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Wie lange kann/darf die Auswertung der zeitgleichen Befragung dauern? (Gelesen: 5.582 mal)
MinaVamp
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie lange kann/darf die Auswertung der zeitgleichen Befragung dauern?
07.12.2011 um 18:12:41
 
Hallo ihr Lieben!

Ich habe eine bzw. mehrere Frage/n und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Mein Mann und ich hatten vor 12 Tagen unsere zeitgleiche Befragung. Alles lief ganz normal ab, es waren zwar über 70 Fragen, jedoch war die Beantwortung für uns kein Problem.
Vor 9 Tagen hat der SB der ALB meine Befragung an das Konsulat gemailt. Seitdem wartet er darauf, dass das Konsulat ihm die Befragung meines Mannes zusendet. Wie er mir nach der Befragung mitteilte, hätte das Konsulat gerne, dass er die Auswertung übernimmt. Jedoch ist bis heute noch nichts vom Konsulat bei ihm angekommen.

Der SB der ALB will in den nächsten Tagen das Konsulat an die Zusendung der Befragung erinnern.

Ich würde gerne wissen, wie lange die Auswertung der zeitgleichen Befragung dauern kann/darf und ob es sinnvoll wäre, das Konsulat zu kontaktieren, um den Stand der Angelegenheit zu erfahren? Oder könnte sich jemand auf den sogenannten "Schlips" getreten fühlen?

Wie ihr sicherlich verstehen könnt, wird man von Tag zu Tag nervöser.

Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten.

LG
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muffin1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: d
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Antwort #1 - 07.12.2011 um 20:46:39
 
die auswertung unserer zeitgleichen befragung hat vom 14.09.2009 bis zum 09.03.2010 gedauert.
bei uns hat man sich aber auch besondere mühe gegeben, wir hatten über 100 fragen.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.12.2011 um 11:12:49
 
Erst mal stellt sich die Frage, welchen begründeten Verdacht die Behörde hatte um in einen besonderen Ausnahmefall die Umstände der Ehe zu hinterfragen? Gibt es dazu was Schriftliches?

Wenn die 3 Monate nach Antragstellung rum sind, eine Frist setzen.



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Petersburger
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Antwort #3 - 08.12.2011 um 13:35:14
 
Bereits die Fragestellung "Wie lange kann/darf die Auswertung der zeitgleichen Befragung dauern?" ist nicht sinnvoll.

Wenn eine zeitgleiche Befragung durchgeführt wird, ist das Ergebnis nur ein Teil der Fakten, die für die Entscheidung herangezogen werden.
Eine separate Information erfolgt weder darüber, daß die Befragung bereits endgültig ausgewertet wurde, noch über die daraus gebildete Auffassung über die Verhältnisse zwischen den (zukünftigen) Eheleuten.

Denkbar sind durchaus auch Fälle, in denen ganz andere Dinge als das Ergebnis der Befragung eine viel längere Bearbeitungszeit verursachten.



Ganz besonders liebe ich übrigens schematische Fristsetzungen.
Hatte ich sogar schon mal von einem Anwalt.
Der hat sich dann nach meiner Frage, ob er denn wirklich unbedingt eine Entscheidung wolle, wo doch die Zustimmung der ABH noch nicht vorliege, irgendwie nicht mehr gemeldet .... komisch.  Laut lachend

Immer schön mit beiden Beinen auf der Erde bleiben, bitte!  Zwinkernd
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MinaVamp
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Antwort #4 - 08.12.2011 um 16:29:30
 
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Der Grund für die zeitgleiche Befragung wurde uns schriftlich nicht genannt. Allerdings war es für uns von vornherein klar, dass wir befragt werden, da ich 8 Jahre älter bin als mein Mann. Zudem war mein Mann schon einmal mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet, hatte ein Visum zur Fzf gestellt, allerdings es hinterher zurückgezogen. Die Ehe war zwischenzeitlich gescheitert.

Ich kann durchaus verstehen, dass solch eine Auswertung gründlich durchgeführt werden muss - nur verstehe ich nicht, dass die AV die Befragung meines Mannes noch nicht zu meiner ALB geschickt hat.

@muffin1: Oh je, da musstet ihr ja eine ewiglange Zeit warten. Wie hast du da die Nerven ruhig behalten können?

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reinhard
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Antwort #5 - 09.12.2011 um 11:23:38
 
Ich denke mal, die Botschaft schickt alle Unterlagen zunächst mit Diplomatenpost (versiegelter Sack, Kurier) an das Auswärtige Amt in Berlin, weil es unerwünscht ist, dass die Behörden des Landes Einblick nehmen können, was mit ihrem Staatsbürger bei der Befragung besprochen wurde.

Dieser "sichere" Weg dauert eben etwas länger.

