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brauche ganz dringend hilfe (Gelesen: 5.302 mal)
bibbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.11.2011 um 17:34:15
 
Hallo,

brauche mal dringend Hilfe…..ich, deutsche bin mit einem türken verheiratet der seit 3 ½ Monaten nun bei mir in Deutschland lebt. War alles gut und schön, habe meinen Mann in einem Immigrationskurs angemeldet wie es die Ausländerbehörde möchte……
jetzt ist es so das mein Mann vor 1 Woche nachts während ich geschlafen habe aus unserer Wohnung abgehauen ist….nun weiß ich mittlerweile, das er bei seinem Onkel im Osten Deutschlands sitzt ( welche Stadt weiß ich nicht ) da ich den Onkel nur 1 mal in meinem leben gesehen habe und er mir auch vom tel. her sehr unsympathisch und herrschsüchtig rüber kam.
Ich versuchte nun seit Freitag meinen Mann dazu zu bewegen nach hause zu kommen oder mir sein Aufenthaltsort zu nennen, was er nicht tut. Er sagt er möchte nicht mehr zurück in  meine Stadt kommen und er müsste auch keinen Immigrationskurs machen wenn er arbeitet…
das ganze ist so eskaliert das ich ihn jetzt am fr. morgen bei mir abgemeldet habe und das alles auch der Ausländerbehörde gemeldet habe.
Meine frage ist was kann ich da jetzt machen um den Aufenthaltsort dieses Onkels herauszubekommen? Wie gesagt, kenne nur Name und Telefonnummer von Ihm.
Was kommt jetzt rechtlich gesehen auf mich zu? Sind die Leute der ABH im stande meinen Mann zu finden? Und kann mein
Mann auch ohne mich jetzt einfach hier bleiben? Habe am Montag einen Termin beim Anwalt und werde die Scheidung einreichen….
mein Mann sagte am tel. er werde nicht einwilligen….obwohl es für mich mittlerweile ganz klar ist das er mich nur geheiratet hat um nach Deutschland zu kommen….er ist auch mit mir familienversichert….da er hier nicht mehr lebt kann ich diese rückgängig machen? Habe ja damals eine Verpflichtungserklärung abgegeben und habe jetzt angst, dass ich Probleme bekomme obwohl ich gar nicht schuld bin. Bitte um Rat. Auch der Onkel hat mir sehr deutlich zu verstehen gegeben das es mich nichts angeht wo mein Mann zur zeit ist und er werde auch nicht zu mir zurück kommen sondern sein eigenes leben hier führen…………..so einfach kann das doch alles nicht sein oder?
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reinhard
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Antwort #1 - 20.11.2011 um 17:44:49
 
Wenn Du ihn abgemeldet hast, kannst Du in Bezug auf sein Aufenthaltsrecht nichts mehr tun, das entscheidet die Ausländerbehörde.

Du schreibst, Du hast eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Warum und wofür? Als deutsche Ehepartnerin ist das ja für das Visum selbst nicht nötig.

Falls Du das freiwillig gemacht hast, gilt die natürlich bis zu seiner Ausreise oder bis er eine AE mit anderem Zweck erhält.
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bibbi
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Antwort #2 - 20.11.2011 um 17:48:17
 
hallo und danke für deine schnelle antwort.....ich musste diese erklärung damals unterschreiben von der ABH aus. Also was denkst Du denn jetzt wenn die Ihn finden was geschieht dann? Denn ganz ehrlich bin mir zu 100 prozent sicher das er mich nur wegen einem Visum geheiratet hat... Sein AE  läuft im juni 2012 ab genauso wie sein Türkischer Pass.
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reinhard
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Antwort #3 - 20.11.2011 um 17:52:38
 
bibbi schrieb am 20.11.2011 um 17:48:17:
ich musste diese erklärung damals unterschreiben von der ABH aus.


Warum? Für wen oder was?


Zitat:
Also was denkst Du denn jetzt wenn die Ihn finden was geschieht dann?


