Guten Morgen
Eheannullierung gibt es in Deutschland nicht mehr, es gibt die theoretische Möglichkeit, eine Ehe aufzuheben, hier liegt aber keiner der möglichen Gründe vor (für eine Liste von Gründen siehe §1314 BGB).
Also läuft es auf eine ganz normale Scheidung hinaus. So eine Scheidung ist prinzipiell auch dann möglich, wenn einer der Ehepartner "unauffindbar" ist. Kann aber länger dauern und man muss natürlich beweisen, das man alles Mögliche getan hat, um die Anschrift zu ermitteln. Ist die Anschrift bekannt, dann wird der Scheidungsantrag auch im Ausland zugestellt. Auch da kann es etwas länger dauern.
P. S.:
Das
Zitat:Sie würde somit abgeschoben werden
ist hoffentlich nicht wirklich die Auskunft der
ABH, sie ist nämlich
falsch.
Abschiebung heißt, sie wird festgenommen und die Ausreise wird zwangsweise durchgesetzt! Das passiert nicht ohne weiteres.
Der normale Ablauf ist so, sie erhält eine Frist, innerhalb der sie (freiwillig) ganz normal ausreisen kann. Nur wenn sie die Frist nicht einhält und z. B. untertaucht, könnte es zur Ausweisung und im schlimmsten Falle Abschiebung kommen.
Der Unterschied ist, wenn sie rechtzeitig ausreist, kann sie jederzeit mal wieder zu einem Kurzbesuch (visumsfrei) einreisen. Z. B. um beim Scheidungsprozess persönlich anwesend zu sein. Nur bei einer Ausweisung oder Abschiebung könnte es damit Probleme geben, weil diese in der Regel mit einer Sperre verbunden ist.