Außerdem weißt Du nicht, wie die personelle Situation (Krankheit, Urlaub) in der Auslandsvertretung zur Zeit ist.
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Petersburger
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Antwort #6 - 09.12.2011 um 11:34:57
 
reinhard schrieb am 09.12.2011 um 11:23:38:
Ich denke mal, die Botschaft schickt alle Unterlagen zunächst mit Diplomatenpost (versiegelter Sack, Kurier) an das Auswärtige Amt in Berlin,

Haben wir zwar noch nie gemacht, sondern das Ganze eingescannt per Email versandt - aber es kann im Einzelfall natürlich mal gerechtfertigt sein.
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MinaVamp
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Antwort #7 - 09.12.2011 um 17:05:51
 
Danke reinhard und Petersburger für eure Antworten.

Ich habe auch schon dran gedacht, dass vielleicht ein Krankenstand oder Unterbesetzung wegen Urlaub der Grund für die lange Bearbeitungszeit sein kann. Normalerweise habe ich ja Geduld, aber so langsam rückt Weihnachten näher und da würde ich schon gerne meinen Mann hier bei mir haben.

Heute habe ich mit dem SB der ALB telefoniert. Bisher hat er immer noch nichts erhalten weder auf dem Diplomatenweg noch per Mail. Allerdings will er Montag Kontakt mit der AV aufnehmen und nachfragen, wann er denn die Befragung zugesandt bekommt.

Eigentlich sollten die Befragungsbögen eingescannt und per Mail ausgetauscht werden. Der SB meiner ALB hat es so gehandhabt. Bei der Befragung selbst hat er mir erläutert, dass es so mit der AV abgesprochen sei.

Noch einmal vielen Dank an euch beide!!! Smiley
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MinaVamp
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Antwort #8 - 14.12.2011 um 17:01:30
 
Ich habe heute noch mal mit dem SB bei der ALB gesprochen. Bis jetzt ist immer noch nichts von der AV bei ihm angekommen. Er hat vor, die AV noch diese Woche an die Zusendung zu erinnern.

Was meint ihr - sollten wir uns selber mal an die AV wenden, um den Stand der Angelegenheit zu erfahren?
Die Befragung ist schon fast drei Wochen, die Fzf-Antragstellung schon 3,5 Monate her. Und nächste Woche ist Weihnachten, da wäre es schon schön, meinen Mann hier zu haben.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten Smiley
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reinhard
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Antwort #9 - 14.12.2011 um 17:05:28
 
Du kannst es versuchen.

"Zuständig" für Deine Beschwerde ist der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.

Du solltest aber nicht damit rechnen, dass es bis Weihnachten klappt, eher bis Ostern.
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Antwort #10 - 14.12.2011 um 17:27:25
 
Ich möchte mich nicht beschweren, sondern nur den Stand der Angelegenheit erfahren.  Da ich vor der Antragstellung schon per Mail Kontakt mit der AV hatte, habe ich die direkte E-Mail-Adresse des SB, der den Antrag meines Mannes bearbeitet.
Die Mitarbeiter der AV waren beim E-Mail-Verkehr immer sehr nett und hilfsbereit


Ohje, Reinhard, denkst du wirklich, dass es noch so lange dauern könnte?
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MinaVamp
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Antwort #11 - 09.01.2012 um 18:22:44
 
Hallo Ihr Lieben!

Ich brauche dringend euren Rat und bitte euch um Hilfe.

Seit der zeitgleichen Befragung meines Mannes und mir sind nun über 6 Wochen vergangen. Auf Anfrage wurde mir bekanntgegeben, dass die Bearbeitung noch andauert. Der hiesigen ALB wurde jedoch mitgeteilt, dass mit der Bearbeitung noch nicht begonnen wurde. Das war Mitte Dezember. Seitdem hat die ALB noch immer nichts von der AV gehört.

Was kann ich nun tun?

Ich hoffe, Ihr könnt mir mit Rat und Tat helfen.

LG
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erne
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Antwort #12 - 09.01.2012 um 18:36:42
 
MinaVamp schrieb am 09.01.2012 um 18:22:44:
Was kann ich nun tun?

MinaVamp schrieb am 14.12.2011 um 17:27:25:
Die Mitarbeiter der AV waren beim E-Mail-Verkehr immer sehr nett und hilfsbereit

Wie wäre es denn, mal höflich und ohne Druck bei der AV nach dem Sachstand zu fragen?

MinaVamp schrieb am 09.01.2012 um 18:22:44:
über 6 Wochen vergangen

vergiss nicht, dass in diesen Wochen Weihnachten und Sivester lagen (und je nach Land noch weitere Feiertage liegen können)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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MinaVamp
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Antwort #13 - 09.01.2012 um 18:49:05
 
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass nach den Weihnachtsfeiertagen der Antrag bearbeitet werden sollte, so stand es auf jeden Fall in der Mail an die ALB.

Ich verstehe ja, dass alles geprüft werden muss und auch Zeit dafür benötigt wird. Nur nach mittlerweile über 4 Monaten nach Antragstellung möchte man irgendwann ein Ergebnis haben.

Aber vielen Dank, Erne. Ich habe auch schon überlegt, mich einfach noch mal an die Mitarbeiter der AV zu wenden.

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