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Heirat mit Pakistaner (Gelesen: 2.057 mal)
dila
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.11.2011 um 20:52:51
 
Hallo Forum,
bin mir sicher hier wurden wahrscheinlich diese Fragen bereits mal geklärt, aber muss sie leider trotzdem Stellen da ich hier nicht gut auskomme.
Ich möchte gerne jemanden aus Pakistan heiraten. Weiss nur natürlich hierfür nicht den besten Weg. Es wäre mir lieber dass ich ihn hier heirate. Leider weiss ich jedoch gar nichts über die Prozedur und wie ich das alles anstellen soll. Ich würde auch gerne erst einmal erfahren was ich hier alles  erledigen muss (z.B muss man ein bestimmtes Einkommen haben oder kann er mit einem anderen Grund als nur für die Hochzeit hierher kommen, da ich ihn gerne erst mal meinen Eltern vorstellen würde). Na halt eben diese ganzen Fragen wenn man gerade Neuland bezieht.  Ah das wichtigste; habe keine deutsche Staatsangehörigkeit. Bin selber Ausländerin hier seit meiner Kindheit. Ich freue mich über jede Info. Danke im voraus an euch alle.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 20.11.2011 um 21:06:26
 
Zitat:
Ich möchte gerne jemanden aus Pakistan heiraten. Weiss nur natürlich hierfür nicht den besten Weg. Es wäre mir lieber dass ich ihn hier heirate. Leider weiss ich jedoch gar nichts über die Prozedur und wie ich das alles anstellen soll.

Das hängt davon ab WO Ihr heiraten wollt. Auf jeden Fall erfahrt Ihr das bei dem Standesamt, bei welchen die Eheschließung stattfinden soll. also entweder hier in Deutschland oder in Pakistan.

Zitat:
Ich würde auch gerne erst einmal erfahren was ich hier alleserledigen muss (z.B muss man ein bestimmtes Einkommen haben oder kann er mit einem anderen Grund als nur für die Hochzeit hierher kommen, da ich ihn gerne erst mal meinen Eltern vorstellen würde). 

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten (Besuch, Tourismus, Studium, Arbeitsaufnahme, Eheschließung und was weiß ich). Dazu sind natürlich auch die Voraussetzungen unterschiedlicher Art.

Da solltet Ihr schon selber wissen, was für Ihn in Frage kommt.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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dila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.11.2011 um 21:22:24
 
Ich würde gerne wissen wie es mit der Arbeitsaufnahme funktioniert. Dafür muss er doch sicherlich eine Einladung von einer Firma hier haben. Aber das käme dann für ihn nicht in Frage. Wäre es möglich dass er hier ein Geschäft aufbaut. Weiss halt nicht Studium kommt net in Frage, da er ja schon vor Jahren seinen Abschluss gemacht hat. Bei Besuch oder Tourismus, da müsste ich ja wiederum für ihn einen Aufenthaltsort vorweisen. Geht da auch ein Hotel?
Na ja du siehst bin ganz durcheinander, weiss gar net was möglich ist und wielange er hierbleiben könnte mit welchem Visum.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 20.11.2011 um 21:29:16
 
Wenn Du Ausländerin bist und einen Ausländer heiratest, kann er nur hierher kommen, wenn Du den Lebensunterhalt für beide durch Dein Einkommen sichern kannst.

Sonst müsstet Ihr besser gleich planen, nach der Heirat in Pakisten zusammen zu leben.

Falls Du den Lebensunterhalt sichern kannst, kann ermit FZF-Visum hierher kommen, unabhängig davon, ob Ihr in Pakistan heiratet und der dann kommt oder er herkommt und Ihr dann heiratet. Für das Visum braucht er das A1-Zertifikat, und wenn Ihr hier heiraten wollt, müsst Ihr erst alles papiermäßig mit dem Standesamt klären (dauert einige Monate), erst dann das Visum beantragen.

Arbeitserlaubnis: Er bekommt ungefähr das, was Du hast, wenn Du nichts Spezielles hast.

Falls Du Dich vielleicht erst später outen willst, bekommst Du auch erst später konkretere Antworten. Für Deine Fragen kommt es sehr darauf an, genau zu wissen, welche Voraussetzungen Du erfüllst.
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dila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.11.2011 um 21:44:47
 
Ach ich bin Ausländerin habe aber eine Aufenthaltsberechtigung, da ich seit meiner Kindheit hier lebe und hier aufgewachsen bin. Ist die Prozedur denn leichter und gibt es mehr Möglichkeiten, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit hat?

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 20.11.2011 um 21:56:05
 
Zitat:
Na ja du siehst bin ganz durcheinander, weiss gar net was möglich ist und wielange er hierbleiben könnte mit welchem Visum.

Ein Visum gibt es für maximal 90 Tage. Für längerfristige Aufenthalte ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Vielleicht solltet Ihr Euch zunächst einmal darüber klarwerden, weshalb und wieso er nach Deutschland kommen will. Dann könnte man auch gezielt darauf antworten.

Ohne genauer Kenntnis Seiner/Eurer Pläne würde es zu weit führen, alle Möglichkeiten eines Aufenthaltes in Deutschland detailliert darzulegen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 20.11.2011 um 21:57:07
 
Aufenthaltsberechtigungen gibt es, wie Du weißt, seit 2005 nicht mehr.

Wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit hättest, käme es darauf an, welche du vorher hattest, um die Frage beantworten zu können.

Wenn Du den Lebensunterhalt sichern kannst, ist es möglich, dass er hierher kommt. Da Du eine NE hast, darf er hier arbeiten und sich auch selbständig machen. Es könnte aber vorher zum Integrationskurs verpflichtet werden.

Es hängt also zunächst davon ab, ob Du den Lebensunterhalt für Euch sichern kannst, um hier zu leben, oder ob Du zu ihm ziehen willst.
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