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Visum-Ablehnung und Remonstration (Gelesen: 33.178 mal)
Aloa82
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #15 - 27.01.2012 um 15:17:15
 
Hallo,

habe zurzeit genau das gleiche Problem.

Wir haben eine Remonstration für ein Besuchervisum am 2. Dezember eingereicht. Heute beginnt also die neunte Woche. Wir hatten die Auskunft erhalten, dass es 4 - 6 Wochen dauern wird.

Kann man eigentlich irgendwas machen? Außer noch 4 Wochen zu warten und dann die Untätigkeitsklage durchzuführen?

Viele Grüße

Aloa
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 27.01.2012 um 15:27:14
 
Schreib halt mal an den Bürgerservice des AA und frage an, ob es besondere Gründe für die Verzögerung gibt.
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AlexZ
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i4a rocks!


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S
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 27.01.2012 um 17:11:51
 
Hallo, soweit ich das aus eigener Erfahrung und anderen Posts sagen kann gibt es zwei verschiedene Wege, was bei einer Remonstration passieren kann:

- sie haben es sich anders überlegt und geben dir ein Visum
- sie verfassen ein langes Schreiben mit den Gründen und Rechtsbehelfsbelehrung

Meine Freundin hat einmal eine Remonstration mitgemacht weil statt des Multivisums für 4 Monate nur ein Einzelvisum für 2 Wochen genehmigt wurde - und ohne Begründung. Das ist zwar besser als nichts, aber ohne Begründung trotzdem Mist.

Meine Freundin hat nach 3 Arbeitstagen einen Anruf bekommen, dass sie nochmal vorsprechen soll und wahrscheinlich das Multivisum bekommt. Sie musste dann irgendwas unterschreiben und am nächsten Tag hatte sie es dann. Gesamtlaufzeit etwa 1 Woche.

Aus menschlicher Sicht ist es einfach so:
- wer die Remonstration versucht zeigt, dass er es ernst meint ("Wer es nicht 2x probiert hat es beim ersten mal eh nicht ernst gemeint")
- die Mitarbeiter in den Botschaften sind auch nur Menschen und wollen möglichst wenig Stress. Hast du gute Argumente, dann werden sie auch das Visum geben schon alleine weil sie den Stress des Einladers nicht haben wollen
- haben sie die "besseren" Argumente, dann lassen sie dich am langen Arm verhungern. Stell es dir einfach so vor: "Einen mehrseitigen Brief zu schreiben ist keine besonders spannende Aufgabe und man schiebt es möglichst lange vor sich her"
- der Brief muss "rechtssicher" sein, also sich auf Gesetze und Grundlagen berufen. Das muss genauer geprüft werden, da es die Grundlage einer Klage sein kann.

Da du schon länger nichts gehört hast, solltest du dir schonmal einen Ersatzplan zurechtlegen

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Niedersax
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Antwort #18 - 27.02.2012 um 09:02:50
 
Wir haben jetzt einfach nochmal abgewartet und morgen sind drei Monate um seit Abgabe des Remonstrationsschreibens.
Ausser eines erneuten fingierten Anrufes bei meiner Freundin vor ca. 3 Wochen bislang keine Info seitens der AV.
Wie sollen wir vorgehen? Ich will ja nicht gleich das grosse Geschütz auffahren mit der Untätigkeitsklage, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir mal tätig werden sollten; mein Gedanke war, dass mir meine Freundin eine Vollmacht ausstellt und ich dann diese der AV per eMail zukommen lasse und dabei höflich nach dem Stand der Dinge frage.
Klingt das nach einem annehmbaren Plan?
Was muss in der Vollmacht stehen?
Danke vorab
Niedersax
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erne
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Antwort #19 - 27.02.2012 um 14:33:19
 
Niedersax schrieb am 27.02.2012 um 09:02:50:
mein Gedanke war, dass mir meine Freundin eine Vollmacht ausstellt und ich dann diese der AV per eMail zukommen lasse und dabei höflich nach dem Stand der Dinge frage.
Klingt das nach einem annehmbaren Plan?

ja

Niedersax schrieb am 27.02.2012 um 09:02:50:
Was muss in der Vollmacht stehen?

sie, der Antragsteller, Name, Geburtsdatum/Ort, Adresse, bevollmächtigt Dich, Name, Geburtsdatum/Ort, Adresse, ggf. Personalausweisnummer, sie in Sachen ..... zu vertretten.
Am besten Ihren Reisepass kopieren und beilegen, damit man sehen kann, dass die Unterschirften auf der Vollmacht und Reisepass übereinstimmen.

