servus,
zuerst danke ich für das tolle Forum. Ich hoffe, ihr habt Zeit zum lesen
ich versuche meinen Fall zusammenzufassen.:
zu mir:
Ich komme aus einem drittstaat (aus Nordakrika),
Student (voraussichtlicher Abschluss in einem Jahr).
Ich bewohne eine kleine Studentenwohnung(1 Zi).
Seit 4 Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (zwecks Stdium).
Meine aktuelle Aufenthaltserlaubis ist noch ein Jahr gültig.
ich habe einen 400 euro-Job.
zu meiner Frau:
sie ist Deutsche (deutsche Eltern, grosseltern ect..),
lebt schon immer in Deutschland bei ihren Grosseltern.
macht eine einjährige Ausbildung nach ihrer ersten Ausbildung.
Abschluss in einem Jahr.
Kein Einkommen. (Bafög-Absage vorhanden)
Über mich familienmitversichert.
Vater zahlt keinen Unterhalt mehr nach ihrer ersten Ausbildung (Unterhaltszahlung während der ersten Ausbildung war nur durch Klage möglich)
monatliche Schulgebühren 90 euro. (zahlen die Grosseltern).
Da meine Wohnung für zwei Personen zu klein (23 qm) ist und wir uns zurzeit keine grössere Wohnung leisten können, kann sie zu mir nicht einziehen.
wir führen eine Wochenende-ehelische Lebensgemeinschaft.
unter der Woche treffen wir uns natürlich so oft es geht.
Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus:
Die Ausländerbehörde hat den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalt verlangt.
Ich hab den Sachbearbeiter auf
GG Art 6 und § 28
AufenthG hingewiesen mit Betonung auf den Satz :
sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.Dann meinte er, der Antrag würde abgelehnt werden, weil wir keine gemeinsame Hauptwohung haben.
daraufhin habe ich ihm klar gemacht, warum wir zurzeit keine Hautwohnung haben können und ihn auf
AVwV v. 26. 10. 09, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Aufenthaltsgeset hingewiesen:
"Eine eheliche Lebensgemeinschaft ist dann anzunehmen, wenn die Ehepartner
erkennbar in einer dauerhaften, durch enge Verbundenheit und gegenseitigen
Beistand geprägten Beziehung zusammenleben oder zusammenleben wollen."
ect..
Meine Hinweise habe ich ihm erst einen Tag später per E-Mail mitgeteilt und habe ihm gesagt, dass ich meinen Antrag erst mal zurücknehme.
(ich hab zurzeit viel zu tun im Studium, und werde später sowieso zum Anwalt gehen )
wie seht ihr meine Chancen ?
sind ich und meine Frau verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, in der steht, wo wir wohnen oder reicht es hier einfach eine meldebescheinigung vom einwohnermeldeamt ?
Tipps und Vorschläge, die in meinem Fall weiterhelfen können, sind Willkommen.
bitte kommentare wie "
du hast doch eine eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, du brauchst zurzeit deinen Aufenthaltsstatus nicht ändern"
sind nicht erwünscht.
mfg
anonymous