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Unterlagen fuer NE (Gelesen: 2.504 mal)
Kano
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Ka, Berlin, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterlagen fuer NE
23.11.2011 um 20:21:45
 
Hallo Leute,
Ich lehre an der Universität. Ich habe mich um NE auf Basis hochqualifizierten Arbeitnehmer beworben. Ausländerbehörde hat Unterlagen wie Arbeitzeugnis und Arbeitsvertrag von mir verlangt und den hatte ich vorgelegt.  Meine Arbeitzeugnis auch beinhält meine aufgaben. Bei der Rückmeldung wurde gesagt, dass sie sich wegen nicht expliziter Beschreibung meiner Pflichte in den Unterlagen entscheiden können.
Meine Frage ist: Wird es ausreichen, wenn ich folgendes Dokument von meinem Chef breit stelle?
Habt ihr eventuell bessere Ideen dazu?  (Könnt ihr bitte die deutsch Fehlers auch verbessern)
Danke im voraus

Brief:
Sehr geehrte Auslandsbüro,
Hiermit bestätige ich, dass Herr abc.  Mitarbeiter in meinem Lehrstuhl als Akademischer Mitarbeiter taetig ist. Unter der Regelungen von KIT ist Herr. Abc. zu mindestens vier Wochenstunde lehreAufgaben verpflichtet.
Dieses besteht aus:
1.      Organisation der Vorlesungen und Laborkurse
2.      Betreuung für die Studenten bei ihren Bachelor- und diplomarbeiten 
In vorherigem Semesters hat Herr Abc  folgende  Kurse organisiert:
WS 2010 xxxxx
SS 2009 xxxxx
Mit freundlichen Grüßen,
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Kano
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Ka, Berlin, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 24.11.2011 um 13:55:36
 
jemand ??
Ist dies Brief genug um mein Antrag zu betonieren ?
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.11.2011 um 21:25:05
 
Kano schrieb am 23.11.2011 um 20:21:45:
Bei der Rückmeldung wurde gesagt, dass sie sich wegen nicht expliziter Beschreibung meiner Pflichte in den Unterlagen entscheiden können.


Ich kenne mich mit den Details der NE nicht aus, aber wenn die ABH explizit nach mehr Details fragt, finde ich deinen Brief doch etwas kurz.

Was die ABH genau will, kannst du auch nur dort erfahren, wir müssten hier raten.

Zum Korrekturlesen findest du dann bestimmt auch jemanden an der Uni.

Viel Erfolg
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.11.2011 um 22:07:03
 
janetm schrieb am 27.11.2011 um 21:25:05:
Was die ABH genau will, kannst du auch nur dort erfahren, wir müssten hier raten.


Einen Nachwies der besondern Qulifikation:
siehe auch die AvwV zum AufenthG:
Zitat:
19.2.1 Die besonderen fachlichen Kenntnisse vonWissenschaftlern nach Nummer 1 liegen vor, wenn der Wissenschaftler über eine besondere Qualifikation oder über Kenntnisse von überdurchschnittlich hoher Bedeutung in einem speziellen Fachgebiet verfügt. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein Forschungsgebiet identifiziert werden kann, in dem der Wissenschaftler sich eine besondere Expertise angeeignet hat. In Zweifelsfällen soll eine Stellungnahme fachkundiger
wissenschaftlicher Einrichtungen oder Organisationen eingeholt werden.
19.2.2 Die herausragende Funktion bei Lehrpersonen nach Nummer 2 ist bei Lehrstuhlinhabern und Institutsdirektoren gegeben. Die herausgehobene Funktion bei wissenschaftlichen Mitarbeiter ist gegeben, wenn sie eigenständig und verantwortlich Abteilungen, wissenschaftliche Projekt- oder Arbeitsgruppen leiten oder leiten sollen.


Also einfache wissenschaftliche Tätigkeit reicht nicht. Das muss auch aus dem Brief deines Professors herauskommen. Worin liegt deine besondere Qualifikation?
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DoctorZ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.11.2011 um 22:11:34
 
Frage Dich doch mal, wass die ABH will.

