
Einen Betrieb zu haben und davon so gut leben zu können, dass man dahin wieder zurückkehren will, ist in Deinem Brief nicht rausgekommen.
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Antwort #24 - 30.12.2011 um 06:00:36
 
Meiner Ansicht nach fehlt in der Remonstration der Hinweis auf die Ertragsfähigkeit des Betriebes, sowie die Erklärung, wer und wie der Betrieb während des Urlaubes des Chefs geführt wird. Der Hinweis also, dass der Betrieb weitergeführt wird und es sich nicht um einen insolventen Betrieb handelt.

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Antwort #25 - 30.12.2011 um 08:14:09
 
Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 23:28:37:
Ich verweise hier auch auf die Anweisung des Auswärtigen Amtes zu der erleichterten Visumspraxis.



Interessehalber: Was für eine Anweisung soll das sein?

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Antwort #26 - 30.12.2011 um 10:32:43
 
hge2001 schrieb am 30.12.2011 um 08:14:09:
Interessehalber: Was für eine Anweisung soll das sein?



ich weiß nicht genau Smiley Mir wurde erzählt, dass das Amt eine Anweisung zu der erleichterten Visumspraxis gab.

Stimmt das nicht???

Änderung:
und wieder mal das Folgepost eingefügt  Griesgrämig


ryka schrieb am 30.12.2011 um 06:00:36:
Meiner Ansicht nach fehlt in der Remonstration der Hinweis auf die Ertragsfähigkeit des Betriebes, sowie die Erklärung, wer und wie der Betrieb während des Urlaubes des Chefs geführt wird. Der Hinweis also, dass der Betrieb weitergeführt wird und es sich nicht um einen insolventen Betrieb handelt.



Hallo r. Soll ich einfach schreiben, dass der Vater sich darum kümmert und dass der Betrieb einfach gut läuft, sonst arbeiten bei ihm seit 2000 niemand ?????

Ich weiß nicht genau , wie ich alles schreiben muss Lippen versiegelt

Danke
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« Zuletzt geändert: 30.12.2011 um 11:01:10 von Tippi »  
 
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Antwort #27 - 30.12.2011 um 11:08:47
 
Ich würde es so schreiben:

Während der Abwesenheit meines Bruders wird der gutgehende Betrieb von unserem Vater geführt. So wird sicher gestellt, dass während der kurzen Abwesenheit meines Bruders alles korrekt weiter läuft. Der Lebensunterhalt der Familie ist jetzt, während der Reise meines Bruders und nach seiner Rückkehr sichergestellt.
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Antwort #28 - 30.12.2011 um 11:15:05
 
ryka schrieb am 30.12.2011 um 11:08:47:
Während der Abwesenheit meines Bruders wird der gutgehende Betrieb von unserem Vater geführt. So wird sicher gestellt, dass während der kurzen Abwesenheit meines Bruders alles korrekt weiter läuft. Der Lebensunterhalt der Familie ist jetzt, während der Reise meines Bruders und nach seiner Rückkehr sichergestellt.




Super ryka vielen Dank. Ich finde so auch super.. Sonst soll nicht geändert werden oder???
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Antwort #29 - 30.12.2011 um 11:39:21
 
Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 13:21:58:
Bei ihm sind 3 Mitarbeiter beschäftigt.


Telebrot schrieb am 30.12.2011 um 10:32:43:
dass der Vater sich darum kümmert und dass der Betrieb einfach gut läuft, sonst arbeiten bei ihm seit 2000 niemand ?



soso, erst hat er 3 Mitarbeiter, nun kümmert sich nur der Vater bei Abwesenheit und er hat keine Mitarbeiter seit 2000?

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