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Besuchsvisum (Gelesen: 10.988 mal)
Telebrot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.12.2011 um 13:21:58
 
Hallo zusammen,

Meine Frau und ich haben meinen Bruder zum Besuch eingeladen und habe für ihn die VE unterschrieben. Einkommen ist ausreichend und auch die Wohnung.

Er ist selbstständig und hat einen Autowerkstatt. Bei ihm sind 3 Mitarbeiter beschäftigt. Die IHK hat die Botschaft die ganze bestätigt. Er ist verheiratet und hat  4 Kinder.

Nun Wurde sein Antrag auf Erteilung auf Visum abgelehnt mit der Begründung, dass der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts  und ausreichenden Krankenversicherungsschutzes  während des Aufenthalts nicht ausreicht, daher wird gezweifelt, dass er nach seiner Heimat zurückkehrt.

In der VE steht, dass das Einkommen von mir ausreicht und dass wir eine 120 q"2 wohnung haben

Meine Frage, reicht die VE nicht aus???Was sollen wir nun machen??Einen Rechtsanwalt beauftragen??Ich verstehe die Welt nicht mehr !!

Vielen Dank..
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.12.2011 um 14:15:35
 
Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 13:21:58:
Nun Wurde sein Antrag auf Erteilung auf Visum abgelehnt mit der Begründung, dass der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltsund ausreichenden Krankenversicherungsschutzes während des Aufenthalts nicht ausreicht, daher wird gezweifelt, dass er nach seiner Heimat zurückkehrt.

Kannst du das nochmal etwas genauer ausführen? Was exakt war auf dem Formular zur Ablehnung angekreuzt? Stand etwas in einem eventuellen Begleitschreiben? Das Wort "daher" in deiner Schilderung ergibt so für mich keinen Sinn, das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.

Hatte der Bruder eine Reise-KV abgeschlossen und die Vertragsbestätigung bei der AV vorgelegt? Für wie lange war der Aufenthalt in Deutschland geplant? Für wie lange wurde das Visum beantragt?

Du kannst dich schon mal einlesen indem du auf Remonstration klickst, dort steht eine Möglichkeit die nach Ablehnung offen steht beschrieben.
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Telebrot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.12.2011 um 14:20:18
 
Stefan-TR schrieb am 29.12.2011 um 14:15:35:
Hatte der Bruder eine Reise-KV abgeschlossen und die Vertragsbestätigung bei der AV vorgelegt? Für wie lange war der Aufenthalt in Deutschland geplant? Für wie lange wurde das Visum beantragt?

Reise-KV habe ich für ihn abgeschlossen und hat er auch vorgelegt.
Ich heute mit der Botschaft telefoniert und sie sagt mir deswegen...

gekreuzt ist : fehlende Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts und Versicherung und so weiter ....
und Die Botschaft zweifelt an seine Rückkehr...

Du kannst dich schon mal einlesen indem du auf Remonstration klickst, dort steht eine Möglichkeit die nach Ablehnung offen steht beschrieben.


Ohne Akteneinsicht???oder ohne Rechtsanwalt??


MfG

Änderung:
Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke



Reise-KV habe ich für ihn abgeschlossen und hat er auch vorgelegt.
Ich heute mit der Botschaft telefoniert und sie sagt mir deswegen...

gekreuzt ist : fehlende Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts und Versicherung und so weiter ....
und Die Botschaft zweifelt an seine Rückkehr...

Änderung:
Folgepost2


Das Visum wurde genau für 4 Wochen beantragt. Vom 25.12 bis 25.01!
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« Zuletzt geändert: 29.12.2011 um 15:33:25 von Tippi »  
 
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Antwort #3 - 29.12.2011 um 14:23:53
 
Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 14:20:37:
und Die Botschaft zweifelt an seine Rückkehr... 


Aus welchem Staat kommt er denn?
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Telebrot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.12.2011 um 14:26:44
 
Zitat:
Aus welchem Staat kommt er denn?



Palästinensische Autonomiegebiete
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Antwort #5 - 29.12.2011 um 14:34:52
 
Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 13:21:58:
Meine Frage, reicht die VE nicht aus???Was sollen wir nun machen??Einen Rechtsanwalt beauftragen??Ich verstehe die Welt nicht mehr !!