Akademische Lehraufgaben kann vieles bedeuten - vom studentischen Hiwi, der eine Uebungsgruppe betreut, bis zum W3-Professor und Lehrstuhlinhaber. Der Hiwi kriegt keine NE wegen Hochqualifikation, der W3-Professor kriegt sie quasi automatisch. 

Dein Problem: Du bist irgendwo in der Mitte (ich tippe mal auf E13 oder so) und die ABH weiss nicht, auf welche Seite sie Dich stellen soll. Also sollte deine Chef-Stellungnahme moeglichst viele Informationen enthalten, die dich auf die 'professorale' Seite bringen. Also:

- Was genau organisierst du? Termine, Inhalte? Haeltst Du selbst Vorlesungen? Organisierst du die Begleitvorlesungen und was genau bedeutet das (Uebungen formulieren, was auch immer?)
- Inwieweit bist du dabei selbstaendig / verantwortlich taetig?
- Bist du an der Leistungsbeurteilung von Studenten beteiligt?
- Was genau umfasst die Betreuung der Abschlussarbeiten (zB Anleitung zum wissenschaftlichen Schreiben, Formulierung des Themas, usw)?

Das Prinzip ist simpel - je mehr Details, und je mehr du dich mit diesen Details dem professoralen Job-Profil annaeherst, desto besser. Nur - die Details musst du schon selbst liefern, da wir ja deinen Job nicht kennen... Smiley
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Kano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.12.2011 um 16:42:16
 
Vielen vielen Dank an jeden für seinen wertvollen Beitrag.
Ihre Vorschläge sind wirklich sehr hilfreich für mich, und, ich hoffe, auch für die andere die landen hier in Zukunft.

ABH hat mir folgendes geschrieben:
Zitat:
Sehr geehrter Herr abc,
mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen konnte nicht festgestellt werden, ob sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaunis für Hochqualifizierte nach # 19 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz erfüllen.

Hoch qualifiziert nach # 19 Abs 1 sind insbesondere
1. ...
2. Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion oder
3. ...

Bei Vorlage geeigneter Nachweise, dass einer der oben genannte Punkte erfüllt ist, können die Voraussetzungen des # 19 AufenthG erneut geprüft werden.

Mit freundlichen Grussen,
ABH


Angesichts Ihre Vorschläge, habe ich den Brief wie folgendes geändert. Was denkt Ihr jetzt:

Zitat:
Sehr geehrte Auslandsbüro,
Hiermit bestätige ich, dass Herr Abc.  in meinem Lehrstuhl als Akademischer Mitarbeiter tätig ist. Herr abc. besitzt einen doppelten Master der Informatik und hat bereits in der Industrie sowie in der Forschung mehr als vier Jahre Erfahrungen gesammelt.

Unter der Regelungen von KIT ist Herr. Abc. zu mindestens vier Wochenstunde Lehraufgaben verpflichtet.
Dieses besteht aus:
1. Organisation der Vorlesungen und Laborkurse: Dies umfasst die Festlegung Kursinhalte, Vorträge halten und Leistungsbeurteilung.
2. Betreuung für die Studenten bei ihren Bachelor- und diplomarbeiten: Dazu gehören die Auswahl eines passende Themas, die tägliche Betreuung im verlauf des Arbeit, Festlegung der Ziele und Leistungsbeurteilung am Ende.

In vorherigem Semesters hat Herr Abc  folgende  Kurse organisiert:
WS 2010 xxxxx
SS 2009 xxxxx

Ich wünsche Herr abc. viel Erfolg und möchte mit ihm auch in den nächsten Jahren eng zusammenarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen,
Der Chef
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.12.2011 um 17:03:25
 
Kano schrieb am 01.12.2011 um 16:42:16:
Angesichts Ihre Vorschläge, habe ich den Brief wie folgendes geändert. Was denkt Ihr jetzt:


Dass Deine tatsächliche Tätigkeit offensichtlich nicht den Anforderungen des § 19 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG entspricht und veränderte Formulierungen daran auch nichts ändern werden: "Lehrtätigkeit": ja, "herausgehobene Funktion": nein. Das reicht nicht für die NE 19.

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Kano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 01.12.2011 um 17:44:12
 
seit März 2006.

von März 2006 bis März 2009 = Studium
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