Ich versuche es mal in aller Kürze:
Bbrian schrieb am 29.11.2011 um 00:42:08: kann ich das kind adoptieren?
Unter bestimmten Voraussetzungen wäre das möglich. Das ist aber eine insgesamt aufwändige und nicht kurzfristig zu realisierende Sache. Die Zustimmung der leiblichen Eltern ist unbedingte Voraussetzung und die Beachtung des Kindeswohls die entscheidende Frage. Dazu wird regelmäßig sehr aufwändig und exakt geprüft.
Grundinformationen findest Du unter anderem
hier
und
hier
. (Blaues bitte anklicken!) Ein Gang zum Jugendamt sollte konkrete, einzelfallbezogenere Informationen bringen können.
Bbrian schrieb am 29.11.2011 um 00:42:08: wenn ja verliert er daraus seiner deutschen Nationalität?
Nein.
Das Kind hat mit seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Dabei bleibt es.
Bbrian schrieb am 29.11.2011 um 00:42:08: wie hoch ist meine Chance,dass ich ein Aufenthalttitel bekomme
Du spielst wohl in erster Linie auf eine
AE zur Ausübung Personensorge über das deutsche Kind an. - Das wird, wie ich schon angedeuetet habe, schwierig, wird in jedem Fall dauern und ist nach derzeitiger Lage der Dinge ein "Vorhaben" mit ungewissem Ausgang.
Realistischer scheint mir, dass Du zunächst eine
AE nach § 16 (4)
AufenthG zur Arbeitssuche beantragst, Dich heftigst bemühst um eine Deiner Qualifikation entsprechende Anstellung, um dann in eine
AE nach § 18
AufenthG wechseln zu können. - Alles andere wird man dann zum möglicherweise gegebenen Zeitpunkt sehen müssen.
Ggf. käme übergangsweise für Dich auch eine
AE aus humanitären Gründen in Betracht, da man von Deiner Frau aufgrund der Personensorge über ihr deutsches Kind nicht verlangen kann, die Ehe mit Dir in Kamerun zu führen.
=schweitzer=