Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bafög / Bildungskredit für US Bürgerin ? (Gelesen: 2.703 mal)
Alex-Ventura
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Rhein-Main-Gebiet, Germany
Rhein-Main-Gebiet
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch/Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bafög / Bildungskredit für US Bürgerin ?
17.11.2011 um 14:21:12
 
Hallo an alle,

meine Freundin ist 25 Jahre alt, stammt aus Kalifornien und lebt seit März 2010 in Deutschland. Sie hat einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis basierend auf § 18 Abs. 3 seit August 2010.
Also eine Erlaubnis welche nur an eine bestimmte Arbeitsstelle gekoppelt ist. Dieser Aufenthaltstitel/Arbeitserlaubnis wurde vor zwei Monaten um weitere 3 (!) Jahre bewilligt.
Sie möchte nun sehr gerne eine Fachschule für Sozialpädagogik besuchen und dort eine 2 Jährige Ausbildung beginnen.
Sie Arbeitet sei 2010 bereits als pädagogische Hilfskraft in einem Bilingual Kindergarten und unterrichtet dort Englisch.
Die Fachschule bietet eine Ausbildung in berufsbegleitender Form an. Dies würde allerdings einen erheblichen finanziellen Einschnitt bedeutet, da sie nurnoch an zwei Tagen pro Woche arbeitet könnte.
Nun bestehen ja für deutsche Staatsbürger einige Möglichkeiten wie Bafög und Bildungskredit etc. um das fianziell auszugleichen. Aber welche Möglichkeiten hat sie ?
Soweit wir wissen, hat sie erst nach 4 Jahren Aufenthalt Anspruch auf Unterstützung, ist dies richtig ? Wenn dem so ist, gibt es irgend eine andere Möglichkeit die sie in Anspruch nehmen könnte ?
Darüber hinaus würden wir gerne wissen, inwieweit sich die Gesetzgebung in 2013 ändert. Ihr Arbeitgeber teilte ihr unlängst mit, dass sie sie ab 2013 nicht mehr beschäftigen dürfe, da sie nur eine Hilfskraft ohne entsprechende pädagogische Ausbildung sei. Ist dies Korrekt ?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Alex
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bafög / Bildungskredit für US Bürgerin ?
Antwort #1 - 17.11.2011 um 14:35:48
 
BAföG wird ausscheiden, mit der AE nach § 18 AufenthG ist sie nicht BAföG-berechtigt. Ansonsten müsste sie mindestens bereis seit 5 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben und weitere Voraussetzungen erfüllen.

Eine knappe Auflistung der BAfÖG - Regelungen findest Du in dem Worddokument, das ich hier unten an das Post angehängt habe.

Bildungskredit dürfte auch schwierig werden - siehe Näheres dazu u.a.
hier
. (Blaues bitte anklicken!)

Im Übrigen wäre wohl zu beachten, dass ihr eigentlicher Aufenthaltszweck der der Ausübung der Beschäftigung ist und das in diesem Kontext hinreichende Lebensunterhaltssicherung erwartet wird ...

Zu der angeblichen Gesetzesänderung ab 2013 vermag ich nix zu sagen - ich weiß nicht, was der Arbeitgeber da meint oder meinen könnte.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.11.2011 um 15:07:24 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

BaFcG_06_2008.doc (37 KB | 128 )

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Pfalz
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bafög / Bildungskredit für US Bürgerin ?
Antwort #2 - 17.11.2011 um 15:03:29
 
Alex-Ventura schrieb am 17.11.2011 um 14:21:12:
Darüber hinaus würden wir gerne wissen, inwieweit sich die Gesetzgebung in 2013 ändert. Ihr Arbeitgeber teilte ihr unlängst mit, dass sie sie ab 2013 nicht mehr beschäftigen dürfe, da sie nur eine Hilfskraft ohne entsprechende pädagogische Ausbildung sei. Ist dies Korrekt ?

Das ist mir ganz neu. hä?

Laut § 34 BeschV dürfen US Bürger jede Tätigkeit ausüben, also die dürfen auch als Hilfskraft arbeiten. Deine Freundin hat die Vorrangprüfung bestanden und ihr wurde eine Arbeitserlaubnis für diesen Job erteilt.

Was ändert sich denn in 2013? Weiß jemand was davon?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sailor
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 154

troisdorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
troisdorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bafög / Bildungskredit für US Bürgerin ?
Antwort #3 - 17.11.2011 um 15:28:21
 
Alex-Ventura schrieb am 17.11.2011 um 14:21:12:
Ihr Arbeitgeber teilte ihr unlängst mit, dass sie sie ab 2013 nicht mehr beschäftigen dürfe, da sie nur eine Hilfskraft ohne entsprechende pädagogische Ausbildung sei. Ist dies Korrekt ?


Ich vermute mal daß sie in NRW arbeitet, dann ist die Information korrekt. Hat aber nichts mit dem Ausländerrecht zu tun, sondern mit dem seit 2008 geltenden Kinderbildungsgesetz, nach dem in der Tagesbetreuung nur noch Fachkräfte arbeiten dürfen. Eigentlich sollte schon 2011 die Übergangsfrist für Ergänzungskräfte ohne Ausbildung auslaufen, die ist dann aber nochmal bis 31.Juli  2013 verlängert worden.

siehe https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=216&bes_id=109... und http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=kindergarten%20erg%C3%A4nzungskr%C3%A4fte%...
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bafög / Bildungskredit für US Bürgerin ?
Antwort #4 - 19.11.2011 um 18:09:34
 
Alex-Ventura schrieb am 17.11.2011 um 14:21:12:
Soweit wir wissen, hat sie erst nach 4 Jahren Aufenthalt Anspruch auf Unterstützung, ist dies richtig ? Wenn dem so ist, gibt es irgend eine andere Möglichkeit die sie in Anspruch nehmen könnte ?


Nicht schon nach 4 Jahren Aufenthalt, sondern mit AE nach § 18 erst nach 5 Jahren eigener LU-sichernder Erwerbsarbeit in D, oder nach 3 Jahren LU-sichernder Erwerbsarbeit eines Elternteils in D, § 8 Abs 3 BAföG,

bzw. wenn sie (ebenfalls frühestens nach 5 Jahren) eine NE besitzt, § 8 Abs 1 BAföG,

oder ab sofort, wenn sie hier einen deutschen Ehepartner (oder Elternteil) hat, § 8 Abs 1 und 2 BAföG.

Siehe zu alledem
http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__8.html

und allgemein zum Bafög
http://www.bafoeg-rechner.de

Bitte auch beachten: Die Möglichkeit BAföG zu erhalten hängt immer vom Einkommen der Eltern (und ggf. des Ehepartners) ab, es ist egal wo die Eltern leben, auch wenn sie zB in den USA leben sollten!

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema