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Finanzielle Hilfe bei Ehegattennachzug ?! (Gelesen: 3.071 mal)
ikram91
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.11.2011 um 13:14:32
 
Hallo,nach langem Suchen versuche ich mein Glück einfach mal hier. Ich hoffe das mir jemand helfen kann.
Wir (Mein Ehemann und ich) haben vor einiger Zeit das Visum (Ehegattennachzug) beantragt und es wurde auch genehmigt. So weit so gut.
Leider bin ich aber momentan noch in der Ausbildung und verdiene deswegen nicht so gut.
Mein Mann wird wahrscheinlich nächste Woche einreisen.
Meine Frage: Kann man finanzielle Hilfe vom Staat beantragen? Natürlich kümmern wir uns so schnell wie möglich um einen Job, aber fürs erste bräuchte er halt ein bisschen "Starthilfe". Was kann man beantragen ? Er wohnt jetzt erstmal bei seiner Tante, das wird sich aber auch so schnell wie möglich ändern.
Kurz und knapp: Kann er oder ich Hilfe beantragen? Was kann man beantragen ? ALG II?
Ich danke im Voraus.
LG
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Lisa2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Berlinerin/D/USA
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Antwort #1 - 23.11.2011 um 14:17:45
 
Er ist noch nicht in Deutschland?
Falls dem so ist, kann man nichts beantragen.
Ausserdem muss er sich  in Deutschland anmelden, seine AE beantragen, Intergrationskurs besuchen, Grundsicherung beantragen (und/oder Wohngeld).
Alg II kann er erst nach einer Sperrzeit bekommen (glaube 3 Monate), bis dahin Sozialhilfe (Grundsicherung).
Da eine EHE Privatsache ist, wird man wohl nichts vom Staat bekommen!!!

Oder sehe ich das falsch??? nix weiß
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ikram91
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.11.2011 um 14:42:57
 
Noch ist er nicht da. Nein. Aber er wird ab nächste Woche hier sein und ich würde mich jetzt schon mal erkundigen wollen.
Das A1 Zertifikat hat er bereits, aber er wird trotzdem nochmal ein Sprachkurs machen müssen.

Also hat jemand Tipps was man da machen kann?
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.11.2011 um 14:56:38
 
schau auch mal hier:

http://www.forum-sozialhilfe.de/

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 23.11.2011 um 17:45:09
 
Lisa2014 schrieb am 23.11.2011 um 14:17:45:
Alg II kann er erst nach einer Sperrzeit bekommen (glaube 3 Monate), bis dahin Sozialhilfe (Grundsicherung).


Näheres und Ausführlicheres dazu:
hier
(Blaues bitte anklicken!)

Die Übernahme der Kosten für den Integrationskurs kann beim BAMF beantragt werden. Dazu wendet Euch am besten an den jeweiligen Integrationskursträger oder eine MBE (Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer), wo es eine in Eurer Nähe gibt, kann man bei den Wohlfahrtsverbänden erfragen oder direkt
hier
.

Die Beratungsangebote dort sind kostenlos und umfassend, schließen auch Beratung zu sozialen Belangen ein.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 23.11.2011 um 18:08:10
 
ikram91 schrieb am 23.11.2011 um 13:14:32:
Er wohnt jetzt erstmal bei seiner Tante, das wird sich aber auch so schnell wie möglich ändern. 

Da die Einreise zur FZF erfolgt ist würde es mich nicht
wundern, wenn solche Hilfen auch erst bewilligt werden, wenn der
Aufenthaltsgrund (eheliche Lebensgemeinschaft) auch aufgenommen worden ist.

Ende
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ikram91
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.11.2011 um 14:48:47
 
schweitzer schrieb am 23.11.2011 um 17:45:09:
Näheres und Ausführlicheres dazu:
hier
(Blaues bitte anklicken!)

Die Übernahme der Kosten für den Integrationskurs kann beim BAMF beantragt werden. Dazu wendet Euch am besten an den jeweiligen Integrationskursträger oder eine MBE (Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer), wo es eine in Eurer Nähe gibt, kann man bei den Wohlfahrtsverbänden erfragen oder direkt
hier
.

Die Beratungsangebote dort sind kostenlos und umfassend, schließen auch Beratung zu sozialen Belangen ein.


=schweitzer=


Vielen lieben Dank für deine Antwort. Werde mich da genauer informieren. Danke.

Gibt es noch was, außer Wohngeld, was man beantragen kann?
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