Bereits die Fragestellung "Wie lange kann/darf die Auswertung der zeitgleichen Befragung dauern?" ist nicht sinnvoll.
Wenn eine zeitgleiche Befragung durchgeführt wird, ist das Ergebnis nur ein Teil der Fakten, die für die Entscheidung herangezogen werden.
Eine separate Information erfolgt weder darüber, daß die Befragung bereits endgültig ausgewertet wurde, noch über die daraus gebildete Auffassung über die Verhältnisse zwischen den (zukünftigen) Eheleuten.
Denkbar sind durchaus auch Fälle, in denen ganz andere Dinge als das Ergebnis der Befragung eine viel längere Bearbeitungszeit verursachten.
Ganz besonders liebe ich übrigens schematische Fristsetzungen.
Hatte ich sogar schon mal von einem Anwalt.
Der hat sich dann nach meiner Frage, ob er denn wirklich unbedingt eine Entscheidung wolle, wo doch die Zustimmung der
ABH noch nicht vorliege, irgendwie nicht mehr gemeldet .... komisch.
Immer schön mit beiden Beinen auf der Erde bleiben, bitte!