Hallo zusammen, ich hoffe jmd kann mir eine Auskunft geben.
Für mich klingt es alles kompliziert. Es geht um eine kleine Familie, ursprünglich aus dem Kosovo:
Der Vater hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerungsantrag läuft jetzt erst (meines Erachtens nach §10/Anspruchseinbürgerung). Der Vater war zuvor 9 Jahre mit einer Deutschen verheiratet. Die Mutter ist vor ca. zwei Jahren mit einem Kind (heute 4) illegal eingereist und hat derzeit eine Duldung, deren Verlängerung von der Teilnahme an einem Integrationskurs abhängig gemacht wird.
Mittlerweile hat sie in Deutschland ein Kind geboren (4 Wochen alt), das einen deutschen Pass erhalten hat. Die Teilnahme am Integrationskurs gestaltet sich mit einem Säugling natürlich jetzt erstmal schwierig. Das Ausländeramt stellt sich etwas quer und ist nicht gerade auskunftsfreudig, habe ich das Gefühl.
Wer hat jetzt hier welche Rechte???
Könnte man die Mutter abschieben, obwohl das letzte Kind deutsch ist und die Mutter zwangsläufig zum Leben braucht?
Welchen Status hat das erste Kind? Kann dieses abgeschoben werden, obwohl der Vater eine UA hat und die Einbürgerung gerade beantragt hat?
Der Vater hat die gleichzeitige Einbürgerung des ersten Sohnes beantragt. Ändert sich das Bleiberecht der Mutter, wenn der Mann und beide Kinder deutsch sind? Bekommt sie z.B. dadurch die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wenn Ihr Mann bzw. Ihr(e) Kind(er) die deutsche Staatsangehörigkeit haben?
Ich frage mich, wie weit hier der Schutz der Familie greift.
Über Beiträge, die Licht is Dunkel bringen, würde ich mich freuen.
LG, M.