bibbi schrieb am 20.11.2011 um 17:58:02:die Erklärung musste ich abgeben, für den Antrag auf FZ, da hatte der Beamte meiner
ALB darauf bestanden.
Mit welcher Begründung sollte er das tun? Da Du den Lebensunterhalt nicht sichern musst, ist eine solche Erklärung rein freiwillig. Aber wenn Du unterschrieben hast, ist es zu spät.
Zitat:Was ich noch von ihm will? Nichts, ich möchte einfach nur, das er zurück in die Türkei geht und nicht unter vorspiegelung falscher Tatsachen hier her kommt, mich nach 3 Monaten in einer Nacht und Nebel Aktion verlässt, wobei in meinen Augen vorher alles Ok war und sich hier weiter aufhält.
Du solltest nur wissen, dass Du nur darüber entscheiden kannst, seinen Visumantrag zu unterstützten oder nicht.
Die Verpflichtungserklärung hat damit nichtds zu tun, dass ist nur die freiwillige Übernahme der Sozialhilfekosten, die er vielleicht später mal beantragt.
Nach der Einreise entscheidet alleine die Ausländerbehörde, ob seine
AE weiter gilt, verkürzt wird, verlängert wird etc. Daran wirst Du nicht beteiligt, Du kannst ihn nur abmelden und Deine Unterschrift für einen Verlängerungsantrag verweigern (das machst Du ja sicherlich auch).
Zitat:Fazit: jemand der sich auf solchem Weg eine
AE erschleicht, hat hier nichts zu suchen!
Wie gesagt: Das kannst Du nach einer Trennung nur der Ausländerbehörde überlassen, zu seinen Anträgen eine Entscheidung zu treffen. Dass er Dich verletzt hat, ist klar. Aber mit dem Aufenthaltsrecht lassen sich solche eher privaten Probleme nicht lösen.