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befristeten visum arbeiten? (Gelesen: 1.188 mal)
chatwachmeister
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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22.11.2011 um 20:44:07
 
hallo eine frage,kann man mit ein 5 oder 6 jahren befristeten visum in spanien rüber in die bundesrepublik deutschland und auch dort arbeiten?als marokkanischer staatsbürger?
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reinhard
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Beiträge: 15.352

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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.11.2011 um 20:47:44
 
Ein Visum gilt normalerweise nicht länger als 90 Tage.

Und: Nein, in der Bundesrepublik Deutschland darf ein Marokkaner ohne Arbeitserlaubnis nie arbeiten, egal ob mit oder ohne Visum aus Spanien.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.11.2011 um 21:34:13
 
Mit einer befristeten spanische AE kann man - sofern die AE schengenfähig ist - lediglich zu Besuchszwecken nach Deutschland einreisen und sich hier bis zu 90 Tagen aufhalten. Arbeiten darf man nicht.

Die einzige Möglichkeit wäre der Erwerb eines spanischen Daueraufenthaltrechts gemäß der Richtlinie 2003/109/EG. Danach wäre eine AE nach §38a AufenthG möglich. Der Arbeitsmarktzugang bliebe aber nachrangig.
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