Er kann eine Remonstration und damit eine Stellungnahme über die Ablehnung abgeben und Gründe liefern warum er das Visa doch bekommen soll.
Aber ohne weitere Informationen kann man schlecht ein Aussage treffen.
-Hat er eine Reisekrankenversicherung?
-Wurde die Bindung ans Heimatland beruflich/familär auch schriftlich dargelegt oder nur die blanken Bescheinigungen weitergegeben.
-Gab es Voraufenthalte im Schengenraum?
-Gab es bereits einmal Probleme bei einem Besuch?
-Wie lange ist die geplante Besuchsdauer?

Ein Link über ein ähnliches Problem:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1221766803
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Telebrot
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Antwort #6 - 29.12.2011 um 14:40:59
 
Hat er eine Reisekrankenversicherung?
Ja
-Wurde die Bindung ans Heimatland beruflich/familär auch schriftlich dargelegt oder nur die blanken Bescheinigungen weitergegeben.
Beruflich wurde durch die Bescheinigung der dortigen IHK bestätigt.
Im Antrag wurde nur verheiratet angekreuzt und wurde nur sein Perso vorgelegt (Dort steht dass er Kinder hat)Muss er eine sondere Bescheinigung dafür haben, dass er kinder hat??
-Gab es Voraufenthalte im Schengenraum?
Leider nicht
-Gab es bereits einmal Probleme bei einem Besuch?
Der ist immer geflogen aber außer EU
-Wie lange ist die geplante Besuchsdauer?

Nur 4 Wochen geplant war vom 25.12 bis 25.1

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


Ich kann für ihn auch eine Versicherung erneut abschließen, wenn das nötig ist und mit der  Remonstration schicken !??


Seit 2000 ist er auch selbständig. Und dort verdient er auch gut, wir wollten ihn einladen um unsere beiden Kinder kennen zulernen! Wir nach Paläs. Ge. nicht fliegen dürfen!
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« Zuletzt geändert: 29.12.2011 um 15:34:11 von Tippi »  
 
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Antwort #7 - 29.12.2011 um 14:56:01
 
Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 14:40:59:
Hat er eine Reisekrankenversicherung?
Ja 


und er hat sie auch vorgelegt und das ist vermerkt worden?

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 14:40:59:
wurde nur sein Perso vorgelegt (Dort steht dass er Kinder hat)


Lebt er auch mit den Kinder in einer LG?
Oder hat er nur Kinder, sieht sie aber nicht?

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 14:20:37:
gekreuzt ist : fehlende Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts und Versicherung und so weiter ....


Sicherung des LU in D wohl kaum, denn dafür gibt es ja die VE
Also Sicherung seines LU im Heimatstadt!?

dann ist der Ablehnungsgrund
Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 14:20:37:
zweifelt an seine Rückkehr... 


dann muss bei der Remonstration entsprechend argumentiert und belegt werden. Könnt Ihr das nicht, gibt es eben kein Visum.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #8 - 29.12.2011 um 15:06:09
 
erne schrieb am 29.12.2011 um 14:56:01:
und er hat sie auch vorgelegt und das ist vermerkt worden?


Ja und es wurde auch in der VE vermerkt!

erne schrieb am 29.12.2011 um 14:56:01:
Lebt er auch mit den Kinder in einer LG?
Oder hat er nur Kinder, sieht sie aber nicht?



ja , Er lebt mit den Kindern zusammen.

erne schrieb am 29.12.2011 um 14:56:01:
Sicherung des LU in D wohl kaum, denn dafür gibt es ja die VE
Also Sicherung seines LU im Heimatstadt!?



Wie ich sagte, er arbeitet und bei Ihm arbeiten 3 Mitarbeiter. Dafür wurde wie dort übrig eine Bescheinigung der dortigen IHK vorgelegt, dass er selbständig ist und dass er 3 mitarbeiter hat u. steuert dort zahlt.


erne schrieb am 29.12.2011 um 14:56:01:
dann muss bei der Remonstration entsprechend argumentiert und belegt werden. Könnt Ihr das nicht, gibt es eben kein Visum.



Welche Belege müssen wir dann beifügen?? Danke..

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


erne schrieb am 29.12.2011 um 14:56:01:
gekreuzt ist : fehlende Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts und Versicherung und so weiter ....


Sicherung des LU in D wohl kaum, denn dafür gibt es ja die VE
Also Sicherung seines LU im Heimatstadt!?



