Das Problem ist vertrackter als Ihr glaubt.
Die Streichung der Wohnsitzauflage hätte vor dem Umzug bei der
ABH am (damaligen) Hauptwohnsitz beantragt werden müssen. - Regelmäßig erfolgt eine solche Streichung nur dann, wenn sicher ist, dass am Ort des künftigen Hauptwohnsitzes der
LU hinreichend und nachhaltig gesichert ist. - Dass das bei einer pflegebedürftigen älteren Frau nicht mehr zu erwarten ist, ist klar.
Deshalb wird solchen Anträgen in solchen Fällen auch regelmäßig nicht entsprochen. Eine Ausnahme wäre eventuell einzelfallbezogen möglich gewesen, wenn die Tochter durch einen wesentlichen Mehrverdienst am Ort des beabsichtigten neuen Wohnsitzes ganz oder wenigstens mehr für den
LU hätte aufkommen können als am bisherigen Hauptwohnsitz.
Aber nochmal, regelmäßig erfolgt das bei einer Konstellation wie hier nicht. - Die neue Behörden sind nun wegen der noch bestehenden Wohnsitzauflage für die pflegebedürftige Frau "örtlich unzuständig" - daher können und dürfen gar keine Leistungen für sie bewilligt werden. - Womit sich die Katze in den Schwanz gebissen hat.
Ob die Behörden jetzt im Nachhinein "Good Will" walten lassen und den durch die beiden Frauen herbeigeführten Zustand akzeptieren, ist zweifelhaft. - Nicht ganz unberechtigterweise würde vor allem die Behörde am Zuzugsort Befürchtungen hegen, damit ein "nachahmenswertes Exempel" zu sanktionieren. (Besonderes größere Städte "befürchten", wohl nicht ganz zu Unrecht, dass, wenn solche Beispiele Schule machen, ein erheblicher Zuzug von potenziellen auf Sozialleistungen angewiesenen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu ihnen erfolgen würde, ohne dass sie dafür einen Ausgleich von irgendwoher bekämen).
Im schlimmsten Fall kann es also sein, dass beide Frauen wieder an den bisherigen Hauptwohnsitz zurückkehren müssen.
Den Versuch noch mal mit den beteiligten Behörden zu reden, würde ich sicher auch machen - die beiden sollen dabei versuchen, eine Beratungsstelle zur Unterstützung zu finden.
Aber ich sage nochmals, und tue dies aus viele Jahre währender, bisweilen schmerzlicher Beratungserfahrung, die Chancen stehen gering.
Tut mir leid, aber Ehrlichkeit ist mir insoweit allerwichtigstes Gebot!
=schweitzer=