Nichts. Warum willst Du ihn suchen? Du solltest doch bemerkt haben, dass er nichts von Dir will, was er nicht schon hat.

Was willst Du von ihm?

Zitat:
Sein AE  läuft im juni 2012 ab genauso wie sein Türkischer Pass.


Über die AE entscheidet die Ausländerbehörde. Sie kann nach einer Trennung die AE auch "kündigen". Sie wird Dir aber keine Auskunft dazu geben.

Falls er im Februar anruft, die Trennung bereut und sich wieder mit Dir vertragen will, dann weißt Du, dass er die Kündigung und Aufforderung zur Ausreise bekommen hat.
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bibbi
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Antwort #4 - 20.11.2011 um 17:58:02
 
Hallo,

die Erklärung musste ich abgeben, für den Antrag auf FZ, da hatte der Beamte meiner ALB darauf bestanden.

Was ich noch von ihm will? Nichts, ich möchte einfach nur, das er zurück in die Türkei geht und nicht unter vorspiegelung falscher Tatsachen hier her kommt, mich nach 3 Monaten in einer Nacht und Nebel Aktion verlässt, wobei in meinen Augen vorher alles Ok war und sich hier weiter aufhält.

Fazit: jemand der sich auf solchem Weg eine AE erschleicht, hat hier nichts zu suchen!

Gruss
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reinhard
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Antwort #5 - 20.11.2011 um 19:13:33
 
bibbi schrieb am 20.11.2011 um 17:58:02:
die Erklärung musste ich abgeben, für den Antrag auf FZ, da hatte der Beamte meiner ALB darauf bestanden.


Mit welcher Begründung sollte er das tun? Da Du den Lebensunterhalt nicht sichern musst, ist eine solche Erklärung rein freiwillig. Aber wenn Du unterschrieben hast, ist es zu spät.

Zitat:
Was ich noch von ihm will? Nichts, ich möchte einfach nur, das er zurück in die Türkei geht und nicht unter vorspiegelung falscher Tatsachen hier her kommt, mich nach 3 Monaten in einer Nacht und Nebel Aktion verlässt, wobei in meinen Augen vorher alles Ok war und sich hier weiter aufhält.


Du solltest nur wissen, dass Du nur darüber entscheiden kannst, seinen Visumantrag zu unterstützten oder nicht.

Die Verpflichtungserklärung hat damit nichtds zu tun, dass ist nur die freiwillige Übernahme der Sozialhilfekosten, die er vielleicht später mal beantragt.

Nach der Einreise entscheidet alleine die Ausländerbehörde, ob seine AE weiter gilt, verkürzt wird, verlängert wird etc. Daran wirst Du nicht beteiligt, Du kannst ihn nur abmelden und Deine Unterschrift für einen Verlängerungsantrag verweigern (das machst Du ja sicherlich auch).


Zitat:
Fazit: jemand der sich auf solchem Weg eine AE erschleicht, hat hier nichts zu suchen!


Wie gesagt: Das kannst Du nach einer Trennung nur der Ausländerbehörde überlassen, zu seinen Anträgen eine Entscheidung zu treffen. Dass er Dich verletzt hat, ist klar. Aber mit dem Aufenthaltsrecht lassen sich solche eher privaten Probleme nicht lösen.
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birk
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Antwort #6 - 20.11.2011 um 19:53:06
 
War's eine "richtige" Familienzusammenführing (d.h. Hochzeit im Ausland, anschl. Einreise mit FZV-Visum) oder eine Einreise mit "Visum zur Eheschließung" und anschl. Hochzeit in D?
Im 2. Fall wäre die VE für's Visum tatsächlich verpflichtend, aber mit Ausstellung der AE dann "hinfällig".
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Saxonicus
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Antwort #7 - 20.11.2011 um 20:18:08
 
bibbi schrieb am 20.11.2011 um 17:34:15:
Wie gesagt, kenne nur Name und Telefonnummer von Ihm. 

Dann gib diese Daten an die ABH, die werden dann ihre Entscheidung treffen und entsprechend verfahren.

