Ikh34 schrieb am 30.12.2011 um 23:51:14:Die Urkunde hat eine Apostille. Kommt ja auch nicht von ungefähr. Vielleicht war das in unserem Fall ausschlaggebend (und das in Bayern!
...zur indischen Apostille
Indien ist zwar dem Haager Übereinkommen für die Apostille beigetreten und kann Apostillen ausstellen, Deutschland hat jedoch gegen den Beitritt Widerspruch eingelegt. Damit findet das Apostilleverfahren im binnationalen Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Indien nicht statt.
Die indische Apostille ist deshalb für einen deutschen Standesbeamten unbeachtlich, d.h es ist ggf. eine Urkundenüberprüfung einzuleiten, da Indien ein Staat mit unsicheren Urkundenwesen ist, in dem Urkunden von den deutschen Konsulaten nicht legalisiert werden.
Ikh34 schrieb am 12.12.2011 um 22:14:32:Vielleicht mal eine Etage höher anklopfen? Standesamtsaufsicht...oder dergleichen....
Die Standesamtaufsicht gibt Empfehlungen. Der Standesbeamte unterliegt bei seiner Tätigkeit im Bereich Urkundenwesen keiner Weisungsbefugnis. Es bleibt natürlich der Rechtsweg.
Ikh34 schrieb am 10.12.2011 um 19:40:25:Ihr wollt die Ehe ja nicht nachregistrieren lassen (das wäre der o.g. Prozess mit Botschaft und Vertrauensanwalt),
Was ich
IMHO aber gerade bei Ländern mit unsicheren Urkundenwesen immer Empfehlen würde wenn man in Deutschland leben will. Das kostet am Anfang Zeit und Geld, aber man hat dann eine deutsche Urkunde.
Als Beispiel nehme ich die Geburtsurkunde für das erste Kind. Ohne Überprüfung der Urkunden des Vaters (im Rahmen der vorgenannten Nachregistreirung) kein Eintrag des Vaters in die Geburtsurkunde oder gar keine Geburtsurkunde.