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Was brauch ich? (Gelesen: 1.797 mal)
Schaeng
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Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was brauch ich?
01.12.2011 um 19:01:11
 
Hallo zusammen,

zunächst meine Frau ist mexikanischer Abstammung, wir sind seit Juli verheiratet. Ich bin deutscher und besitze einen offiziellen Wohnsitz in Deutschland und in Mexiko. Meine Frau wurde nach unserer Hochzeit in Deutschland auf meinen Wohnsitz angemeldet. Sie hat auch schon ein Schreiben bezüglich Aufenthaltsgenehmigung etc erhalten.

Nun meine Fragen:

- Unser Hauptwohnsitz befindet sich derzeit allerdings in Mexiko, ist es dann nötig das sie die Aufenthaltsgenehmigung ausfüllt?

- Meine Frau ist selbstständige Architektin, wir wollen ihre Firma auch in Deutschland etablieren und dort arbeiten. Was benötigen wir? Was kommt alles auf zu? Welche Kosten könnten entstehen?

- Damit meine Frau ihren Architekten Titel in Deutschland führen kann reicht eine einfache Übersetzung ihres original Diploms vom Auswärtigen Amt hier in Mexiko?

- Zudem möchte meine Frau auch eine Deutsche Staatsangehörigkeit, was benötigt sie und welche Kosten entstehen uns ungefähr?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe und antworten!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.12.2011 um 19:44:48
 
Schaeng schrieb am 01.12.2011 um 19:01:11:
Unser Hauptwohnsitz befindet sich derzeit allerdings in Mexiko, ist es dann nötig das sie die Aufenthaltsgenehmigung ausfüllt?

Diese AE macht tatsächlich nur Sinn, wenn ihr auch dauerhaft in Deutschland leben möchtet. Falls das zur Zeit nicht geplant ist, sollte sie das später von Mexiko aus per FZF nachholen.

Schaeng schrieb am 01.12.2011 um 19:01:11:
Was benötigen wir?

Sie benötigt zunächst eine Aufenthaltserlaubnis. Als Ehefrau eines Deutschen würde ihre AE auch eine unselbständige Arbeit erlauben.

Schaeng schrieb am 01.12.2011 um 19:01:11:
Zudem möchte meine Frau auch eine Deutsche Staatsangehörigkeit, was benötigt sie und welche Kosten entstehen uns ungefähr?


Nach drei Jahren Aufenthalt (zwei davon in Ehe mit einem Deutschen) kann sie die beantragen. Die Voraussetzungen die sie erfüllen muss findest du hier.

Die Einbürgerung selbst würde 255 Euro kosten, andere Kosten (z.B für Übersetzungen) sind nicht mit eingerechnet.

Bei ausländischen Abschlüssen ist anabin.de meist sehr hilfreich.
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Schaeng
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Beiträge: 2

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.12.2011 um 19:50:42
 
SUPER VIELEN DANK FÜR DIE SEHR SCHNELLE ANTWORT!!!
Ist genau das was ich erwartet hatte! Hab mich selbst schon schlau gemacht gehabt aber wenn man es bestätigt bekommt fühlt man sich deutlich besser!!
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 01.12.2011 um 23:58:22
 
Schaeng schrieb am 01.12.2011 um 19:01:11:
- Damit meine Frau ihren Architekten Titel in Deutschland führen kann reicht eine einfache Übersetzung ihres original Diploms vom Auswärtigen Amt hier in Mexiko? 


Titel führen und als Architekt arbeiten in D sind meiner Meinung nach 2 paar Schuhe.

Bzgl. des Führens des Titels siehe z.b. hier:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-wissenschaft/berliner_hochschulen/fu...

Eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses ist in der Regel deutlich komplizierter und abhängig vom Bundesland.

Wir brauchten dafür eine Liste der gemachten Kurse in Originalsprache und als Übersetzung zusätzlich zum Abschluss. Dauer des Verfahrens ca. 1 Jahr.

Dafür sollte man evtl. mal bei einer Architektenkammer o.ä. nachfragen.

Viel Erfolg
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.12.2011 um 14:39:45
 
Um den Titel "Architekt" zu führen, muss man Mitglied in einer Architektenkammer sein:

http://www.akh.de/npf/site/Page?idPage=1898

Das Diplom würde auch dann nicht genügen, wenn es aus Deutschland wäre. Allerdings ist dessen Anerkennung vermutlich eine Voraussetzung für den Beitritt zur Kammer.

Daran hängen dann allerhand Kosten. Zum Beispiel in Hessen auch eine verpflichtende Altersversorgung und eine Fortbildungsverpflichtung (Punktesystem).

Ob eine "Anerkennung" überhaupt nötig ist, hängt davon ab, was sie tun möchte. Wenn es um eine Firmengründung geht, könnte sie auch einen Architekten einstellen. Das machen viele Firmen so. Und wenn sie nicht dauerhaft hier leben möchte, wird sie das sowieso müssen.

Da es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, macht es Sinn, sich da zu erkundigen, wo man sich niederlassen möchte.

Grüße von Architektin Lisette
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