Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Eheanulierung nach Abschiebung möglich ? (Gelesen: 2.483 mal)
Jan82
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Bad Soden, Hessen, Germany
Bad Soden
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheanulierung nach Abschiebung möglich ?
10.12.2011 um 04:41:56
 
Hallo erstmal,
mir ist zwar aufgefallen das es in dieser Art schon mehrere Themen gegonnen wurden, dennoch möchte ich auch meines hier niederlegen, da ich überhaupt nicht mehr weiter weiß.

Ich habe meine Frau (serbin) am 29.06.2011 geheiratet, nach der Hochzeit ging sie für ca ein Monat nach serbien zurück um mit Ihrer Familie (moslems) reinen Tisch zu machen ! Als sie jedoch zurück kam war nichts mehr wie es war, Sie zeigte keine Liebe  mehr, kümmerte sich um nichts, ging meinen Fragen aus dem weg und war ständig gereitzt ! Es kam wie es kommen musste, Streit !! Am ende des Streites ging sie und kam nicht wieder, die Liebe wäre in dieser Nacht gestorben sagt sie, schluß aus vorbei !! Nun, da ich Schulden habe, machte sie mir einen Vorschlag, Sie hilft mir und ich ihr, soll bedeuten das Sie mir Geld geben wolle um hier in Deutschland bleiben zu können!! Das will ich natürlich nie annehmen, doch was soll ich nun tun ??
Nach Rücksprache mit dem Ausländeramt muß ich mich hier im Meldeamt "getrennt" melden, dann würden die wie auch das Finanzamt eine Meldung erhalten und Sie würde somit abgeschoben werden, da Sie nur ein Aufenthaltsrecht durch die Ehe für ein Jahr bekommen hat und bei Mir wohnen müsse !!
Ok, aber wenn ich das tu, kann ich die Ehe auch noch anulieren lassen wenn sie bereits abgeschoben wurde ?? oder bin ich dann wenn alles schief läuft und sie in Serbien nicht mehr erreichbar ist mein leb Tag mit Ihr verheiratet ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheanulierung nach Abschiebung möglich ?
Antwort #1 - 10.12.2011 um 05:07:25
 
Guten Morgen Laut lachend

Eheannullierung gibt es in Deutschland nicht mehr, es gibt die theoretische Möglichkeit, eine Ehe aufzuheben, hier liegt aber keiner der möglichen Gründe vor (für eine Liste von Gründen siehe §1314 BGB).

Also läuft es auf eine ganz normale Scheidung hinaus. So eine Scheidung ist prinzipiell auch dann möglich, wenn einer der Ehepartner "unauffindbar" ist. Kann aber länger dauern und man muss natürlich beweisen, das man alles Mögliche getan hat, um die Anschrift zu ermitteln. Ist die Anschrift bekannt, dann wird der Scheidungsantrag auch im Ausland zugestellt. Auch da kann es etwas länger dauern.

P. S.:

Das

Zitat:
Sie würde somit abgeschoben werden


ist hoffentlich nicht wirklich die Auskunft der ABH, sie ist nämlich falsch.

Abschiebung heißt, sie wird festgenommen und die Ausreise wird zwangsweise durchgesetzt! Das passiert nicht ohne weiteres.

Der normale Ablauf ist so, sie erhält eine Frist, innerhalb der sie (freiwillig) ganz normal ausreisen kann. Nur wenn sie die Frist nicht einhält und z. B. untertaucht, könnte es zur Ausweisung und im schlimmsten Falle Abschiebung kommen.

Der Unterschied ist, wenn sie rechtzeitig ausreist, kann sie jederzeit mal wieder zu einem Kurzbesuch (visumsfrei) einreisen. Z. B. um beim Scheidungsprozess persönlich anwesend zu sein. Nur bei einer Ausweisung oder Abschiebung könnte es damit Probleme geben, weil diese in der Regel mit einer Sperre verbunden ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jan82
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Bad Soden, Hessen, Germany
Bad Soden
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheanulierung nach Abschiebung möglich ?
Antwort #2 - 10.12.2011 um 05:17:22
 
Hi,
erstmal danke für die Antwort.
Ein Freund von mir meinte, das sie mich arglistig getäuscht hätte, das somit eine Anulierung möglich wäre.
Also ist eine Aufhebung bzw Scheidung auch nach der Abschiebung möglich, ok !!
Könnte man denn irgendetwas tun um diesen Vorgang zu beschleunigen ??
Ihre Anfrage zur Scheinehe hab ich als Desktoppicture auf dem Rechner falls dies was bringt ??
...und wenn es auf eine Scheidung hinaus läuft und sie abgeschoben wird, bin ich dann immernoch mit haftbar für das was sie tut ???
hä?

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


Zitat:
ist hoffentlich nicht wirklich die Auskunft der ABH, sie ist nämlich falsch.


Hm, dann habe ich es falsch aufgefasst, war bei dem Gespräch etwas durcheinander und zerissen, danke für die Richtigstellung.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 10.12.2011 um 23:22:11 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheanulierung nach Abschiebung möglich ?
Antwort #3 - 10.12.2011 um 10:49:25
 
Jan82 schrieb am 10.12.2011 um 05:17:22:
Also ist eine Aufhebung bzw Scheidung auch nach der Abschiebung möglich, ok !

Scheidung ja
Aufhebung nein (zumindest ist das kein Grund, es muss ein Grund vorliegen, der auch ohne Abschiebung greifen wuerde)

Jan82 schrieb am 10.12.2011 um 05:17:22:
Könnte man denn irgendetwas tun um diesen Vorgang zu beschleunigen ?


frueher beantragen und nicht herauszoegern.
Und wenn die Scheidung einvernehmlich ist, geht es schneller.

Jan82 schrieb am 10.12.2011 um 05:17:22:
, bin ich dann immernoch mit haftbar für das was sie tut ?

du haftest nicht fuer das was sie tut ... ausgenommen wenn etwas waehrend einer ehelichen LG gekauft wird, koennen ggf. beide Ehegatten zur Abzahlung einer Finanzierung hernagezogen werden (kommt darauf an, was gekauft wurde)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheanulierung nach Abschiebung möglich ?
Antwort #4 - 10.12.2011 um 20:37:08
 
erne schrieb am 10.12.2011 um 10:49:25:
Und wenn die Scheidung einvernehmlich ist, geht es schneller.


ums Trennungsjahr wird er nicht herum kommen. Aber so nach 8-9 Monaten könnte man einen Scheidungsantrag stellen.

erne schrieb am 10.12.2011 um 10:49:25:
du haftest nicht fuer das was sie tut ...


das nicht, aber er ist zumindest bis zur Scheidung zu Trennungsunterhalt verpflichtet
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema