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Führerschein (Gelesen: 7.796 mal)
Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #15 - 18.01.2012 um 19:22:36
 
ikram91 schrieb am 18.01.2012 um 15:33:49:
Heißt es dann, dass mein Mann (Marokkaner) in den ersten 6 Monaten mit seinem marokkanischen Führerschein fahren darf, ohne dies bei der Fahrerlaubnisbehörde zu melden? Brauch man kein Schreiben von denen um zu bestätigen, dass man hier überhaupt fahren darf?

Dafür gibt es den internationalen Führerschein**), der zusammen mit den nationalen FS  von manchen Staatsangehörigen bzw. Inhabern ausländischer Führerscheine verlangt wird.

Ob der internationale FS für Marokkaner obligatorisch ist, sollte Ihr bei der Führerscheinstelle, dem ADAC oder beim Strassenverkehrsamt  erfragen.

**) um Mißverständnissen vorzubeugen:
      diesen internationalen FS muß er sich allerdings auf der Grundlage seines nationalen Führerscheins in seinem Herkunftsland ausstellen lassen.
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