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Hilft mir,um endlich was zu bewegen!! (Gelesen: 2.631 mal)
Themen Beschreibung: 23.1
Dupljak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilft mir,um endlich was zu bewegen!!
12.12.2011 um 00:36:51
 
Hallo,wie geht es euch den so alle mit einander?

Ihr könnt euch vielleicht noch an mich und meine Probleme erinnern. Meine Frau(Bosnische Staatsbürgerin) hat in ihren Aufenthalttitel Paragraph 23 Absatz 1. Nun um endlich FZF zu beantragen muss sie ja ein anderen Aufenthaltstitel mit anderen Paragraph haben,jedoch ist bis jetzt die mühe Erfolgslos. Sie arbeitet als Reinigungpersonal,verdient 1000e Netto. Meine Frau und ihr Anwalt haben ein Antrag abgegeben für ein neuen Aufenthaltstitel mit anderen Paragraph,jedoch kam die Antwort das sie zu WENIG verdient,und die anwältin wollte es so nicht annehmen und will das vor Gericht bringen. Bis jetzt keine Antwort. (Anwälten traue ich eh nicht so)

Ich bitte um Hilfe,kann mir jemand nur sagen wie das klappen kann. Soll sie sich eine Wohnung nehmen(lebt der zeit bei ihren Eltern) und das wir die Heiratsurkunde den auch zeigen so das die sehen das sie ganz auf sich gestellt ist... Was ist nur zu machen? Wie kriegen wir das am besten hin?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.12.2011 um 00:56:00
 
Dupljak schrieb am 12.12.2011 um 00:36:51:
die anwältin wollte es so nicht annehmen und will das vor Gericht bringen.


nun, damit wird der Anwalt Geld verdienen, unabhöngig davon, wie das endet.

Dupljak schrieb am 12.12.2011 um 00:36:51:
Antrag abgegeben für ein neuen Aufenthaltstitel mit anderen Paragraph


und was bringt Euch das, wenn dann die FZF abgelehnt wird, weil der LU mit ca. 1100€ netto für 2 Personen vermutlich als nicht gesichert angesehen wird?


Dupljak schrieb am 12.12.2011 um 00:36:51:
Was ist nur zu machen? Wie kriegen wir das am besten hin? 

höheres Einkommen


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Dupljak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbien
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Antwort #2 - 14.12.2011 um 23:23:15
 
Der Anwalt ist sich 100%-zig sicher das er das hinkroegt,und ich habe ihn dan auch gesagt,gut wenn sie sich so sicher sind dann kriegen sie geld von mir nur wenn sie es schaffen,er sagte ok.

Ja ok höheres einkommen,das hat sie ab Februar im 2012,aber für sich alleine ist soch 1000€ einkommen ok oder nicht?

Was denkt ihr dazu? Wird sie es schaffen Paragrah zu ändern wenn ihr einkommen demnächst auch bei 1000€ netto bleibt? Könnt ihr mir zustimmen das 1000€ für eine person genug ist?

Danke euch für eure Hilfe?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.12.2011 um 08:05:12
 
1000,- Euro netto sollten für eine Person im Sinne hinreichender LU - Sicherung grundsätzlich ausreichend sein. -

Ich frage mich nur die ganze Zeit, nach welchem "neuen" Paragraphen ihre AE jetzt beantragt wird. Ich kann da gerade keine wirklich realistische Variante erkennen ...

(Abgesehen davon ist ein Ehegattennachzug zu einer Person mit einer AE gemäß § 23 (1) AufenthG nicht in jedem Falle ausgeschlossen - einzelfallbezogen ist der durchaus möglich. Allerdings hängen die Trauben dafür ziemlich hoch.)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.12.2011 um 08:41:45
 
schweitzer schrieb am 15.12.2011 um 08:05:12:
Ich frage mich nur die ganze Zeit, nach welchem "neuen" Paragraphen ihre AE jetzt beantragt wird.


Es geht um eine NE nach § 26 Abs. 4.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.12.2011 um 08:47:31
 
Zitat:
Es geht um eine NE nach § 26 Abs. 4.
           


Das stand wohl in dem anderen thread, den hatte ich jetzt nicht extra aufgerufen. (Danke, Bayraqiano!) -

Aber gut. - Damit ist allerdings auch klar, dass es nicht nur um hinreichend gesicherten LU geht, sondern auch um den Nachweis von mindestens 60 Monaten Beiträgen zur Rentenversicherung.

Aber das wird die Anwältin ja (hoffentlich) wissen ...


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