Mit der Abmeldung Deine Mannes bist Du aus der Sache raus und hast nix mehr damit zu tun.
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bibbi
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Antwort #8 - 20.11.2011 um 22:50:57
 
Ja, die Hochzeit war in der Türkei und danach FZ...

Ich danke euch allen für diese Informationen.

Gruss Bibbi
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reinhard
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Antwort #9 - 21.11.2011 um 10:48:41
 
bibbi schrieb am 20.11.2011 um 22:50:57:
Ja, die Hochzeit war in der Türkei und danach FZF...



Dann war eine Verpflichtungserklärung also nicht nötig, sondern eine rein freiwillige Geste gegenüber dem Sozialamt.

Falls Dein Mann jetzt irgendwo staatliche Leistungen bezieht (egal ob es sich um Sozialhilfe oder um Abschiebehaft handelt), würde die Rechnung an Dich gehen.

Es kann sein, dass Du nichts mehr hörst. Falls irgend was kommt, solltest Du einfach hier wieder nachfragen.
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Antwort #10 - 21.11.2011 um 11:50:34
 
Hallo,
kann man denn die Verpflichtungserklärung  nicht zurück ziehen, da sie ja für die FZF nicht nötig gewesen wäre?
Das könnte ja jetzt auch ein Faß ohne Boden für die TE werden.
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reinhard
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Antwort #11 - 21.11.2011 um 12:49:44
 
Helfer schrieb am 21.11.2011 um 11:50:34:
kann man denn die Verpflichtungserklärung  nicht zurück ziehen, da sie ja für die FZF nicht nötig gewesen wäre?
Das könnte ja jetzt auch ein Faß ohne Boden für die TE werden.


So etwas muss man sich immer überlegen, bevor man unterschreibt.

"Zurückziehen" geht nicht. Man kann versuchen, gegen Leistungsbescheide vorzugehen, wenn man belegen kann, dass die Unterschrift irgendwie "erschlichen" wurde.

Ist hier im Forum schon oft diskutiert worden, ob und wie das geht, findest Du mit der Forum-Suche. Letztlich wird es vom Gericht immer im Einzelfall beurteilt. Solange aber niemand konkret Geld verlangt, ist es schwierig die Unterschrift zurückzuziehen.

Außerdem hat die Anfragende ja noch kaum Informationen preisgegeben. Es könnte immer noch sein, dass sie z.B. eingebürgerte Türkin ist, die lange in der Türkei gelebt hat, dann wäre ein Leben in der Türkei für sie zumutbar und dann könnte auch eine VE zur Bedingung für das Visum gemacht werden.
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Antwort #12 - 21.11.2011 um 16:12:23
 
reinhard schrieb am 21.11.2011 um 12:49:44:
"Zurückziehen" geht nicht. Man kann versuchen, gegen Leistungsbescheide vorzugehen, wenn man belegen kann, dass die Unterschrift irgendwie "erschlichen" wurde.


Letztendlich müsste man hier über den Rechtsweg gehen wenn ein entsprechender Leistungsbescheid bei der Threadstellerin eingeht. Hat die ALB rechtsfehlerhaft auf eine VE bestanden und ein Visa von einer Zustimmung zur VE abhängig gemacht könnte man das angreifen. Die ABH hat hier IMHO eine Beratungspflicht.

Einzige Ausnahme die Regelausnahme, wenn die Threadstellerin Immigrationshintergrund hat und in der Türkei leben könnte.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #13 - 21.11.2011 um 16:27:04
 
grisu1000 schrieb am 21.11.2011 um 16:12:23:
Einzige Ausnahme die Regelausnahme, wenn die Threadstellerin Immigrationshintergrund hat und in der Türkei leben könnte.


Nein. Eine Verpflichtungserklärung des Ehegatten bei FZF und Regelausnahme ist eigentlich undenkbar - entweder das Einkommen ist ausreichend, oder es gibt keine FZF. Wenn die Erklärung von einem anderen stammte, ok, aber sie hat sie, wenn ich das richtig lese, selbst abgegeben. Das geht einfach nicht.
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