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Eltergeldbezug durch indischen Ehegatten (Gelesen: 849 mal)
anjali251
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i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eltergeldbezug durch indischen Ehegatten
26.11.2011 um 14:27:42
 
Hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches Problem. Ich bin Studentin, bekommen in drei Wochen mein Kind und bin gebürtige Deutsche. Mein Mann kommt aus Indien und ist seit ca. 9 Wochen hier. Nun möchte ich aber ab Februar mein Studium wieder aufnehmen, so dass ich für ihn das Elterngeld beantragen würde. Somit kann er sich auf das erlernen der deutschen Sprache konzentrieren, während er das tut hat sich meine Mutter bereit erklärt auf unseren Sohn aufzupassen. Meine Frage wäre eben auch ob er bezugsberechtigt ist - im Visum steht: Erwerbstätigkeit gestattet! AT ist quasi in Bearbeitung. Termin mit der Ausländerbehörde am 13. Dezember 2011. So wie die Bearbeiterin mir das gesagt hat bekommt er seinen AT an diesem Tag direkt ausgehändigt auch wenn die Herstellung der Karte noch etwas dauern wird. Reicht das aus um den Eltergeldantrag zu stellen?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 26.11.2011 um 14:36:06
 
anjali251 schrieb am 26.11.2011 um 14:27:42:
ich habe ein ähnliches Problem.


Du bekommst trotzdem einen eigenen thread, denn die aufenthaltsrechtliche Konstellation ist doch eine andere.

Ich gehe davon aus, dass Dein Mann eine AE gemäß § 28 (1) Nr. 1 AufenthG bekommen wird. Damit ist er elterngeldberechtigt. Er sollte den Antrag so rasch wie möglich stellen, ggf. unter Beifügung einer Visakopie und dem Hinweis, dass die AE voraussichtlich am 13.12. erteilt wird. Wenn er diese hat, soll er umgehend eine Kopie derselben nachreichen.


=schweitzer=
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anjali251
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Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.11.2011 um 14:37:58
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort Smiley

wollte nur nicht unnötigt Themen eröffnen - dann werden wir das genauso machen. Wir können den Antrag eh erst nach Geburt unseres Kindes stellen - und bis dahin hoffe ich, dass der AT erteilt wurde.
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