grisu1000 schrieb am 27.11.2011 um 23:18:51:Er sagt der Uni bescheid und lässt sich unter den Angaben der Gründen der schweren Erkrankung beurlauben. Das ganze mit entsprechenden ärztlichen Schreiben, das ihm eine vorübergehende Unfähigkeit zum Studium bescheinigt.
der
TS sagt aber, dass der Verlust des Augentlichts vermutlich unumkehrbar ist. Der Tipp, ein Attest zu holen, in dem lediglich eine "vorübergehende" Studienunfähigkeit bescheinigt wird, ist daher m.E. etwas grenzwertig.
Zur Sache:
- ohne realistische Perspektive, dass Studium zügig abschließen zu können, würde die derzeitige
AE jedenfalls nicht mehr verlängert werden; wenn die
ABH es schon vor dem Verlängerungsantrag merkt, kann sie auch die derzeitge
AE verkürzen.
- Dass er sich noch innerhalb der sog. 10-Jahres-Frist befindet, spielt gar keine Rolle
- Wenn er das Studium nicht fortsetzen kann (auch nicht mit Hilfsmitteln), dann ist der Zweck seines Aufenthalts entfallen. Ggf. wäre ein Fachwechsel möglich, wenn dort auch erblindete Menschen studieren können und er die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt. Ansonsten ist da Endstation.
- Ggf. wäre noch zu prüfen, ob seine Erkrankung im Herkunftsland behandelbar wäre, sonst evtl. ein humanitäres Aufenthaltsrecht