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NE, nochmal Rat bitte (Gelesen: 1.903 mal)
mikel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.11.2011 um 10:16:13
 
Gruss an alle erstmal,

meine Frau bekommt demnächst jeden Monat 100 Euro von Ihrer Mutter, weil sie Ihr regelmässig im Haushalt helfen wird.

(eigendlich ist unser LU gesichert weil ich jeden Monat 1500 Euro Netto verdiene, habe aber keinen unbefristeten Arbeitsvertrag und deswegen werden wir die NE auch nicht bekommen.)

Mit den 100 Euro wäre auch unser LU gesichert.

Frage: werden die 100 Euro bei der beantragung der NE mitberechnet? Oder ausser betracht genommen?  Sie wird diese 100 Euro dauerhaft und regelmässig jeden Monat bekommen.

Frage: Wie und wo müssten wir es anmelden das meine Frau 100 Euro dazu verdient??

Muss meine Frau für die 100 Euro einen Arbeitsvertrag haben?

Lange Rede, kurzer Sinn.

Was müssten wir machen, das die 100 Euro die meine Frau verdient bei der beantragung der NE mitberücksichtigt werden??






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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.11.2011 um 11:07:34
 
mikel schrieb am 27.11.2011 um 10:16:13:
Was müssten wir machen, das die 100 Euro die meine Frau verdient bei der beantragung der NE mitberücksichtigt werden??


1) Schriftlicher Vertrag (Bei Verwandten eigentlich ein Muss)
2) Anmeldung der Arbeit bei der Minijob-Zentrale
3) Abführen der Pauschalabgabe
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mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.11.2011 um 13:36:08
 
grisu1000 schrieb am 27.11.2011 um 11:07:34:
1) Schriftlicher Vertrag (Bei Verwandten eigentlich ein Muss)


Wie sollte der Schriftliche Vertrag sein?grisu1000 schrieb am 27.11.2011 um 11:07:34:
Abführen der Pauschalabgabe


Wie und wo?grisu1000 schrieb am 27.11.2011 um 11:07:34:
Anmeldung der Arbeit bei der Minijob-Zentrale

Anmelden beim Arbeitsamt, oder?
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reinhard
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Antwort #3 - 27.11.2011 um 13:46:11
 
Das bedeutet ja, dass sie schwarz arbeitet und Du das auch noch der Ausländerbehörde melden willst.

Wenn in der Antwort steht, dass die Arbeit bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss, warum bezweifelst Du das? Was soll deine Vermutung, man soll es beim Arbeitsamt anmelden, wenn die richtige Antwort "Anmeldung der Arbeit bei der Minijob-Zentrale" dort schon steht?

Lies einfach die richtige Antwort. Macht das alles, bevor sie anfängt zu arbeiten.
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mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.11.2011 um 13:50:41
 
reinhard schrieb am 27.11.2011 um 13:46:11:
Antwort steht, dass die Arbeit bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss, warum bezweifelst Du das? Was soll deine Vermutung, man soll es beim Arbeitsamt anmelden, wenn die richtige Antwort "Anmeldung der Arbeit bei der Minijob-Zentrale" dort schon steht?



Ok, reinhard mein bester

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grisu1000
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Antwort #5 - 27.11.2011 um 14:04:21
 
grisu1000 schrieb am 27.11.2011 um 11:07:34:
Anmeldung der Arbeit bei der Minijob-Zentrale


http://www.minijob-zentrale.de/

Da gibst auch Infos zum weiteren Vorgehen
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