FEINDFLIEGER300868 schrieb am 17.11.2011 um 18:22:35:Wer prüft denn,wo sich der Antragsteller aufhält?!
Das wird nicht systematisch überprüft, innerhalb der EU sind die Grenzkontrollen ja abgeschafft.
Zitat: Also gehe ich richtig in der Annahme,daß man mit einem abgelehnten Visum zu einem anderen EU - Konsulat gehen kann,und dort folglich ein Visum beantragen kann - ohne Repressalien,weil doch das vorherige Visum abgelehnt worden ist???
Natürlich. Der neue Antrag wird bei sichtbarer Ablehnung (Stempel im Pass) vielleicht etwas kritischer geprüft, aber ein Visum beantragen darf man.
Zitat: Wofür lehnt man dann überhaupt ein solches Visum ab - ist ja wohl voll lächerlich,was unsere EU da wieder verzapft hat...
Nur weil Polen ein Besuchsvisum zum Besuch von Warschau abgelehnt hat, muss Deutschland ja einen neuen Visumantrag des gleichen Antragstellers, eine Tante in Stuttgart zu besuchen, nicht automatisch ablehnen. Deutschland ist trotz EU-Mitgliedschaft ein souveräner Staat und entscheidet über Anträge, die bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt werden, selbst.
Die EU hat mit dem Visa-Kodex versucht, die Kriterien für eine Entscheidung anzugleichen, damit es nicht bei der einen Botschaft "leicht" und bei der anderen "schwer" ist, ein Visum zu bekommen.
Aber eine Ablehnung Portugals für einen Antrag ist für Deutschland nur ein Hinweis, keine Vorfestlegung.