Im Ablehnungsbescheid steht während seiner Aufenthalts in Deutschland !!!
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« Zuletzt geändert: 29.12.2011 um 15:34:59 von Tippi »  
 
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Antwort #9 - 29.12.2011 um 16:33:26
 
Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 15:06:09:
Welche Belege müssen wir dann beifügen?? Danke.. 


Mal eine Aufzählung, ohne Garantie auf Vollständigkeit:
-Meldebescheinigung/Hausbuch oder ähnliches aus dem hervorgeht das er mit Ehefrau und Kinder in einem Haus wohnt
-Einkommensnachweis, z.B Steuererklärung aus der ein ausreichendes Einkommen hervorgeht. Belege für Vermögenswerte, z.B wenn ihm die Werkstatt gehört.
-Eine Kopie der VE und der Krankenversicherung
Das ganze mit einem Schreiben mit dem auf jeden einzelnen Punkt der Ablehnung eingegangen wird.

Vier Wochen Abwesenheit sind für den Betreiber eines Kleinbetriebes wenig glaubwürdig. Welcher Chef lässt seinen Betrieb 4 Wochen alleine. 2 Wochen wären glaubwürdiger gewesen.

Hat nach einigen Besuchen seine Rückkehrwilligkeit nachgewiesen dann wird eher ein längerer Aufenthalt genehmigt.
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Antwort #10 - 29.12.2011 um 18:28:40
 
grisu1000 schrieb am 29.12.2011 um 16:33:26:
Vier Wochen Abwesenheit sind für den Betreiber eines Kleinbetriebes wenig glaubwürdig. Welcher Chef lässt seinen Betrieb 4 Wochen alleine. 2 Wochen wären glaubwürdiger gewesen.



Er wollte eigentlich sein Betrieb für 3 Wochen zumachen und Mitarbeiter haben sowieso Urlaub.

Er wollte eigentlich am 3.1 fliegen! Das Visum wurde aber ab 25.1 beantragt!
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Antwort #11 - 29.12.2011 um 19:16:36
 
Ich vermute, dass die Botschaft denkt, dass der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes des Bruders in D für die Familie nicht gesichert ist. Hier wäre es hilfreich, wenn man der Botschaft belegen würde, wie der Betrieb während der Abwesenheit des Chefs weiter arbeitet. Wer kümmert sich um die Finanzen, wer um den technischen Ablauf?

Handelt es sich nur um einen Besuch oder wird der verknüpft um Material, Technik für den Betrieb zu besorgen, sich darüber zu informieren? Wenn es so ist, dann könnten Besuchstermine bei diversen Firmen hilfreich sein.

Gruß
Ryka
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Antwort #12 - 29.12.2011 um 20:08:27
 
ryka schrieb am 29.12.2011 um 19:16:36:
Wer kümmert sich um die Finanzen, wer um den technischen Ablauf?



um das kümmert sich sein Vater und sein Bruder und der Vorarbeiter !


ryka schrieb am 29.12.2011 um 19:16:36:
Handelt es sich nur um einen Besuch oder wird der verknüpft um Material, Technik für den Betrieb zu besorgen, sich darüber zu informieren? Wenn es so ist, dann könnten Besuchstermine bei diversen Firmen hilfreich sein.




Er handelt sich nur um einen Besuch mehr nicht!Ich habe die Rem. grade geschrieben aber weiß nicht ob so wie ich schrieb ok ist...Griesgrämig
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Antwort #13 - 29.12.2011 um 22:10:11
 
Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 15:06:09:
Im Ablehnungsbescheid steht während seiner Aufenthalts in Deutschland !!!


hmmm, hast du noch eine Kopie der VE?
was ist da unten angekreuzt?
dass die Leistungsfähigkeit
a) nachgewiesen ist
b) glaubhaft gemacht wurde
c) nicht gegeben ist

(ist nicht wörtlich, aber sinngemäss so auf der VE unten von der ABH anzukreuzen)
wenn da nicht angekreuzt ist, dass sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wurde, dann ist die VE für den Visumsantrag nichts wert .... auch, wenn Ihr eine habt.
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Antwort #14 - 29.12.2011 um 22:39:23
 
erne schrieb am 29.12.2011 um 22:10:11:
was ist da unten angekreuzt?



Steht genau : Die finanzielle Leistungsfähigkeit wurde nachgewiesen!

Krankenversicherung lag vor

Wohnung 120 qm

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