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Reise nach Ägypten mit Fiktionsbescheinigung!!! (Gelesen: 4.008 mal)
Ete1974
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reise nach Ägypten mit Fiktionsbescheinigung!!!
18.11.2011 um 10:53:46
 
Hallo Experten,

habe eine Reise nach Ägypten gebucht. Meine Frau Drittstaatlerin (Brasilien) wartet seit September auf die NE (eAT) Die ersten 3 Jahre sind seit September rum und haben die NE beantragt (Papiere sind i.O.). Leider zieht sich das Ganze dürch die Einführung des eAT und somit gibt es bis zur Entscheidung/Ausstellung des eAT nur eine Fiktionsbescheinigung, welche wir gestern erneuert haben die bis  Ende Januar gültig ist. Nun zur Kernfrage. Kann meine Frau ohne Probleme diese Urlaubsreise antreten mit Fiktionsbescheinigung??? Steht ja eigentlich drinn das es um die Verlängerung eines At geht.

mfg Ete!!!
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 18.11.2011 um 11:37:51
 
Eine FB ist ebenso wie eine NE zwar schengenfähig (Reisen von bis zu drei Monaten sind deshalb mit beiden innerhalb des Schengenraums möglich), berechtigen aber biede (!) nicht automatisch zur Einreise in andere Drittländer.

Deine Frau müsste also klären, ob sie als Brasilianerin für Ägypten visapflichtig ist.

Ist sie es nicht, könnte sie einfach mit ihrem brasilianischen Pass reisen - die Wiedereinreise nach Deutschland sollte dann mit brasilianischem Pass und FB möglich sein.

Ist sie visapflichtig, dann braucht sie das Visum - Wiedereinreise nach D ist dann wieder mit Pass + FB möglich.


=schweitzer=
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Ete1974
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.11.2011 um 11:50:21
 
Danke Schweitzer,

habe im vorhinein beim ägypt. Konsulat angerufen und Brasilianer bekommen genau wie Deutsche ihr Einreisevisum an Flughafen vor Ort. Also sollte es keine Probleme mit der FB bei Ein. u. Ausreise geben, laut deinen Schilderungen.

mfg Ete
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.11.2011 um 22:27:41
 
kleiner Hinweis:
FB gibt es nach §81.3 und 81.4
Deine Frau sollte nach deiner Schilderung der Sachlage eine FB nach §81.4 haben, und nur dieser berechtigt zur Wiedereinreise nach D.

Ich würde an deiner Stelle nachgucken, ob das wirklich 81.4 ist (und die ABH nicht einen Fehler gemacht hat) und gut ist.

Wobei:
Auch wenn die FB zur Wiedereinreise berechtigt, wäre ich nicht überrascht, wenn ihr in Ägypten beim CheckIn steht und die Fluglinien Mitarbeiter die FB nicht kennen und deine Frau nicht ins Flugzeug lassen. Griesgrämig
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Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 19.11.2011 um 09:45:29
 
erne schrieb am 18.11.2011 um 22:27:41:
Auch wenn die FB zur Wiedereinreise berechtigt, wäre ich nicht überrascht, wenn ihr in Ägypten beim CheckIn steht und die Fluglinien Mitarbeiter die FB nicht kennen und deine Frau nicht ins Flugzeug lassen


Deshalb: dasProblem mit der Fluggesellschaft vorher klären, und zwar schriftlich.
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Ete1974
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 19.11.2011 um 11:26:01
 
Besten Dank für die Info´s,

also in der FB ist 81.4 angekreuzt. Wir reisen mit der Condor. Sollte dann keine Probleme geben oder doch sicherheitshalber die Airline kontaktieren. Vielleicht klappt es ja noch mit dem neuen eAT, sind ja noch knappe 4 Wochen Zeit.

mfg Ete1974
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 19.11.2011 um 13:12:39
 
Ete1974 schrieb am 19.11.2011 um 11:26:01:
Wir reisen mit der Condor. Sollte dann keine Probleme geben oder doch sicherheitshalber die Airline kontaktieren.

Da es sich auch bei Condor am Flughafen in Ägypten um einheimische/ägyptische Mitarbeiter handeln dürfte, die sich mit deutschen Fiktionsbescheinigungen sicherlich nicht 100%ig auskennen, wäre eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft unbedingt zu empfehlen.

Mit einen entsprechenden Eintrag im Buchungssystem wird es dann vor Ort keine Schwierigkeiten geben ins Flugzeug zu kommen.

Mit meiner Frau praktiziere ich ich das seit Jahren immer so. Obwohl sie über einen ordentlichen Aufenhaltstitel in Deutschland verfügt, kommt es beim Rückflug immer wieder zu Diskussionen am Check-Inn-Schalter, weil sich eben nicht jeder der dort Beschäftigten hinreichend mit den verschiedenen Aufenhaltstiteln auskennt.

Mit einem entsprechenden Eintrag im Buchungssystem geht man allen diesen Problemen aus dem Wege.
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