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Elterngeld - Kindergeld (Gelesen: 1.191 mal)
Amy976
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Chinese
Zeige den Link zu diesem Beitrag Elterngeld - Kindergeld
15.11.2011 um 10:11:10
 
Hallo,
ich bin Chinese, meine Aufenthaltserlaubnis ist zu § 21 Abs.1 AufenthG. Mein Aufenthaltstitel ist Beschäftigung nicht gestattet. Selbständigen Tätigkeit unter dem Firmennamen ** gestattet. Seit 9 Monate bin ich schwanger. Es gibt Elterngeld und Kindergeld in Deutschland, aber ich habe eine Frage,  dass wegen meines Aufenthaltstitels ich Elterngeld und Kindergeld bekommen darf?

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 15.11.2011 um 10:41:00
 
Du bist grundsätzlich kinder- und elterngeldberechtigt, da Deine AE zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Stelle also nach der Geburt des Kindes Anträge bei den entsprechenden Stellen.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.11.2011 um 14:32:57
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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