@ muleta:
Das war nur eine kurze Email, in der auf die Rechtsbehelfsbelehrung des Remo-Bescheides verwiesen wurde:
"Sehr geehrter Herr XXX,
der Remonstrationsbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn die Antragstellerin mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann sie dagegen klagen . Weitere Stellungnahmen Ihrerseits können leider nicht berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Ihre Visastelle"
Ich vermute allerdings schon, dass die
Remonstration inhaltlich geprüft wurde, denn auf manche Angaben, die im ursprünglichen Antrag nicht enthalten waren, wurde schon eingegangen. (Wobei ich aber igendwie vermute, dass dies erst nach meiner Nachfrage "mal eben schnell" gemacht wurde und der Bescheid erstellt wurde.) Die im Bescheid enthaltenen "Irrtümer" sind schon sehr merkwürdig.
Ich stimme zu, ein neuer Antrag macht aktuell keinen Sinn, denn die Voraussetzungen haben sich nicht geändert.
Eine Klage erscheint mir nach den hier im Board gefundenen Infos auch nicht sonderlich sinnvoll, denn bis es da zur Verhandlung kommt, werden wir längst verheiratet sein.
Ich überlege mir allerdings, den Sachverhalt doch einmal dem Bürgerservice des AA zu schildern, denn irgendwie scheint es mir sinnvoll, dass man dort Bescheid weiss.