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Mehrwertsteuerrückerstattung am Fluchhafen? (Gelesen: 7.956 mal)
suiyuan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.12.2011 um 13:08:23
 
Hallo!

Nachdem meine Frau inzwischen erfolgreich ihr Schengenvisum erhalten hat, hätte ich noch eine Frage zu einer möglichen Rückerstattung der Mehrwertsteuer, wenn sie etwas hier kauft um es mit nach China zu nehmen.

Soweit ich weiss, gibt es an den Fluchhäfen einen Sonderschalter des Zolls, wo das Gepäck dann gesondert aufgegeben werden muß. Kann sie das auch machen, nachdem sie ja nur vorübergehend zu Besuchszwecken einreist und nicht dauerhaft bleiben möchte?

MfG suiyuan
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chen_le_an  
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Saxonicus
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Antwort #1 - 24.12.2011 um 14:03:25
 
suiyuan schrieb am 24.12.2011 um 13:08:23:
Soweit ich weiss, gibt es an den Fluchhäfen einen Sonderschalter des Zolls, wo das Gepäck dann gesondert aufgegeben werden muß. Kann sie das auch machen, nachdem sie ja nur vorübergehend zu Besuchszwecken einreist und nicht dauerhaft bleiben möchte?

Ja, die Mehrwertsteuererstattung können Personen in Anspruch nehmen, die keinen ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.
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birk
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Antwort #2 - 24.12.2011 um 14:32:13
 
suiyuan schrieb am 24.12.2011 um 13:08:23:
Soweit ich weiss, gibt es an den Fluchhäfen einen Sonderschalter des Zolls, wo das Gepäck dann gesondert aufgegeben werden muß. Kann sie das auch machen, nachdem sie ja nur vorübergehend zu Besuchszwecken einreist und nicht dauerhaft bleiben möchte?


Von der Mehrwertsteuerrückerstattung können nur Besucher der EU, die hier keinen Wohnsitz haben, gebrauch machen.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.12.2011 um 14:48:50
 
suiyuan schrieb am 24.12.2011 um 13:08:23:
Soweit ich weiß, gibt es an den Flughäfen einen Sonderschalter des Zolls, wo das Gepäck dann gesondert aufgegeben werden muß.

Der Check-in erfolgt am Schalter der Fluglinie. Das Gepäck wird dort mit einer Barcode-Banderole versehen, aber nicht auf das Förderband geladen, sondern man bringt es selbst zum Zoll (in FRA im Ankunftsbereich), zeigt Ware und Reisepass mit Nicht-EU-Wohnsitz vor und lässt die Belege abstempeln. Anschließend kommt das Gepäck dort auf das Förderband.

Gelegentlich wird man auf dem Weg vom Check-in-Schalter zum Zoll von einem Mitarbeiter der Airline begleitet, der wohl verhindern soll, dass unterwegs noch Sachen zugeladen werden, die man beim Wiegen weggelassen hatte.

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Märchenprinz
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Antwort #4 - 24.12.2011 um 15:25:43
 
Für die Rückerstattung der MwST am Flughafen ist zunächst Voraussetzung, daß man sich im Geschäft einen Tax- Free Check geben lässt, den muss man dann ausfüllen.

Zu beachten ist auch, daß man nicht die gesamten 19% wiederbekommt sondern (abhängig vom Warenwert) ca. 10%.
Da die direkten Auszahlung an den Reisenden eine kommerzielle Dienstleistung ist (Grundlage der ganzen Geschichte ist eigentlich, daß der Verkäufer bei Lieferungen ins EU-Ausland Umsatzsttezerbefreit ist. Diese Ersparnis wird dem Taxfreeshopper weitergegeben, mit Hilfe der letzlich auszahlenden Dienstleistungsunternehmen.)

Es gibt mehrere Anbieter, die auch eigene Taxfree- Checks herausgeben. Da muss man aufpassen, da nicht alle ein Refundpoint am Flughafen haben.
Die Größten und verbreitetsten Anbieter in D. sind
"Global Blue"  und "Premier Tax Free" wobei letztere nicht an jedem Flughafen vertereten sind. (Ich setzte keinen Link, wegen der NUB). Wenn du auf deren Seite nachschaust, findest du alle Infos über die Abwicklung.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 24.12.2011 um 17:28:20
 
Märchenprinz schrieb am 24.12.2011 um 15:25:43:
Zu beachten ist auch, daß man nicht die gesamten 19% wiederbekommt sondern (abhängig vom Warenwert) ca. 10%.

Wie kommst du darauf ?
Meine Besucher haben immer den vollen Mehrwertsteuersatz erstattet bekommen.
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Antwort #6 - 24.12.2011 um 17:36:02
 
Saxonicus schrieb am 24.12.2011 um 17:28:20:
Wie kommst du darauf ?

Weil das z.B. in den TaxFree-Papieren so geschrieben steht.  Zwinkernd
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Märchenprinz
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Antwort #7 - 24.12.2011 um 17:53:52
 
Naja, man kann mit einzelnen Händlern auch direkt einen Verkauf zum Nettopreis aushandeln, wenn man ihnen verspricht die Rechnung mit vom Zoll erteilten Ausgangsvermerk an der Ausfuhrzollstelle später zukommen lässt. Denn dieser ist ja der Nachweis fürs Finanzamt. Hinzukommt daß man bei Waren, die mehr als (ich galub 3000€? siehe DV-ZollkodexEU) u.U. ein "zweistufiges Ausfuhrverfahren" durchlaufen muss.

Das alles wird in Normalen Kaufhäusern eben durch das Taxfreecheck Verfahren von den Dienstleistern abgewickelt. Als Provision behalten sie einen Anteil der "gesparten" Steuer ein. Deswegen bekommt man auch nicht die kompletten 19% über dieses System
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 24.12.2011 um 18:02:36
 
Warum denn die Abwicklung über Tax-Free oder Global Refund, wo doch der Ehemann in Deutschland lebt?

Sinnvoller ist es, mit dem Verkäufer eine direkte Erstattung zu vereinbaren. Weigert er sich, kaufe ich woanders.

Vom Zoll lässt sich die Frau das grüne Formular "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke" abstempeln, drückt es ihrem Mann in die Hand, und dieser holt den vollen Umsatzsteuerbetrag im Geschäft ab.

Kürzlich sah ich einen Bericht, wonach Geschäfte in der Nähe zur Schweizer Grenze Wert darauf legen, dass ihe Schweizer Kunden die Umsatzsteuererstattung im Geschäft selbst abholen, da sie erfahrungsgemäß das Geld dort gleich wieder ausgeben.
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Märchenprinz
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Antwort #9 - 24.12.2011 um 20:39:03
 
Man kann aber kaum erwarten, dass ein normales Kaufhaus wegen eines Kunden so eine Extrawurst macht.
Und das Grüne Formular ("Einheitspapier") gibts galub ich schon seit 2 Jahren nichtmehr, nach Umstellung auf das ATLAS System.
Würde man aber auch in dem von Dir beschr. Beispiel nicht brauchen. Es reicht der Zoll-Stempel auf der Rechnung.
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Antwort #10 - 24.12.2011 um 23:52:58
 
Märchenprinz schrieb am 24.12.2011 um 20:39:03:
Man kann aber kaum erwarten, dass ein normales Kaufhaus wegen eines Kunden so eine Extrawurst macht.
Kommt auf die Umsatzsumme und die Lage des Geschäftes an . ( ab ca. 50 km bis zur Schweizer Grenze , macht das jeder Laden )

Also die Erstattung der Umsatzsteuer ist so eine Sache.  Also es gibt ein vereinfachtes Verfahren bis 1000 EU netto . Der Zoll zahlt die Umsatzsteuer nicht aus, und wenn man tatsächlich Global Blue nimmt, gibt es nur so um die 10 % zurück.

Aber : Immer mehr Online Händler bieten das an. ( Also Redcoon und Anobo kann ich bestätigen, den Rest muss man vorher anfragen )

Die Sache läuft dann so ab :

Der Händler schickt die Ware nach Deutschland . Dann nimmt man die Rechnung und papt die mit einem Tacker an dieses Formular : http://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Privatpersonen/... Das Formular muss noch ausgefüllt werden. Den Part des Händlers kann man auch mit Kuli ausfüllen . Am Abreisetag geht man am Flughafen zum Zoll ( mit der Ware dabei, manchmal wollen die sie wirklich sehen ) und lässt sich die abstempeln . Am besten hat sich bewährt auf der Vorderseite abzustempeln und eine Ecke umzuknicken, und diese Ecke auch Stempeln zu lassen.

Dann gibt man den Zettel jemanden seines Vertrauens , der ihn ( Übergabe Einschreiben ) wieder zum Händler schickt. Nach Erhalt erstattet der dann die Umsatzsteuer auf ein Deutsches Konto , oder per Paypal .

Bei Karstadt / Kaufhof oder so, die nicht in Grenznähe zur Schweiz sind klappt das meist nicht so , oder die bieten die mikrige  Global Blue Erstattung an. Deshalb meine Empfehlung : Online kaufen . Die meisten größeren Händler kennen das schon, und machen das auch .


Michael ( Der seit 18 Monaten, keine Umsatzsteuer mehr in D. zahlt ) Zwinkernd

Hier nochmal amtlich http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Als-Tourist-nach-Deutschland/Zoll-un...
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Mutly
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Antwort #11 - 19.01.2012 um 21:57:15
 
Das Thema ist zwar nicht mehr ganz neu, aber ein Erfahrungsbericht:

Man kauft bei Karstadt usw. in Konstanz ein und bekommt beim Kundendienst auf Anfrage ein Formular.  Dort werden Details der Ware gemäß der Quittung eingetragen, sowie Name, Adresse und bei Schweizern die Nummer der Identitätskarte (=Perso) und bei Nichtschweizern die Nummer des schweizerischen AT.

Man geht mit diesem Fomular und den Waren zur Grenze, wo man Beamten des Zolls findet. Das Formular wird gestempelt. (Idenitätskarte bzw. Pass und CH AT zeigen.)

Man geht dann zurück zum Laden und bekommt die gesamte MwST bar zurück.

(Für Nichtkenner des Gebiets: Konstanz D liegt gerade neben Kreuzlingen CH. In Konstanz kann man auch zu Fuß von den Einkaufszentren zur Grenze und zurück laufen. Auch zum Bahnhof Konstanz der auch mit schweizerischen Fahrkarten erreichbar ist und, obwohl es etwa länger dauert, zum Bahnhof Kreuzlingen.)

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