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reinhard
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Antwort #20 - 27.02.2012 um 14:41:46
 
Ich würde die Anfrage auch gleich in Kopie an den Bürgerservice des AA in Berlin senden.
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Niedersax
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Antwort #21 - 28.02.2012 um 10:31:53
 
@ erne und reinhard
Danke, genau so werden wir das tun, danke Euch für die Tips.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 01.03.2012 um 09:15:25
 
Die Frage ist, ob eine Mail anerkannt wird. vorab per Fax und dann mit einfachen Brief nachsenden.
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Niedersax
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Antwort #23 - 01.03.2012 um 16:10:14
 
Fax habe ich leider nicht und ein Brief dürfte wohl Wochen brauchen...
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sailor
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Antwort #24 - 01.03.2012 um 18:46:38
 
Faxe verschicken kannst du doch auch für ein paar Cent übers Internet, z.B. bei web.de, arcor oder sipgate.

Hoffe das war jetzt keine Werbung.
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Niedersax
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Antwort #25 - 05.03.2012 um 14:04:18
 
Habe den Bescheid tatsächlich per Email erhalten.
Die Ablehnung wird aufrechterhalten...
Neben einigen "üblichen Vorwürfen" (Sie haben zu diesem und jenem Punkt keine Angaben gemacht, wonach allerdings nie gefragt wurde) enthält der Bescheid allerdings auch einige glatte Unwahrheiten; so wird behauptet, es sei ein Visum zum Familienbesuch beantragt worden und meine Frau sei eine Cousine der Antragstellerin.
Dies ist allerdings völliger Unsinn, die beiden haben noch nicht mal dieselbe Nationalität.
Machen derartige Unwahrheiten den bescheid irgendwie angreifbar, ausserhalb des Klageweges?
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Muleta
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Antwort #26 - 05.03.2012 um 14:15:54
 
Niedersax schrieb am 05.03.2012 um 14:04:18:
Machen derartige Unwahrheiten den bescheid irgendwie angreifbar, ...


nein (wobei in solchen Fällen immer fraglich ist, was die Antragsteller denn gegenüber der Botschaft so alles erzählt haben...)

Man hat (idR) bei Verpflichtungsbegehren kein Recht auf einen *inhaltsrichtigen* Bescheid, sondern nur auf einen *ergebnisrichtigen* Bescheid.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Niedersax
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Antwort #27 - 05.03.2012 um 14:37:16
 
Danke für die schnelle Antwort, muleta.
In diesem Falle ist aber nichts fraglich, da ich bei der Befragung dabei war; zwar nicht direkt daneben, aber zumindest in Hörweite sodass ich die Antworten hören konnte...
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Petersburger
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Antwort #28 - 05.03.2012 um 17:09:58
 
Dann hindert Euch niemand daran, auf die genannten Punkte einzugehen.

Die "fehlenden" Angaben kann man - auch unter Hinweis, daß nicht danach gefragt wurde - einfach machen, die "offensichtlichen Fehler" richtigstellen.

Das geht natürlich auch per Klage, die dürfte aber länger dauern. Ein begründetes Antwortschreiben geht direkt an denjenigen, der die Antwort auf Remonstration verfaßt hat.


Zusätzliche bzw. korrigierte Informationen können eine Entscheidung durchaus auch im zweiten Anlauf ändern.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #29 - 05.03.2012 um 18:50:41
 
Petersburger schrieb am 05.03.2012 um 17:09:58:
Das geht natürlich auch per Klage, die dürfte aber länger dauern. Ein begründetes Antwortschreiben geht direkt an denjenigen, der die Antwort auf Remonstration verfaßt hat.

Trotzdem muss man ggf. pro Forma eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen, damit die Entscheidung der AV nicht rechtskräftig wird. Eine weitere Gegendarstellung zur Remonstration gewährt keinen Fristaufschub, da sie im Rechtsweg so nicht vorgesehen ist. Die Frist müsste bei der Rechtsbehelfbelehrung der Remonstration genannt sein. Die Begründung für die Klage kann man auch Nachliefern.

Niedersax schrieb am 05.03.2012 um 14:37:16:
In diesem Falle ist aber nichts fraglich, da ich bei der Befragung dabei war; zwar nicht direkt daneben, aber zumindest in Hörweite sodass ich die Antworten hören konnte... 

Was man bei der Gegendarstellung auch so darstellen kann.
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