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Führerschein (Gelesen: 7.789 mal)
La Rose
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i4a rocks!


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04.12.2011 um 14:23:38
 
Hallo  Smiley
eine andere Frage darf mein Mann mit seinem Algerischen Führerschein hier in Deutschland fahren ? oder muss er ihn umschreiben ? wenn ja wo muss er das beantragen ?
Danke im vorraus
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TaBe
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Antwort #1 - 04.12.2011 um 14:43:37
 
Er darf ein halbes Jahr nach Einreise mit seinem algerischen Führerschein hier in D fahren.
Danach muss er ihn umschreiben. Am besten wendet er sich an eine Fahrschule, die kümmern sich um alles. Ihr könnt euch aber auch im voraus schon beim Strassenverkehrsamt erkundigen.
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La Rose
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Antwort #2 - 04.12.2011 um 15:06:12
 
danke für die schnelle Antwort  Smiley darf er auch sein Auto aus Algerien einführen sprich holen ?
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Saxonicus
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Antwort #3 - 04.12.2011 um 15:47:45
 
TaBe schrieb am 04.12.2011 um 14:43:37:
Er darf ein halbes Jahr nach Einreise mit seinem algerischen Führerschein hier in D fahren. Danach muss er ihn umschreiben.

Nicht erst danach, sondern
innerhalb von 6 Monaten
nach Wohnsitznahme.

La Rose schrieb am 04.12.2011 um 15:06:12:
darf er auch sein Auto aus Algerien einführen sprich holen ?

Das sollte er vorher bei der Zollbehörde erfragen, weil  wahrscheinlich Import- bzw. Zollgebühren erhoben werden.
Ob es sich dann noch lohnt ein KFZ nach Deutschland zu bringen ?
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TaBe
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Antwort #4 - 04.12.2011 um 16:35:53
 
Er muss ihn nach 6 Monaten umschreiben lassen, wenn er denn fahren will. Er muss die Umschreibung doch nicht innerhalb der ersten 6 Monate nach Einreise machen.......

Seit neuestem muss er es noch nicht mal innerhalb den ersten drei Jahren nach Einreise machen.
Mein Mann lässt ihn gerade umschreiben (KS), er ist schon 1,5 Jahre hier und die Fahrschule sagte ihm aktuell, dass diese Frist von drei Jahren aufgehoben ist.
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mikel
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Antwort #5 - 04.12.2011 um 17:08:22
 
Wenn er sein Führerschein umschreiben lässt muss er die Praktische Prüfung machen.

Erst dann bekommet er den Deutschen Führerschein.
Als erstes den Ausländische Führerschein eine beglaubigte Übersetzung machen lassen.

Am besten beim ADAC, die sind günstig und kennen sich gut aus.
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La Rose
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Antwort #6 - 04.12.2011 um 18:11:28
 
Vielen Dank für den Tip Mikel
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Märchenprinz
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Antwort #7 - 05.12.2011 um 02:14:26
 
Zitat:
dass diese Frist von drei Jahren aufgehoben ist.


Richtig. Die aktuelle Fassung der FeV lautet "....Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, ....., und die zum Führen
von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder dazu berechtigt hat,....


ABER: zu beachten ist, dass der ausländische Führerschein zum Zeitpunkt der Beantragung (Umschreibung) noch gültig sein muss.

"(3) Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein
nachzuweisen. Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung
des Inhalts beizugeben, dass seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist
berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen."

Das nur zur Kenntnisnahme, da ausländische Führerscheine oft (anders als deutsche -noch-), alle paar Jahre erneuert werden müssen um gültig zu bleiben.
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Mono
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Antwort #8 - 05.12.2011 um 10:32:02
 
mikel schrieb am 04.12.2011 um 17:08:22:
Wenn er sein Führerschein umschreiben lässt muss er die Praktische Prüfung machen.

Der Ausdruck 'Führerschein umschreiben lassen' ist etwas missverständlich. Dein Mann muss eine komplette Fahrprüfung bestehen, d. h. theoretische und praktische Prüfung. Auch braucht er die Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort und den Sehtest. Lediglich die sonst notwendigen Mindest-Fahrstunden sowie die Sonderfahrten (Nachtfahrten, Autobahn) muss er nicht erbringen.

Ohne Einschalten einer Fahrschule kann dein Mann die Prüfungen nicht ablegen. Rechnet mal mit insgesamt ca. 600 € an Kosten.
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Saxonicus
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Antwort #9 - 05.12.2011 um 14:47:26
 
Fahrerlaubnisse aus EU-/EWR-Staaten werden ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung umgeschrieben.
Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die in der Anlage 11 (http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11_116.html) zur FeV aufgeführt sind, wird ganz oder teilweise auf die Prüfung verzichtet.

Inhaber von Führerscheinen aus allen anderen Staaten (Drittstaaten) müssen die theoretische und praktische Prüfung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ablegen. Dies kann nur unter Beteiligung einer Fahrschule erfolgen. Die für Erstbewerber vorgeschriebene Fahrschulausbildung (theoretischer und praktischer Unterricht) ist jedoch nicht notwendig.

Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis unbedingt im Original vorgelegt werden. Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt.

Kosten für die Umschreibung (in Berlin):
ohne Prüfung 35 €uro
mit Prüfung 42,60 €uro
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Mono
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Antwort #10 - 05.12.2011 um 19:21:44
 
Saxonicus schrieb am 05.12.2011 um 14:47:26:
Kosten für die Umschreibung (in Berlin):
ohne Prüfung 35 €uro
mit Prüfung 42,60 €uro

Das ist ja ein echtes Schnäppchen!

So viel betragen bei uns schon die Gebühren der Straßenverkehrs-behörde. Sehtest, Kurs für Erste Hilfe, amtliche Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis, Passbild, Unterrichtsmaterial zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung, ein paar empfehlenswerte Fahrstunden vor der Prüfung inkl. Versicherung,  Vorstellung zu den Prüfungen durch die Fahrschule, Kosten für das Prüfungsfahrzeug, Gebühren für theoretische und praktische Prüfung beim TÜV bzw. DEKRA treiben die Kosten schnell in die Höhe, und dabei muss man die Prüfungen gleich auf Anhieb bestehen. Sonst wird es noch teurer.

Ich wollte Vicky nicht erschrecken, aber sie sollte nicht mit Berliner Kosten für die 'Umschreibung mit Prüfung' rechnen.
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Mena
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Antwort #11 - 13.12.2011 um 14:46:54
 
bei meinem Mann -algerier- waren es auch ca. 42 Euro bei der Führerscheinstelle, als Erlaubnis den Führerschein umschreieben zu dürfen.

Dazu kommen dann die genannten Punkte von Mono.

Mein Tipp: In den ersten 6 Monaten schon fleißig an die Verkehrsregeln angepasstes fahren üben, dann braucht man nicht so viele Fahrstunden zu nehmen.

Die Theoretische Prüfung soll man auch in anderen Sprachen, z.B. französisch machen können, kostet aber natürlich wieder mehr ...
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Antwort #12 - 18.01.2012 um 15:33:49
 
Heißt es dann, dass mein Mann (Marokkaner) in den ersten 6 Monaten mit seinem marokkanischen Führerschein fahren darf, ohne dies bei der Fahrerlaubnisbehörde zu melden? Brauch man kein Schreiben von denen um zu bestätigen, dass man hier überhaupt fahren darf? Ich mein bei einer Straßenkontrolle, kann der Polizist nicht sehen, wie lange er schon in DE ist. Oder stehe ich grade auf dem Schlauch?
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Märchenprinz
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Antwort #13 - 18.01.2012 um 15:54:22
 
ikram91 schrieb am 18.01.2012 um 15:33:49:
Ich mein bei einer Straßenkontrolle, kann der Polizist nicht sehen, wie lange er schon in DE ist. Oder stehe ich grade auf dem Schlauch? 


Dafür gibts die Meldebescheinigung. Da steht das Datum der Wohnsitznahme drin.
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TaBe
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Antwort #14 - 18.01.2012 um 15:56:04
 
Wenn er zu Fuß angehalten wird nachzuweisen, dass er sich legal in D aufhält, kann er doch auch nachweisen, seit wann er regulär in D ist, oder?  Zwinkernd

Die Polizei kann doch nachprüfen, ab wann er hier ist, entweder anhand seiner AE im Pass oder auch elektronisch.
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